5.1 Berechtigungssysteme, Schlüssel- und Passwortverwaltung
Relevanz: Management; Umsetzung/Wartung; Anwender/innen;
Durch organisatorische und technische
Vorkehrungen ist sicherzustellen, dass der Zugriff zu IT-Systemen,
Netzwerken, Programmen und Daten nur berechtigten Personen oder Prozessen
und nur im Rahmen der festgelegten Regeln möglich ist.
SYS 1.1 Grundsätzliche Festlegungen zur Rechteverwaltung
Relevanz: Umsetzung/Wartung;
Folgende grundsätzliche Festlegungen
zur Rechteverwaltung in einem IT-System sollten - vorzugsweise im Rahmen der
IT-Systemsicherheitspolitik - getroffen werden
("Zugriffskontrollpolitik"):
- welche Subjekte (z.B. Personen, Programme, Prozesse, ...) und
welche Objekte (z.B. IT-Anwendungen, Daten, ...) unterliegen der
Rechteverwaltung,
- welche Arten von Rechten (z.B. Lesen, Schreiben, Ausführen,
...) können zwischen Subjekten und Objekten existieren,
- wer darf Rechte einsehen, vergeben bzw. ändern,
- welche Regeln müssen bei Vergabe bzw. Änderung eingehalten
werden (Authentisierung, ev. 4-Augen-Prinzip),
- welche Rollen müssen durch die Rechteverwaltung definiert
werden (z.B. Administrator, Revision, Benutzer/innen,..),
- welche Rollen sind miteinander unvereinbar (z.B. Benutzer/in
und Revision, Administrator und Auditor,..),
- wie erfolgen Identifikation und Authentisierung.
Die Rechteverwaltung muss
vollständig, widerspruchsfrei und überschaubar sein.
Umgesetzt werden die Zugriffsrechte durch die
Rechteverwaltung des IT-Systems.
Definition von Rollen:
Viele IT-Systeme lassen es zu, Rollen
zu definieren, denen bestimmte Rechte zugeordnet werden. Solche Rollen
können etwa sein: Administrator, Datensicherer/in, Datenerfasser/in oder
Sachbearbeiter/in.
SYS 1.2 Vergabe und Verwaltung von Zugriffsrechten
Relevanz: Umsetzung/Wartung; Anwender/innen;
Die Vergabe und Verwaltung von
Zugriffsrechten wird in hohem Maße vom spezifischen IT-System, den darauf
durchgeführten Aufgaben sowie der betroffenen Organisation abhängig
sein.
Es gibt jedoch einige
Grundregeln, deren Einhaltung generell empfohlen wird:
- Die Rechteverwaltung darf nur durch eine/n Berechtigte/n und
nur im Rahmen der in der Zugriffskontrollpolitik festgelegten Regeln
durchgeführt werden.
- Grundsätzlich sollten immer nur so viele Zugriffsrechte
vergeben werden, wie es für die Aufgabenwahrnehmung notwendig ist
("Need-to-know-Prinzip").
- Jede/r Benutzer/in soll ihre/seine Rechte innerhalb einer
Anwendung einsehen können, ebenso jede/r Verantwortliche für
ihren/seinen Bereich.
- Personelle und aufgabenbezogene Änderungen müssen innerhalb
der Rechteverwaltung unverzüglich berücksichtigt werden.
- Es muss ein geregeltes Verfahren für den temporären Entzug von
Zugriffsrechten (z.B. bei Urlaub, Karenz, ...) bestehen.
- Bei Ausscheiden einer Mitarbeiterin bzw. eines Mitarbeiters
sind deren/dessen Kennung und die zugehörigen Rechte unverzüglich zu
deaktivieren bzw. zu löschen.
- Nicht mehr aktive Benutzerkennungen dürfen nicht für
Nachfolger/innen reaktiviert werden.
- Zusätzlich sollte in definierten Abständen eine Suche nach
"toten Benutzerkennungen", also Kennungen, die seit einem längeren,
systembezogen zu definierenden Zeitraum nicht benutzt wurden, vorgesehen
sein.
SYS 1.3 Einrichtung und Dokumentation der zugelassenen Benutzer/innen und Rechteprofile
Relevanz: Umsetzung/Wartung;
Regelungen für die Einrichtung von
Benutzerinnen/Benutzern bzw. Benutzergruppen bilden die Voraussetzung für
eine angemessene Vergabe von Zugriffsrechten und für die Sicherstellung
eines geordneten und überwachbaren Betriebsablaufs.
Es sollte ein Formblatt existieren, um von jedem/jeder
Benutzer/in bzw. für jede Benutzergruppe zunächst die erforderlichen Daten
zu erfassen, z.B.:
- Name, Vorname, eindeutige Identifikation zumindest des
jeweiligen Berechtigungssystems
- Vorschlag für die Benutzer/innen- bzw. Gruppenkennung, wenn
diese nicht durch Konventionen vorgegeben sind,
- Organisationseinheit,
- Erreichbarkeit (z.B. Telefon, Raum),
- ggf. Projekt,
- ggf. Angaben über die geplante Tätigkeit im System und die
dazu erforderlichen Rechte sowie die Dauer der Tätigkeit,
- ggf. Restriktionen auf Zeiten, Endgeräte, Plattenvolumen,
Zugriffsberechtigungen (für bestimmte Verzeichnisse, Remote-Zugriffe,
etc.), eingeschränkte Benutzerumgebung,
- ggf. Zustimmung von Vorgesetzten.
Ein Passwort, das einem/einer
neuen Benutzer/in für die erstmalige Systemnutzung mitgeteilt wird, muss
danach gewechselt werden (s. auch
SYS 1.5 Regelungen des Passwortgebrauches ). Dies sollte vom System initiiert werden.
Es ist sinnvoll, Namenskonventionen für die Benutzer- und
Gruppennamen festzulegen, wie zum Beispiel eine Kombination aus Vor- und
Nachnamen (z.B. vorname.nachname) oder eigene Benutzer-IDs (z.B. Kürzel
Organisationseinheit plus lfd. Nummer).
Anonymisierte bzw. generische Benutzerkennungen sind nur bei
unbedenklichen Inhalten, die jedoch nicht öffentlich, sondern einem
eingeschränkten Benutzerkreis zugänglich sein sollen, zulässig.
Für sensible IT-Systeme bzw. Anwendungen, bei
denen personenbezogene Zugriffssicherheit erforderlich ist, muss jedem/jeder
Benutzer/in eine eigene Benutzerkennung zugeordnet sein, es dürfen nicht
mehrere Benutzer/innen unter derselben Kennung arbeiten.
Dokumentation:
Die Dokumentation dient der Übersicht
über die zugelassenen Benutzer/innen, Benutzergruppen und Rechteprofile und
ist Voraussetzung für Kontrollen.
Dokumentiert werden sollen insbesondere
- die zugelassenen Benutzer/innen mit folgenden Mindestangaben:
zugeordnetes Rechteprofil (ggf. Abweichungen vom verwendeten
Standard-Rechteprofil), Begründung für die Wahl des Rechteprofils (und
ggf. der Abweichungen), Erreichbarkeit der Benutzerin bzw. des
Benutzers, Zeitpunkt und Grund der Einrichtung, Befristungen,
- die zugelassenen Gruppen mit den zugehörigen
Benutzerinnen/Benutzern, Zeitpunkt und Grund der Einrichtung,
Befristungen.
Bei all diesen Aufzeichnungen ist
auf Aktualität und Vollständigkeit zu achten.
SYS 1.4 Wahl geeigneter Mittel zur Authentisierung
Relevanz: Management; Umsetzung/Wartung;
Während unter Identifikation die Bestimmung der
Identität eines Subjektes bzw. Objektes zu verstehen ist (meist
durch Angabe eines Namens oder einer User-ID), versteht man unter Authentisierung den Nachweis der
angegebenen Identität .
Die Wahl eines geeigneten Authentisierungsverfahrens ist von
entscheidender Bedeutung für die Sicherheit des Gesamtsystems und muss daher
den Sicherheitsanforderungen und den technischen Möglichkeiten gemäß
getroffen werden.
Grundsätzlich gibt
es 3 Arten der Authentisierung:
- Authentisierung durch Wissen: etwa durch Eingabe von
Passwörtern, Codes, kryptographischen Schlüsseln
- Authentisierung durch Besitz: beispielsweise von Schlüsseln
oder Karten
- Authentisierung durch Eigenschaften oder Verhaltensmerkmale
(biometrische Verfahren): z.B. Unterschriftendynamik, Stimmerkennung,
Fingerabdruck, ...
Die Sicherheit der einzelnen
Authentisierungsverfahren ist sehr unterschiedlich und im Einzelfall immer
zu hinterfragen. In vielen Fällen kommen Kombinationen der drei angeführten
Prinzipien (etwa Authentisierung durch Wissen und Besitz) zur
Anwendung.
Im Bereich der
öffentlichen Verwaltung wird die Verwendung von so genannten Dienstkarten,
gemäß der Empfehlung des IKT-Boards
[IKTB-140102-1] , zur Identifikation bzw. Authentisierung vorzusehen sein.
Darüber hinaus ist generell zu
prüfen, ob bei Verfahren der öffentlichen Verwaltung, das gemäß dem
IKT-Board Beschluss festgelegte Konzept Bürgerkarte zur Authentisierung von
Benutzerinnen/Benutzern anzuwenden ist. Weiters besteht die Möglichkeit, in
Verbindung mit der Bürgerkarte so genannte Single Sign-On Funktionalitäten
zu realisieren.
Für die Signatur und die
Identifikation wird empfohlen die Module für Onlineverfahren (MOA-ID,
MOA-SS/SP) zu verwenden
[IKTB-161203-01] . Diese Module stehen auch der Wirtschaft frei zur Verfügung
[IKTB-110504-1] . Gemäß dem IKT-Board Beschluss
[IKTB-260701-1] soll sogar anstelle eines konventionellen Sigle-Sign-On die
Identifikation mit der Bürgerkarte, unter Verwendung geeigneter
Basisdienste, treten.
Biometrie:
In der Diskussion um Mittel der
Authentifikation rückt auch Biometrie zunehmend in den Mittelpunkt.
Biometrie kann allerdings noch nicht in allen Bereichen der Identifikation
und Authentifikation – im Speziellen im Sinne eines authentischen
Identitätsnachweises - als technisches Mittel der Wahl angesehen
werden.
Die Stabsstelle
IKT-Strategie des Bundes hat im Rahmen des IKT-Board Beschlusses
[IKTB-110903-10] , besonders im Hinblick auf den Einsatz der Biometrie in Bereichen
der öffentlichen Verwaltung, die folgenden allgemeinen Umsetzungsrichtlinien
beschlossen:
- Eine hohe Funktionsstärke (SOF high) ist derzeit und in
absehbarer Zukunft nicht erreichbar, daher ist vorerst nur limitierter
Einsatz der Biometrie möglich.
- Standards für biometrische Merkmale, die eine dauerhafte (etwa
10-jährige) Sicherheit gewährleisten, sind noch nicht vorhanden, daher
können zentrale Datenbanken nicht sinnvoll eingesetzt werden.
- Die Identifikationsanwendung außerhalb der
erkennungsdienstlichen Aufgaben ist noch nicht technologisch
rechtfertigbar.
- Anwendungen können im Bereich der Verifikation und der
Komfortsteigerung einen wesentlichen Beitrag leisten.
Verifikationsanwendungen mit biometrischen Daten unter Kontrolle des
Inhabers/der Inhaberin und mit amtlicher Bestätigung (Signatur) zur
breiten Anwendung sind derzeit möglich und können eingesetzt werden.
Dies gilt auch für Anwendungen mit Identifikationszuordnung in
beschränkten Gruppen (im Normalfall etwa bis zu 100 Personen).
- Anwendungen müssen zurzeit in kontrollierter Umgebung
ablaufen. Der Machtgeber für das Identifikationsobjekt (z.B. Computer,
Daten, etc.) muss die Möglichkeit der Kontrolle des
Verifikationsprozesses haben.
Derzeit praktikable Anwendungen für
Biometrie sind z.B.:
- Personendokumente mit biometrischen Daten auf dem Dokument,
die durch die Behörde bestätigt (signiert) sind.
- Zuordnung von Chipkarten zu Personen (dies ist vom Willensakt
der Auslösung einer Funktion zu trennen, da Wachzustand und Bewusstsein
zurzeit in biometrischen Systemen nicht mit vertretbarem Aufwand
technisch kontrollierbar sind).
- Zutrittskontrolle zu Anlagen und Räumen vor allem über
Sekundärmechanismen (z.B. biometrisches Merkmal und Karte als Träger der
Referenzdaten) oder in beschränkten Populationen.
SYS 1.5 Regelungen des Passwortgebrauches
Relevanz: Umsetzung/Wartung; Anwender/innen;
Erfolgt die Authentisierung in einem
IT-System über Passwörter, so ist die Sicherheit der
Zugriffsrechteverwaltung des Systems entscheidend davon abhängig, dass das
Passwort korrekt gewählt und verwendet wird. Dafür ist es empfehlenswert,
eine Regelung zum Passwortgebrauch einzuführen, die Benutzer/innen
diesbezüglich zu unterweisen und die Einhaltung zu kontrollieren.
Regelungen zum Passwortgebrauch sind in hohem
Maße abhängig vom betroffenen IT-System, dem Schutzbedarf der darauf
laufenden Anwendungen bzw. der gespeicherten Daten sowie den auf dem System
realisierten technischen Möglichkeiten.
Im Folgenden werden jedoch einige Grundregeln gegeben, die eine Art
Mindeststandard für die Wahl und die Handhabung von
Passwörtern darstellen. Für Benutzer/innen mit umfangreichen
Rechten, wie etwa Administratoren, bzw. in Bereichen, in denen mit streng
vertraulichen Informationen gearbeitet wird, werden die Anforderungen im
Allgemeinen höher liegen.
- Das Passwort sollte mindestens 6 Zeichen lang sein.
- Es ist zu prüfen, ob das Berechtigungssystem alle Stellen des
Passwortes oder nur Teile davon überprüft.
- Innerhalb des Passwortes sollte mindestens ein Zeichen
verwendet werden, das kein Buchstabe ist (Sonderzeichen oder
Zahl).
- Passwörter mit spezieller, von Außenstehenden leicht zu
erratender Bedeutung, wie Namen, Geburtsdaten, Firmen- oder
Abteilungsbezeichnungen, Kfz-Kennzeichen, etc. sind ebenso zu vermeiden
wie Standardausdrücke wie TEST, SYSTEM und Tastatur- und Zeichenmuster,
wie ABCDEF, QWERTZ, 123456, etc.
- Voreingestellte Passwörter (z.B. des Herstellers bei
Auslieferung von Systemen) müssen umgehend durch individuelle Passwörter
ersetzt werden. Der Hersteller bzw. Lieferant sollte dazu nach allen
voreingestellten Benutzerkennungen und Passwörtern befragt
werden.
- Passwörter dürfen nicht auf programmierbaren Funktionstasten
gespeichert werden.
- Die Eingabe des Passwortes sollte unbeobachtet
stattfinden.
- Bei der Eingabe darf das Passwort nicht auf dem Bildschirm
angezeigt werden.
- Das Passwort muss geheim gehalten werden und sollte nur
dem/der Benutzer/in persönlich bekannt sein.
- Das Passwort sollte nach Möglichkeit nicht schriftlich fixiert
werden. Wird es doch aufgeschrieben, so ist für die Sicherheit dieser
Aufzeichnungen besonders Sorge zu tragen.
- Das Passwort muss regelmäßig gewechselt werden, z.B. alle 90
Tage.
- Ist das Passwort unautorisierten Personen bekannt geworden, so
ist ein sofortiger Passwortwechsel durchzuführen.
Falls IT-technisch möglich, sollten
folgende Randbedingungen eingehalten werden:
- Die Wahl von Trivialpasswörtern (s.o.) sollte mit technischen
Mitteln verhindert werden ("Stopwortliste").
- Jede/r Benutzer/in muss sein eigenes Passwort jederzeit ändern
können.
- Für die Erstanmeldung neuer Benutzer/innen sollten
Einmalpasswörter vergeben werden, also Passwörter, die nach einmaligem
Gebrauch gewechselt werden müssen.
- Nach einer vorgegebenen Anzahl von Fehlversuchen (meist 3) ist
eine vordefinierte Aktion zu setzen. Eine solche Aktion kann etwa eine
Sperre der Benutzer-ID sein, die nur vom Systemadministrator aufgehoben
werden kann, aber auch eine Sperre des Gerätes oder ein Timeout, eine
Warnmeldung oder Ähnliches.
- Bei der Authentisierung in vernetzten Systemen sollten
Passwörter verschlüsselt übertragen werden.
- Die Passwörter sollten im System zugriffssicher und nicht im
Klartext gespeichert werden, z.B. mittels Einwegverschlüsselung.
- Der Passwortwechsel sollte vom System regelmäßig initiiert
werden.
- Die Wiederholung alter Passwörter beim Passwortwechsel sollte
vom IT-System verhindert werden. Dazu sollten alle alten Passwörter bzw.
eine größere Anzahl zum Vergleich herangezogen werden ( Passwort
Historie ).
SYS 1.6 Regelungen des Gebrauchs von Chipkarten
Relevanz: Umsetzung/Wartung; Anwender/innen;
Für Anwendungen im Sicherheitsbereich
kommen intelligente Speicherkarten (Karten mit fest verdrahteter
Sicherheitslogik) sowie Mikroprozessor-Karten (Karten mit Speicher und CPU,
ev. auch mit Co-Prozessor) zum Einsatz.
Chipkarten haben unter Sicherheitsaspekten im Wesentlichen zwei
Funktionen zu erfüllen. Sie dienen
- als Trägermedium für vertrauliche Daten z.B.
Chiffrierschlüssel, Signaturschlüssel zur Generierung elektronischer
Unterschriften (vgl. Kapitel Kryptographische Maßnahmen ), Zugangscodes (etwa zu IT-Systemen), persönliche Daten
(medizinische Daten, Prüfungsergebnisse, etc.)
- als Security Modul (zur Durchführung von
Sicherheitsfunktionen) z.B. zur Chiffrierung, Authentisierung,
Generierung von elektronischen Signaturen, Generierung von Sessionkeys
oder zur Durchführung von Transaktionen
Entscheidender Vorteil der
Chipkarte gegenüber anderen Medien ist, dass die Speicherung der
vertraulichen Daten und die Durchführung von sicherheitskritischen
Funktionen innerhalb der Karte - also in einem geschützten Bereich -
erfolgen kann. Angriffe gegen diesen geschützten Bereich erfordern einen
sehr hohen technologischen Aufwand. Ist mit solchen Angriffen zu rechnen, so
sind eine Reihe von kryptographischen und systemtechnischen Gegenmaßnahmen
zu setzen (etwa Schlüsseldiversifizierung, Verwendung kartenspezifischer
Schlüssel und geeignete Implementierung von kryptographischen Algorithmen).
Für Details zur Sicherheit von Chipkarten sei auf die Literatur verwiesen -
im Folgenden wird der Einsatz von Chipkarten in sicherheitsrelevanten
Applikationen behandelt.
Der Zugriff
auf Daten und Funktionen von Chipkarten ist heute im Allgemeinen durch sog.
PINs (Personal Identification Number) geschützt. Denkbar ist auch eine
Multifaktor-Authentisierung, wo eine PIN zusammen mit biometrischen
Merkmalen herangezogen wird. Dadurch kann die PIN zur leichteren Handhabe
verkürzt werden.
Neben der Qualität
der Karte selbst kommt auch der Wahl und der Handhabung der PIN
entscheidende Bedeutung für die Sicherheit des Gesamtsystems zu. Diese sind
in hohem Maße abhängig vom Schutzbedarf des betroffenen Systems und der Art
der Anwendung. Im Folgenden werden einige Grundregeln gegeben, die eine Art
Mindeststandard für die Handhabung von Karten und PINs
in sicherheitsrelevanten Anwendungen
(etwa Zutritts- oder
Zugriffskontrolle, Signatur, ...) darstellen.
- Keine unautorisierte Weitergabe der Karte: Chipkarten stellen
in der Regel ein persönliches Sicherheitsmedium dar und sollten daher
sicher verwahrt und keinesfalls an andere Personen weitergegeben werden.
Wenn erforderlich, sind die Mitarbeiter/innen in entsprechenden
Verpflichtungserklärungen zur Einhaltung dieser Regelungen zu
verpflichten. Die Chipkarten sollten immer mit dem Namen der Trägerin
bzw. des Trägers versehen werden. Übertragbare Chipkarten ohne Namen
sollten gar nicht oder nur in sicherheitstechnisch belanglosen Bereichen
eingesetzt werden.
- Die PIN muss geheim gehalten werden und darf nur dem/der
Benutzer/in persönlich bekannt sein.
- Ein Aufbewahren der PIN gemeinsam mit der Karte oder gar ein
Notieren der PIN auf der Karte ist unbedingt zu vermeiden.
- Die Länge der PIN hängt von Art und Schutzbedarf der Anwendung
ab und liegt im Allgemeinen zwischen 4 und 8 Stellen. Die Wahl von
Trivial-PINs ist zu vermeiden.
- Da sich Chipkarten in der Regel nach einer festgelegten Anzahl
von PIN-Falscheingaben (meist 3) selbst sperren - dies stellt eines der
wichtigsten Sicherheitsfeatures der Karte dar -, ist eine Möglichkeit
des Entsperrens vorzusehen. Dies erfolgt durch eine von der PIN
unterschiedliche (und meist deutlich längere) Geheimzahl ("Supervisor
PIN", "Personal Unblocking Key" (PUK)), die entweder dem/der Benutzer/in
selbst oder einer/einem Sicherheitsverantwortlichen bekannt sein
kann.
- PINs dürfen nicht auf programmierbaren Funktionstasten
gespeichert werden.
- Die Eingabe der PIN sollte unbeobachtet stattfinden.
- Bei der Eingabe darf die PIN nicht auf einem Bildschirm oder
Display angezeigt werden.
- Es ist zu prüfen, ob eine Übertragung der PIN zwischen
Tastatur und Karte im Klartext aus Sicherheitsgründen vertretbar ist.
Für Anwendungen mit hohem Sicherheitsbedarf in ungeschützten bzw.
unkontrollierbaren Umgebungen sollten sog. "Secure PIN-Pads" zum Einsatz
kommen, bei denen die Übertragung der PIN technisch oder mittels
kryptographischer Verfahren geschützt wird.
Zusätzlich ergibt sich bei der
Wahl der einzusetzenden Chipkarte, dass speziell in Verbindung mit
Anwendungen der öffentlichen Verwaltung, diese den Security Layer
unterstützen (vgl.
[IKTB-040901-1] ).
SYS 1.7 Organisatorische Regelungen für Zugriffsmöglichkeiten in Vertretungs- bzw. Notfällen
Relevanz: Umsetzung/Wartung; Anwender/innen;
Es sind Vorkehrungen zu treffen, die
in Notfällen bei Abwesenheit einer Mitarbeiterin bzw. eines Mitarbeiters
(z.B. im Urlaubs- oder Krankheitsfall) ihrer/seiner Vertretung Zugriff auf
das IT-System bzw. die Daten ermöglichen.
Generell sollte in Applikationen und IT-Systemen eine
Stellvertreterregelung schon eingebaut sein, damit keine Weitergabe von
Passwörtern in Abwesenheitsfällen benötigt wird.
Ist es in Einzelfällen doch notwendig, ein Passwort zu
hinterlegen, so ist dieses an einem geeigneten, geschützten Ort (z.B. in
einem Tresor) zu deponieren und bei jeder Änderung des Passwortes zu
aktualisieren (regelmäßige Prüfung auf Aktualität erforderlich!). Wird es
notwendig, dieses hinterlegte Passwort zu nutzen, so sollte dies nach dem
Vier-Augen-Prinzip, d. h. von zwei Personen gleichzeitig,
geschehen.
Ist vom System technisch
kein Vier-Augen-Prinzip vorgesehen, so lässt sich dieses auch
organisatorisch nachbilden, indem Passwörter in mehrere Teile zerlegt
werden, wobei jeder im Notfall Zugriffsberechtigte nur einen Teil
besitzt.
Nach der Rückkehr der
Benutzerin bzw. des Benutzers ist diese/r über die Weitergabe des Passworts
in Kenntnis zu setzen und ein neues Passwort von ihr/ihm zu vergeben.
Außerdem ist die Weitergabe des Passworts und deren Dauer zu
dokumentieren.
Je nach den
technischen Möglichkeiten können auch "Einmalpasswörter" oder Passwörter mit
begrenzter Benutzungsdauer vergeben werden.
Beim Einsatz von Chipkarten zur Authentisierung sind Vorkehrungen zu
treffen, die es erlauben, bei momentaner Inoperabilität bzw.
Nichtverfügbarkeit der Chipkarte einer/einem Berechtigten den Zugang zum
System zu ermöglichen. Abhängig von den Personalisierungsmöglichkeiten vor
Ort ist dafür Sorge zu tragen, dass eine zeitgerechte Neuausstellung der
Karte oder eine Ausstellung einer temporär gültigen Karte möglich ist oder
aber Ersatzkarten zur Verfügung stehen.
SYS 1.8 Bildschirmsperre
Relevanz: Umsetzung/Wartung; Anwender/innen;
Unter einer Bildschirmsperre versteht
man die Möglichkeit, die auf dem Bildschirm aktuell vorhandenen
Informationen zu verbergen. Die Aktivierung der Bildschirmsperre sollte
erfolgen, wenn der/die Benutzer/in den Arbeitsplatz für eine nur kurze Zeit
verlässt. Als weiteres Leistungsmerkmal sollte die Bildschirmsperre eine
automatische Aktivierung bei längerer Pausenzeit aufweisen. Verfügt das
Softwareprodukt außerdem über eine Passwort-Abfrage, wird bei der
Abwesenheit der Benutzerin bzw. des Benutzers zusätzlich ein Zugriffsschutz
für das IT-System gewährleistet.
Beim
Einsatz von Chipkarten ist die Bildschirmsperre nur mittels Chipkarte und
PIN wieder aufzuheben. Beim Entfernen der Chipkarte ist entweder die
Bildschirmsperre zu aktivieren, oder der/die Benutzer/in
auszuloggen.
SYS 1.9 Richtlinien beim Datenaustausch mit Dritten
Relevanz: Umsetzung/Wartung; Anwender/innen;
Beim regelmäßigen Datenaustausch mit
Dritten ist die Festlegung von Richtlinien bzw. der Abschluss von
Vereinbarungen mit allen Beteiligten sinnvoll. Dabei spielt es keine Rolle,
wie der Datenaustausch selbst erfolgt (Datenträgeraustausch, E-Mail,
etc.).
In einer derartigen
Vereinbarung können Angaben zu folgenden Punkten enthalten sein:
- Bestimmung der Verantwortlichen
- Benennung von Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartnern (in
technischen, organisatorischen und sicherheitstechnischen
Belangen)
- existiert ein Non-Disclosure-Agreement (NDA)
- Festlegung der Datennutzung
- welche Anwendungen und Datenformate sind zu verwenden
- wie und wo erfolgt die Prüfung auf Virenfreiheit
- wann dürfen Daten gelöscht werden
- Regelung des Schlüsselmanagements, falls erforderlich
- Einhaltung einschlägiger Gesetze (bspw. DSG 2000, BGBl. I Nr. 165/1999 idgF, , etc.)
5.3 Einsatz von Software
Relevanz: Management; Umsetzung/Wartung; Anwender/innen;
SYS 3.1 Nutzungsverbot nicht-freigegebener Software
Relevanz: Management; Umsetzung/Wartung; Anwender/innen;
Um sicherzustellen, dass keine
Programme mit unerwünschten Auswirkungen eingebracht werden und das System
nicht über den festgelegten Funktionsumfang hinaus unkontrolliert genutzt
wird, muss das Einspielen nicht-freigegebener Software in Produktionssysteme
bzw. ihre Nutzung verboten und - soweit technisch möglich - verhindert
werden.
Dabei ist zu
beachten:
- Das Nutzungsverbot nicht-freigegebener Software sollte
schriftlich fixiert werden, alle Mitarbeiter/innen sind darüber zu
unterrichten.
- Ausnahmeregelungen sollten einen Erlaubnisvorbehalt
vorsehen.
- Das unautorisierte Einspielen und/oder Nutzen von Software ist
soweit möglich mit technischen Mitteln zu verhindern.
- Es ist zu dokumentieren, welche Versionen ausführbarer Dateien
freigegeben wurden; dabei sind insbesondere Erstellungsdatum und
Dateigröße festzuhalten.
- Die freigegebenen Programme sind regelmäßig auf Veränderungen
zu überprüfen.
SYS 3.2 Nutzungsverbot privater Hard- und Software-Komponenten
Relevanz: Umsetzung/Wartung; Anwender/innen;
Besonders bei
RAS-Zugängen (remote access service; Fernzugänge) ist das Verwendungsverbot
privater HW und SW zu beachten (vgl. Kap.
Remote Access ).
Ausnahmeregelungen
sollten einen Erlaubnisvorbehalt vorsehen.
SYS 3.3 Überprüfung des Software-Bestandes
Relevanz: Umsetzung/Wartung;
Um Verstöße gegen das Verbot der
Nutzung nicht-freigegebener Software feststellen zu können, ist eine
regelmäßige Überprüfung des Software-Bestandes notwendig. Ist die Zahl der
IT-Systeme sehr groß, kann eine stichprobenartige Überprüfung durchgeführt
werden. Die Ergebnisse der Überprüfung sind zu dokumentieren, um auch
Wiederholungsfälle feststellen zu können.
Dabei ist zu beachten:
- Sollte bei der Überprüfung nicht-freigegebene Software
gefunden werden, so ist die Legalisierung oder Entfernung zu
veranlassen. Es muss festgelegt sein, was mit allfälligen Daten zu
geschehen hat, welche mittels illegaler Software verarbeitet bzw.
gespeichert wurden.
- Um diese Überprüfung durchführen zu können, muss der
überprüfenden Instanz die entsprechende Befugnis durch die Unternehmens-
bzw. Behördenleitung verliehen werden.
- Der prüfenden Instanz muss bekannt sein, welche Software auf
welchem IT-System freigegeben ist (Software-Bestandsverzeichnis).
- Es ist festzulegen, wie bei Feststellung eines Verstoßes
verfahren wird.
SYS 3.4 Nutzung der in Anwendungsprogrammen angebotenen Sicherheitsfunktionen
Relevanz: Umsetzung/Wartung; Anwender/innen;
Standardprodukte im PC-Bereich bieten
oft eine Reihe von nützlichen IT-Sicherheitsfunktionen, deren Güte im
Einzelnen unterschiedlich sein kann, die aber Unbefugte behindern bzw.
mögliche Schäden verringern können.
Im Folgenden seien einige dieser Funktionen kurz
erläutert:
- Passwortschutz bei
Programmaufruf:
Das Programm kann nur gestartet werden, wenn
vorher ein Passwort korrekt eingegeben wurde. Dies verhindert die
unberechtigte Nutzung des Programms.
- Zugriffsschutz zu einzelnen
Dateien:
Das Programm kann nur dann auf eine geschützte
Datei zugreifen, wenn das mit dieser Datei verknüpfte Passwort korrekt
eingegeben wird. Dies verhindert den unerlaubten Zugriff mittels des
Programms auf bestimmte Dateien.
- Automatische Speicherung von
Zwischenergebnissen:
Das Programm nimmt eine automatische
Speicherung von Zwischenergebnissen vor, so dass ein Stromausfall nur
noch die Datenänderungen betrifft, die nach dieser automatischen
Speicherung eingetreten sind. Gegebenenfalls ist jedoch zu überprüfen,
ob die zwischengespeicherten Daten nach dem regulären Programmende
wieder gelöscht wurden (vgl. SYS 3.6 Verifizieren der zu übertragenden Daten vor Weitergabe ).
- Automatische Sicherung der
Vorgängerdatei:
Wird eine Datei gespeichert, zu der im
angegebenen Pfad eine Datei gleichen Namens existiert, so wird die
zweite Datei nicht gelöscht, sondern mit einer anderen Kennung versehen.
Damit wird verhindert, dass versehentlich eine Datei gleichen Namens
gelöscht wird.
- Verschlüsselung von Dateien:
Das Programm ist in der Lage, eine Datei verschlüsselt abzuspeichern, so
dass eine unbefugte Kenntnisnahme verhindert werden kann. Die Inhalte
der Datei sind damit nur denjenigen zugänglich, die über den verwendeten
geheimen Chiffrierschlüssel verfügen.
- Automatisches Anzeigen von Makros in
Dateien:
Diese Funktion soll das unbeabsichtigte Ausführen
von Makros verhindern und damit Schutz vor Makro-Viren bieten (vgl. Kap.
Virenschutz ).
Je nach eingesetzter Software und
damit vorhandenen Zusatzsicherheitsfunktionen kann der Einsatz dieser
Funktionen sinnvoll sein. Für mobil eingesetzte IT-Systeme bieten sich
insbesondere die Nutzung des Passwortschutzes bei Programmaufruf und die
automatische Speicherung an.
SYS 3.5 Update von Software
Relevanz: Umsetzung/Wartung;
Durch ein Update von Software können
Schwachstellen beseitigt oder Funktionen erweitert werden.
Ein Update ist insbesondere dann erforderlich,
wenn Schwachstellen bekannt werden, die Auswirkungen auf den sicheren
Betrieb des Systems haben, wenn Fehlfunktionen wiederholt auftauchen oder
eine funktionale Erweiterung aus sicherheitstechnischen oder fachlichen
Erfordernissen notwendig wird.
Vor
einem Update sind die Funktionalität, die Interoperabilität und die
Zuverlässigkeit der neuen Komponenten genau zu prüfen. Dies geschieht am
sinnvollsten auf einem eigenen Testsystem, bevor das Update in den
produktiven Einsatz übernommen wird.
Insbesondere ist darauf Bedacht zu nehmen, dass in der
Vorgängerversion explizit behobene Sicherheitsmängel nicht wieder neu
auftauchen, bzw. getroffene Parametrisierungen nachgezogen
werden.
Updates und
sicherheitsrelevante Patches werden in der Regel durch den Hersteller bei
Bedarf zur Verfügung gestellt. Es ist dabei zu beachten, dass derartige
Updates und Patches unbedingt nur aus vertrauenswürdigen Quellen bezogen
werden dürfen. Die Authentizität der Quelle ist nach Möglichkeit zu prüfen
(beispielsweise anhand vorhandener Server-Zertifikate).
SYS 3.6 Verifizieren der zu übertragenden Daten vor Weitergabe
Relevanz: Anwender/innen;
Vor dem Versenden einer Datei per
E-Mail oder Datenträgeraustausch bzw. vor dem Veröffentlichen einer Datei
auf einem WWW-Server sollte diese daraufhin überprüft werden, ob sie
Restinformationen enthält, die nicht zur Veröffentlichung bestimmt sind.
Solche Restinformationen können verschiedenen Ursprungs sein und
dementsprechend unterschiedlich können auch die Aktionen sein, die dagegen
zu unternehmen sind. Die häufigsten Ursachen für solche Restinformationen
sind im Folgenden beschrieben.
Generell sollte Standardsoftware wie z.B. für Textverarbeitung oder
Tabellenkalkulation darauf überprüft werden, welche Zusatzinformationen in
damit erstellten Dateien gespeichert werden. Dabei werden einige dieser
Informationen mit, andere ohne Wissen der Benutzerin bzw. des Benutzers
gespeichert.
Vor der Weitergabe von
Dateien sollten diese zumindest stichprobenartig auf unerwünschte
Zusatzinformationen überprüft werden. Dazu sollte ein anderer Editor benutzt
werden als der, mit dem die Datei erstellt wurde. Dabei ist darauf zu
achten, dass nicht alle Restinformationen einfach gelöscht werden können,
ohne das Dateiformat zu zerstören. Wenn z.B. aus einer
Textverarbeitungsdatei einige Bytes gelöscht werden, erkennt das
Textverarbeitungsprogramm unter Umständen das Dateiformat nicht
mehr.
- Um Restinformationen zu beseitigen, kann die Datei in einem
anderen Dateiformat abgespeichert werden, z.B. als "Nur-Text" oder als
HTML,
- können die Nutzdaten in eine zweite Instanz derselben
Standardsoftware kopiert werden, wobei auf dem IT-System keine andere
Applikation laufen sollte. Dies empfiehlt sich insbesondere bei Dateien
mit einer größeren Änderungshistorie.
Verborgener Text / Kommentare
Eine Datei kann Textpassagen
enthalten, die als "versteckt" oder "verborgen" formatiert sind. Einige
Programme bieten auch die Möglichkeit an, Kommentare hinzuzufügen, die auf
dem Ausdruck und oft auch am Bildschirm ausgeblendet sind. Solche
Textpassagen können Bemerkungen enthalten, die nicht für den/die
Empfänger/in bestimmt sind. Daher müssen in Dateien, bevor sie an Externe
weitergegeben werden, solche Zusatzinformationen gelöscht werden.
Änderungsmarkierungen
Bei der Bearbeitung von Dateien kann
es sinnvoll sein, hierbei Änderungsmarkierungen zu verwenden. Da diese auf
dem Ausdruck und am Bildschirm ausgeblendet werden können, muss vor der
Weitergabe von Dateien ebenfalls überprüft werden, ob diese
Änderungsmarkierungen enthalten.
Versionsführung
Bei einer Vielzahl von Anwendungen
gibt es die Möglichkeit, verschiedene Versionen eines Dokumentes in
einer Datei zu speichern. Dies dient dazu,
um bei Bedarf auf frühere Überarbeitungsstände zurückgreifen zu können. Dies
kann aber sehr schnell zu riesigen Dateien führen, z.B. wenn Graphiken
mitgeführt werden. Es ist darauf zu achten, dass keine Optionen, die
sämtliche Vorgängerversionen automatisch abspeichern, in den
Grundeinstellungen der Anwendung ausgewählt werden.
Dateieigenschaften
Als Dateieigenschaften oder
Datei-Info werden in der Datei Informationen gespeichert, die bei späteren
Suchen helfen sollen, Dateien wieder zu finden. Dabei können je nach
Applikation Informationen wie Titel, Verzeichnisstrukturen, Versionsstände,
Bearbeiter/innen (nicht nur die/der Unterschreibende), Kommentare,
Bearbeitungszeit, letztes Druckdatum, Dokumentnamen und -beschreibungen
enthalten sein. Einige dieser Informationen werden von den Programmen selber
angelegt und können nicht durch den/die Bearbeiter/in beeinflusst werden.
Andere Informationen müssen manuell eingegeben werden. Vor der Weitergabe
einer Datei an Externe ist zu überprüfen, welche zusätzlichen Informationen
dieser Art die Datei enthält.
Schnellspeicherung
Textverarbeitungsprogramme nutzen die
Option der Schnellspeicherung, um nur die Veränderungen seit der letzten
Sicherung und nicht das gesamte Dokument speichern zu müssen. Dieser Vorgang
nimmt somit weniger Zeit in Anspruch als ein vollständiger Speichervorgang.
Der entscheidende Nachteil ist jedoch, dass die Datei unter Umständen
Textfragmente enthalten kann, die durch die Überarbeitung hätten beseitigt
werden sollen. Grundsätzlich sollten daher Schnellspeicherungsoptionen
abgeschaltet werden.
Entscheidet sich
der/die Benutzer/in trotzdem für die Schnellspeicheroption, sollte er/sie
bei folgenden Situationen immer einen vollständigen Speichervorgang
durchführen:
- wenn die Bearbeitung eines Dokuments abgeschlossen ist,
- bevor der Dokumenttext in eine andere Anwendung übertragen
wird,
- bevor das Dokument in ein anderes Dateiformat konvertiert wird
und
- bevor das Dokument per E-Mail oder Datenträgeraustausch
versandt wird.
SYS 3.7 Datenformate
Relevanz: Umsetzung/Wartung; Anwender/innen;
Durch die Vielzahl von
Anwendungsprogrammen ist auch eine Vielzahl von Datenformaten in Verwendung.
Bei gleichartigen Anwendungen verschiedener Hersteller, aber auch bei den
verschiedenen Versionen ein und desselben Programms eines Herstellers können
die gebräuchlichen Datenformate variieren.
Bei der Anschaffung von Software muss daher auf die damit zu
verwendenden beabsichtigten Datenformate geachtet werden. Sollen
Datenbestände mit Dritten ausgetauscht werden, so ist umso mehr auf die
Kompatibilität der durch eine Anwendung unterstützten Formate zu
achten.
Für die Lebensdauer von
Datenbeständen muss gewährleistet werden, dass für den Zugriff auf
gesicherte Daten auch in Zukunft Anwendungen existieren, welche die
entsprechenden Datenformate bearbeiten können. In diesem Zusammenhang ist im
Rahmen der Datensicherung und –pflege ggf. eine Umformatierung
vorzusehen.
5.4 Virenschutz
Relevanz: Management; Umsetzung/Wartung; Anwender/innen;
Computer-Viren (im Rahmen dieses
Handbuches der Einfachheit halber als Viren bezeichnet) gehören zu den
"Programmen mit Schadensfunktionen" ("maliziöse Software"). Dies sind
Programme, die verdeckte Funktionen enthalten und damit durch Löschen,
Überschreiben oder sonstige Veränderungen unkontrollierbare Schäden an
Programmen und Daten bewirken können. Damit verursachen sie zusätzliche
Arbeit und Kosten und haben einen negativen Einfluss auf die
Vertraulichkeit, Integrität und/oder Verfügbarkeit von Daten oder
Programmen.
Zu
den Programmen mit Schadensfunktionen gehören:
Viren:
Nicht-selbständige, in andere Programme oder Dateien eingebettete
Programmroutinen, die sich selbst reproduzieren und dadurch von dem/der
Anwender/in nicht kontrollierbare Manipulationen in Systembereichen, an
anderen Programmen oder deren Umgebung vornehmen.
Trojanische Pferde:
Selbständige Programme mit verdeckter Schadensfunktion, ohne
Selbstreproduktion. Trojanische Pferde dienen vor allem dazu, Computer
auszuspionieren.
Logische Bomben:
Programme, deren Schadensfunktion von
einer logischen Bedingung gesteuert wird, beispielsweise dem Datum oder
einer bestimmten Eingabe.
Würmer:
Selbständige, selbstreproduzierende
Programme, die sich in einem System (vor allem in Netzen) ausbreiten.
Verbreitung:
Während früher Viren meist durch den
Austausch verseuchter Datenträger verbreitet wurden, wird heute zunehmend
die Verbreitung über Internet bzw. E-Mail zum Problem. Bei den meisten über
E-Mail verbreiteten "Viren" handelt es sich eigentlich um Würmer, die -
unabhängig von der eigentlichen Schadensfunktion - schon durch ihr
massenhaftes Auftreten und ihre rasante Verbreitung großes Aufsehen erregen
und zu hohen Schäden führen. (vgl. dazu auch
[NSA-EEC1] )
Das nachfolgende Kapitel
beschäftigt sich vorwiegend mit dem Schutz gegen Viren und Würmer, die zur
Vereinfachung im Folgenden generell als "Viren" bezeichnet werden. Die
angeführten Maßnahmen sind großteils auch gegen andere Arten von Software
mit Schadensfunktion, wie z.B. Trojanische Pferde anwendbar.
SYS 4.1 Erstellung eines Virenschutzkonzepts
Relevanz: Umsetzung/Wartung;
Um für ein komplexes IT-System oder
eine gesamte Organisation einen effektiven Virenschutz zu erreichen, ist ein
mehrstufiges Schutzkonzept erforderlich, bei dem in jeder Stufe angemessene
und aufeinander abgestimmte Schutzmaßnahmen realisiert werden.
Schutzmaßnahmen sind zu treffen:
- auf Ebene der Firewall
- auf Server-Ebene
- auf Client-Ebene
Neben den technischen
Schutzmaßnahmen sind auch organisatorische und personelle Maßnahmen
erforderlich, um einem Virenbefall soweit wie möglich vorzubeugen, bzw. im
Falle eines Virenbefalls den Schaden möglichst zu begrenzen.
Die nachfolgenden Maßnahmen geben eine Reihe von
generellen Empfehlungen zum Virenschutz, die an die Erfordernisse der
betroffenen Institution anzupassen sind. Je mehr bzw. je exakter die
Empfehlungen umgesetzt werden, desto geringer wird das allgemeine Risiko.
Allerdings können ggf bestimmte (auch notwendige / vorgesehene) Funktionen
nicht mehr oder zumindest weniger produktiv durchgeführt werden. Die
anzuwendenden Maßnahmen sind daher vor dem Hintergrund des Gesamtsystems und
der jeweils gültigen Policy vorzuschreiben. Für die Effizienz des
Virenschutzkonzeptes sind dabei nicht nur die ausgewählten Maßnahmen selbst
von Bedeutung, sondern auch die Abstimmung dieser Maßnahmen
aufeinander.
SYS 4.2 Generelle Maßnahmen zur Vorbeugung gegen Virenbefall
Relevanz: Management; Umsetzung/Wartung; Anwender/innen;
Die nachfolgend angeführten Maßnahmen
dienen einer Vorbeugung gegen Virenbefall bzw. einer Verringerung des
Schadens im Falle eines Befalls.
- Regelmäßige Durchführung einer Datensicherung (vgl. BCP 1.1 ).
- Sichere Aufbewahrung der Sicherheitskopien von Datenträgern
(vgl. BCP 1.5 ).
- Setzen des Schreibschutzes bei allen Disketten, auf die nicht
geschrieben werden muss (gilt insbesondere für die meisten
Programmdisketten) und bei allen ausgehenden Datenträgern.
- Überprüfung aller ein- und ausgehenden Datenträger (vgl. auch
SYS 2.3 Datenträgeraustausch ).
- Überprüfung aller vorinstallierten Neugeräte und gewarteten
Geräte.
- Überprüfung aller ein- und ausgehenden Dateien über externe
Netzwerke (E-Mails, Internet) (s.u.).
- Als vorbeugende Maßnahme gegen Virenbefall empfiehlt es sich,
die Boot-Reihenfolge auf C: A: einzustellen oder das Booten von Diskette
ganz zu unterbinden.
- Die Unterteilung der Festplatte in mehrere Partitionen kann
die Rekonstruktion von Daten nach einem Virus-Schaden erleichtern
(Anmerkung: Dies gilt auch bei einem Headcrash).
- Es sollten nur vertrauenswürdige Programme zugelassen sein,
die auch über entsprechende Sicherheitsfunktionen verfügen. Dies gilt in
besonderem Maße für E-Mail-Programme. "Private" Insel-Lösungen auf
einzelnen Arbeitsplatz-Rechnern sollten nicht zugelassen werden, um die
Sicherheit des Gesamtsystems nicht zu gefährden.
- Für Probleme sollte ein zentraler Ansprechpartner
(E-Mail-Adresse, Telefon- und Fax-Nummer) benannt werden.
SYS 4.3 Empfohlene Virenschutzmaßnahmen auf Firewall-Ebene
Relevanz: Umsetzung/Wartung;
Viele Schadfunktionen (Nachladen von
Code aus dem Internet; Übermittlung von vertraulichen Informationen aus dem
geschützten Netz) benötigen definierte Verbindungswege in das Internet
(Ports, Adressen), um ihre Wirkung entfalten zu können. Daher ist durch eine
restriktive Politik bei den Filterregeln der Firewalls eine wesentliche
Erhöhung der Sicherheit erreichbar.
Gateways bieten meist auch Möglichkeiten ohne teure Zusatzprodukte
Maßnahmen zu setzen, die der Verbreitung von Schadprogrammen entgegenwirken.
Dabei können Dateitypen (z.B. *.VBS, *.WSH, *.BAT, *.EXE), die im täglichen
Arbeitsablauf nicht als Anhänge von E-Mails vorkommen, gleich zentral
abgeblockt werden.
Der Einsatz
spezieller Rechner, die den Verkehr auf Viren und auch den Content der Mails
scannen können, ist in Form einer erweiterten Gatewayfunktionalität oder der
Einbindung über eigene Protokolle (z.B. Content Vectoring Protocol) möglich.
Dabei kann Mail mittels Virenscanner verschiedener Hersteller überprüft
werden und - sogar vor dem Vorliegen der neuen Virensignaturen - durch das
Filtern entsprechender Textbegriffe die Ausbreitung neuer Schadsoftware
gestoppt werden.
Sollten
Informationen geblockt werden, empfiehlt es sich, dem/der Absender/in einer
solchen E-Mail eine automatisierte Nachricht zukommen zu lassen, dass
seine/ihre Mail nicht zugestellt werden konnte.
SYS 4.4 Empfohlene Virenschutzmaßnahmen auf Server-Ebene
Relevanz: Umsetzung/Wartung;
Dabei ist auf eine
regelmäßige Aktualisierung der eingesetzten Programme zu achten.
SYS 4.5 Empfohlene Virenschutzmaßnahmen auf Client-Ebene und Einzelplatzrechnern
Relevanz: Umsetzung/Wartung; Anwender/innen;
- Aktivierung aller vorhandenen Sicherheitsfunktionen des
Rechners (Passwort-Schutz, Bildschirmschoner mit Passwort, etc.), damit
während der Abwesenheit der berechtigten Benutzerin bzw. des
berechtigten Benutzers Unbefugte keine Möglichkeit haben, durch
unbedachte oder gewollte Handlungen den Rechner zu gefährden.
- Einsatz eines aktuellen Virenschutzprogrammes mit aktuellen
Signatur-Dateien, das im Hintergrund läuft (resident) und bei bekannten
Viren Alarm schlägt. (Auch wenn am Mail-Server bereits ein
Virenschutzprogramm zum Einsatz kommt, empfiehlt sich die Installation
dezentraler Virenschutzprogramme, um beispielsweise auch Schutz bei
verschlüsselter Kommunikation zu erreichen.)
- Aktivierung der Anzeige aller Dateitypen im Browser bzw.
Mailprogramm.
- Aktivierung des Makro-Virenschutzes von Anwendungsprogrammen
(MS Word, Excel, Powerpoint, etc.) und Beachtung von
Warnmeldungen.
- Sofern möglich: Wahl der höchsten Stufen in den
Sicherheitseinstellungen von Internet-Browsern (Deaktivieren von aktiven
Inhalten (ActiveX, Java, JavaScript) und Skript-Sprachen (z.B. Visual
Basic Script, VBS), etc.).
- Keine Nutzung von Applikationsverknüpfung für Anwendungen mit
potentiell aktivem Code (MS-Office) im Browser, keine Aktivierung von
Anwendungen über Internet.
- Die Ausführung von aktiven Inhalten in E-Mail-Programmen immer
unterbinden (entsprechende Optionen setzen).
- Durch den Einsatz eines Firewall-Produkts auf den
Einzelplatzrechnern (Personal Firewalls), die regeln, welche Programme
auf das Internet zugreifen dürfen, kann der Schadsoftware ebenfalls
gezielt entgegen gewirkt werden. Dadurch wird die zentrale Firewall, die
keine Informationen über die aufrufenden Programme hat, wirkungsvoll
ergänzt (vgl. SYS 8.4 ).
SYS 4.6 Vermeidung bzw. Erkennung von Viren durch den Benutzer
Relevanz: Umsetzung/Wartung; Anwender/innen;
Die Sensibilisierung der
Endanwender/innen für die Virenproblematik stellt eine wichtige Komponente
beim Schutz gegen Viren dar. Daher sollte in Schulungen regelmäßig auf die
Gefahr von Viren, die Möglichkeiten zu ihrer Erkennung und Vermeidung sowie
die notwendigen Handlungsanweisungen im Falle eines (vermuteten)
Virenbefalls hingewiesen werden. Auch laufende Informationen zu diesem
Thema, etwa über das Intranet oder in Form interner Publikationen, sind
empfehlenswert.
Erkennen potentieller Gefahren bei eingehender E-Mail und
Abwehrmaßnahmen:
- Bei E-Mail auch von vermeintlich bekannten bzw.
vertrauenswürdigen Absenderinnen bzw. Absendern prüfen, ob der Text der
Nachricht auch zum/zur Absender/in passt (englischer Text von deutscher
Partnerin bzw. deutschem Partner, zweifelhafter Text oder fehlender
Bezug zu konkreten Vorgängen etc.) und ob die Anlage (Attachment) auch
erwartet wurde.
- Vorsicht bei mehreren E-Mails mit gleichlautendem
Betreff.
- Kein "Doppelklick" bei ausführbaren Programmen (*.COM, *.EXE)
oder Script-Sprachen (*.VBS, *.BAT, etc.), (sofern sie nicht bereits auf
Firewall-Ebene gefiltert wurden),
- Vorsicht auch bei Office-Dateien (*.DOC, *.XLS, *.PPT, etc.)
sowie Bildschirmschonern (*.SCR).
- Auch eine E-Mail im HTML-Format kann aktive Inhalte mit
Schadensfunktion enthalten.
- Nur vertrauenswürdige E-Mail-Attachments öffnen (z. B. in
letzter Konsequenz sogar nach telefonischer Absprache). Es ist zu
beachten, dass die Art des Datei-Anhangs (Attachment) bei
Sabotageangriffen oft getarnt ist und über ein Icon nicht sicher erkannt
werden kann.
- Die Konfiguration der E-Mail-Clients sollte so eingestellt
sein, dass Attachments nicht automatisch geöffnet werden. Außerdem
sollten als E-Mail-Editor keine Programme mit der Funktionalität von
Makro-Sprachen (z.B. MS Word) oder Scripts eingesetzt werden. Bei der
Verwendung des HTML-Formates ist ebenfalls Vorsicht geboten.
Empfohlene Verhaltensregeln im Verdachtsfall:
Verdächtige E-Mails bzw. deren
Attachments sollten auf keinen Fall von dem/der Endanwender/in geöffnet
werden.
Im Privatbereich und ev. auch
in Teilen des kommerziellen Bereiches wird ein sofortiges Löschen von
offensichtlich unsinnigen oder sonst wie verdächtigen Mails empfehlenswert
sein, um der Gefahr einer Vireninfektion zu begegnen. In Bereichen, wo dies
entweder aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder kommerzieller Überlegungen
nicht möglich ist, ist dafür zu sorgen, dass verdächtige E-Mails in
entsprechend sicherer Umgebung geöffnet und analysiert werden können. Dazu
sind sog. "Quarantänebereiche" einzurichten, in denen die Mails von
Spezialistinnen bzw. Spezialisten untersucht und weiterbehandelt werden
können. Benutzer/innen müssen wissen, wie sie diese
Spezialistinnen/Spezialisten erreichen oder Mails an solche Bereiche
weiterleiten können.
Maßnahmen bei ausgehender E-Mail:
Durch Beachtung der nachfolgenden
Maßnahmen kann die Gefahr reduziert werden, dass ein/e Endanwender/in
unabsichtlich Viren verteilt.
- Vermeidung aktiver Inhalte in E-Mails.
- Keine unnötigen E-Mails mit Scherz-Programmen und ähnlichem
versenden, da diese evtl. einen Computer-Virus enthalten können.
- Keinen Aufforderungen zur Weiterleitung von Warnungen, Mails
oder Anhängen an Freundinnen bzw. Freunde, Bekannte oder
Kolleginnen/Kollegen folgen, sondern direkt nur an den
IT-Sicherheitsbeauftragten senden. Es handelt sich nämlich meist um
irritierende und belästigende Mails mit Falschmeldungen (Hoax oder
"elektronische Ente", Kettenbrief).
- Gelegentlich prüfen, ob E-Mails im Ausgangs-Postkorb stehen,
die nicht von dem/der Benutzer/in selbst verfasst wurden.
Verhalten bei Downloads aus dem Internet:
Daten und Programme, die aus dem
Internet abgerufen werden, stellen einen Hauptverbreitungsweg für Viren und
Trojanische Pferde dar, um Benutzerdaten auszuspähen, weiterzuleiten, zu
verändern oder zu löschen. Es muss darauf hingewiesen werden, dass auch
Office-Dokumente (Text-, Tabellen- und Präsentations-Dateien) Makro-Viren
enthalten können.
- Programme sollten nur von vertrauenswürdigen Seiten geladen
werden, also insbesondere von den Originalseiten der Ersteller/innen.
Private Homepages, die bei anonymen Webspace-Providern eingerichtet
werden, stellen hierbei eine besondere Gefahr dar.
- Die Angabe der Größe von Dateien, sowie einer evtl. auch
angegebenen Prüfsumme, sollte nach einem Download immer überprüft
werden. Bei Abweichungen von der vorgegebenen Größe oder Prüfsumme ist
zu vermuten, dass unzulässige Veränderungen, meist durch Viren,
vorgenommen worden sind. Daher sollten solche Dateien sofort gelöscht
werden.
- Mit einem aktuellen Virenschutzprogramm sollten vor der
Installation die Dateien immer überprüft werden.
- Gepackte (komprimierte) Dateien sollten erst entpackt und auf
Viren überprüft werden. Installierte Entpackungsprogramme sollten so
konfiguriert sein, dass zu entpackende Dateien nicht automatisch
gestartet werden.
SYS 4.7 Erstellung von Notfallplänen im Fall von Vireninfektionen
Relevanz: Umsetzung/Wartung;
- Die Informationswege für Notfälle sind zu planen, die
zuständigen Funktionen oder Personen zu definieren, Ausweichwege für die
Kommunikation und Vertretungsregeln festzulegen.
- Je nach vorliegendem Schadprogramm sind Verfahren zur
differenzierten E-Mail-Filterung (z.B. Größenbeschränkung, keine
Attachments, nur Post-Eingang, Filterung von bestimmten Betreffs)
vorzubereiten und auch zu testen. Da E-Mail mittlerweile das zentrale
Informationsmedium geworden ist, dürfen diese Systeme allenfalls
kurzzeitig deaktiviert werden, damit nach wie vor Warnungen möglich
sind.
- Es muss sichergestellt sein, dass bei Vorliegen eines neuen
Virus die Updates der Virenschutzprogramme möglichst rasch auf Servern,
Gateways und Clients eingestellt werden. Die entsprechenden Verteilwege
und Maßnahmen sind vorzubereiten und selbstverständlich auch regelmäßig
zu testen.
- Sollten durch einen neuen Virus die üblichen Informationswege
nicht verfügbar sein, sind alternative Verfahren zur zeitnahen Warnung
vorzusehen (z. B. notfalls auch durch Fax, SMS,
Lautsprecherdurchsagen).
- Für den Notfall sind Backup- und Restore-Strategien zu
erarbeiten, die festlegen, welche Rechner in welcher Reihenfolge in
betriebsbereiten Zustand zu bringen sind, damit in kürzester Zeit eine,
wenn auch eingeschränkte, Funktionsfähigkeit hergestellt werden
kann.
SYS 4.8 Auswahl und Einsatz von Virenschutzprogrammen
Relevanz: Umsetzung/Wartung;
Zum Schutz vor Viren können
unterschiedliche Wirkprinzipien genutzt werden.
Programme, die Speichermedien nach
bekannten Viren durchsuchen , haben sich in der Vergangenheit
als effektivstes und wirksamstes Mittel in der Viren-Bekämpfung erwiesen.
Von Vorteil ist, dass neu erhaltene Software oder Datenträger schon vor dem
ersten Einsatz geprüft werden können. Man kann daher eine Infektion mit
bekannten Viren grundsätzlich vermeiden. Ein weiterer Vorteil ist, dass man
durch das Virenschutzprogramm eine genauere Information über den jeweils
entdeckten Virus erhält. Die bekannten Viren sind durch Spezialistinnen bzw.
Spezialisten analysiert worden, so dass man weiß, ob und welche
Schadensfunktionen vorhanden sind. Ein gutes Virenschutzprogramm muss daher
nicht nur in der Lage sein, viele Viren zu finden, sondern sie auch
möglichst exakt identifizieren. Zahlreiche Programme bieten auch die
Möglichkeit einer Entfernung gefundener Viren an. Hierbei ist zu beachten,
dass die Qualität dieser Entfernungsroutinen sehr unterschiedlich ist. Wenn
immer möglich, sollten mit der Entfernung Spezialistinnen bzw. Spezialisten
betraut werden.
Zu beachten ist,
dass Virenschutzprogramme mit der Zeit ihre Wirksamkeit verlieren, da sie
nur die zu ihrem Erstellungszeitpunkt bekannten Viren berücksichtigen, neu
hinzugekommene jedoch meist nicht erkennen können. Daher ist eine
regelmäßige Aktualisierung des Virenschutzprogramms erforderlich.
Ebenso wie andere Programme können sie durch
Aufruf (transient) oder im Hintergrund (resident) genutzt werden. Die
Betriebsart des Virenschutzprogramms hat entscheidenden Einfluss auf die
Akzeptanz bei den Anwenderinnen/Anwendern und damit auf die tatsächlich
erreichte Schutzfunktion.
Beim
transienten Betrieb wird das Programm aufgerufen, durchsucht die
eingestellten Teile des Computers, beendet seine Arbeit danach und macht den
Speicher wieder frei. Meist löst der/die Anwender/in den Aufruf
aus.
Beim residenten Betrieb wird das
Virenschutzprogramm beim Start des Rechners in den Speicher geladen und
verbleibt dort aktiv bis zum Ausschalten. Es verrichtet seine Tätigkeit,
ohne dass der/die Anwender/in dabei mitwirkt, er/sie kann inzwischen
seine/ihre eigentliche Arbeit, z.B. das Schreiben von Texten,
ausführen.
Eine weitere präventive
Maßnahme ist der Einsatz von Checksummen-Prüfprogrammen . Hierbei werden zum Schutz
vor Veränderung von den zu prüfenden Dateien oder Systembereichen (z.B.
Boot- und Partition-Sektor) Prüfsummen berechnet, die regelmäßig
kontrolliert werden. Auf diese Weise können nicht nur Verseuchungen mit
bisher unbekannten Viren erkannt werden, sondern auch andere unberechtigte
Veränderungen an Dateien.
Im
Wesentlichen sollte ein Virenschutzprogramm folgende Eigenschaften
erfüllen:
- Der Umfang der erkannten Viren sollte möglichst groß sein und
dem aktuell bekannten Bestand entsprechen, insbesondere müssen alle sehr
stark verbreiteten Viren erkannt werden.
- Eine ständige Aktualisierung bezüglich neuer Viren muss vom
Hersteller sichergestellt sein.
- Das Programm sollte Viren auch in komprimierter Form finden,
wobei gängige Komprimierungsfunktionen wie PKZIP unterstützt werden
sollten.
- Gefundene Viren müssen mit einer vollständigen Pfad-Angabe
angezeigt werden.
- Das Programm muss seine eigene Virenfreiheit feststellen,
bevor die Suchfunktion ausgeführt wird.
- Nach Möglichkeit muss das Produkt als residentes Programm eine
permanente Virenkontrolle ermöglichen.
- Sinnvoll ist eine Funktionalität, die es erlaubt, erkannte
Viren zu entfernen, ohne weitere Schäden an Programmen oder Daten zu
verursachen.
- Das Programm sollte über eine Protokollierungsfunktion
verfügen, die folgende Daten festhält:
- Versionsstand des Programms,
- Datum und Uhrzeit der Überprüfung,
- Angabe aller benutzten Parameter,
- Prüfergebnis mit Prüfumfang,
- Anzahl und Identifikation der Dateien und Objekte, die
nicht geprüft werden konnten.
- Das Programm sollte eine Warnung ausgeben, wenn es feststellt,
dass es offensichtlich nicht aktualisiert wurde.
- Das Programm sollte eine Liste der erkennbaren Viren und ihre
Beschreibung beinhalten. Darüber hinaus sind jeweils Beschreibungen von
Sofortmaßnahmen und Maßnahmen zum Entfernen des Virus anzugeben.
SYS 4.9 Verhaltensregeln bei Auftreten eines Virus
Relevanz: Umsetzung/Wartung; Anwender/innen;
Gibt es Anzeichen, dass ein Rechner
von einem Virus befallen ist (z.B. Programmdateien werden länger,
unerklärliches Systemverhalten, nicht auffindbare Dateien, veränderte
Dateiinhalte, ständige Verringerung des freien Speicherplatzes, ohne dass
etwas abgespeichert wurde), so sind zur Feststellung des Virus und zur
anschließenden Beseitigung folgende Schritte durchzuführen.
Grundregel: Falls möglich,
sollten fachkundige Betreuer/innen (Administrator,
Bereichs-IT-Sicherheitsverantwortliche/r, Helpdesk) zu Hilfe geholt
werden.
Falls dies nicht
möglich ist, sollten folgende Schritte durchgeführt werden:
- Beenden der laufenden Programme und Abschalten des
Rechners.
- Einlegen einer einwandfreien, schreibgeschützten
System-Diskette ("Notfall-Diskette") in Laufwerk A:.
- Booten des Rechners von dieser Diskette (evtl. vorher
Boot-Reihenfolge im BIOS-Setup ändern, siehe SYS 4.2 Generelle Maßnahmen zur Vorbeugung gegen Virenbefall ).
- Überprüfen des Rechners mit einem aktuellen
Virenschutzprogramm um festzustellen, ob tatsächlich ein Virus
aufgetreten ist und um welchen Virus es sich ggf. handelt.
- Entfernen des Virus abhängig vom jeweiligen Virustyp.
- Erneute Überprüfung der Festplatte mit dem
Viren-Suchprogramm.
- Untersuchung aller anderen Datenträger (Disketten,
Wechselplatten) auf Virenbefall und Entfernung eventuell vorhandener
Viren.
- Es sollte versucht werden, die Quelle der Vireninfektion
festzustellen. Ist die Quelle auf Original-Datenträger zurückzuführen,
dann sollte der Hersteller informiert werden. Liegt die Quelle in
Dateien oder E-Mail, so ist der/die Ersteller/in der Datei zu
unterrichten.
- Warnung an andere IT-Benutzer/innen, wenn ein Datenaustausch
vom infizierten Rechner erfolgte.
Sollte der Virus Daten gelöscht
oder verändert haben, so muss versucht werden, die Daten aus den
Datensicherungen und die Programme aus den Sicherungskopien der Programme
(vgl.
BCP 1.6 Sicherungskopie der eingesetzten Software ) zu rekonstruieren.
Anschließend ist nochmals Schritt 7 zu wiederholen.
SYS 4.10 Warnsystem für Computerviren – Aktualisierung von Virenschutzprogrammen
Relevanz: Umsetzung/Wartung; Anwender/innen;
Im Zusammenhang mit Computerviren ist
die permanente Aktualität des verwendeten Virenschutzprogrammes von größter
Wichtigkeit. Bereits bei der Beschaffung von Virenschutzprogrammen ist daher
für die Aktualisierbarkeit und die Versorgung von entsprechenden Updates
durch den Hersteller Sorge zu tragen. Darüber hinaus sind die
Verantwortlichkeiten für die regelmäßig durchzuführenden Aktualisierungen
innerhalb der Organisation zu definieren.
Neben der Aktualisierung der eingesetzten Software ist auch die
Information über neue Computerviren, sowie Informationen über empfohlene
aktive und passive Gegenmaßnahmen, besonders wichtig. Dabei genügt es oft
nicht, sich nur auf die periodischen Updates des
Virenschutzprogramm-Herstellers zu verlassen. Im Bereich der öffentlichen
Verwaltung wird ein eigenes Viren- und Incident-Warnsystem (CIRCA - Computer
Incident Response Coordination Austria) eingerichtet (vgl.
IKT-Board-Beschluss
[IKTB-170902-3] vom 17.09.2002). Dieses wird in der ersten Phase durch das
Krisenmanagement des Bundeskanzleramts (BKA) betrieben. Mit einem Warnsystem
für Computerviren und sonstigen schädigenden Inhalten soll eine
Informationsbasis und ein Verteilsystem für derartige Informationen
geschaffen werden, welches den geeigneten Stellen der öffentlichen
Verwaltung und der Wirtschaft zur Verfügung steht.
5.5 Arbeitsplatz-IT-Systeme
Relevanz: Umsetzung/Wartung; Anwender/innen;
SYS 5.1 Herausgabe einer PC-Richtlinie
Relevanz: Umsetzung/Wartung; Anwender/innen;
Um einen sicheren und ordnungsgemäßen
Einsatz von Personalcomputern in größeren Organisationen zu gewährleisten,
sollte eine PC-Richtlinie erstellt werden, in der verbindlich vorgeschrieben
wird, welche Randbedingungen eingehalten werden müssen und welche
IT-Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen sind. Diese PC-Richtlinie soll
zumindest den Einsatz von unvernetzten PCs regeln; werden PCs vernetzt
betrieben oder als intelligente Terminals genutzt, ist die Richtlinie um
diese Punkte zu erweitern. Im Folgenden wird grob umrissen, welche Inhalte
für eine solche PC-Richtlinie sinnvoll sind.
Möglicher inhaltlicher Aufbau einer PC-Richtlinie:
- Zielsetzung und
Begriffsdefinitionen:
Dieser erste Teil der PC-Richtlinie
soll dazu dienen, die PC-Anwender/innen für IT-Sicherheit zu
sensibilisieren und zu motivieren. Gleichzeitig werden die für das
gemeinsame Verständnis notwendigen Begriffe definiert und eine
einheitliche Sprachregelung geschaffen.
- Geltungsbereich:
In diesem
Teil muss verbindlich festgelegt werden, für welche Teile des
Unternehmens bzw. der Behörde die PC-Richtlinie gilt.
- Rechtsvorschriften und interne
Regelungen:
Hier wird auf wichtige Rechtsvorschriften (z.B.
das Datenschutzgesetz 2000 (DSG2000), BGBl. I Nr. 165/1999 idgF, und das Urheberrechtsgesetz, BGBl. Nr. 111/1936 idgF, ) hingewiesen. Darüber hinaus kann diese Stelle genutzt
werden, um alle relevanten betriebsinternen Regelungen
aufzuführen.
- Verantwortungsverteilung:
In
diesem Teil wird definiert, wer im Zusammenhang mit dem PC-Einsatz
welche Verantwortung trägt. Dabei sind insbesondere die Funktionen
IT-Benutzer/innen, Vorgesetzte, PC-Administratoren,
Datenschutz-/IT-Sicherheitsbeauftragte,
Bereichs-IT-Sicherheitsbeauftragte und
Applikations-/Projektverantwortliche zu unterscheiden.
- Umzusetzende und einzuhaltende
IT-Sicherheitsmaßnahmen:
Im letzten Teil der PC-Richtlinie
ist festzulegen, welche IT-Sicherheitsmaßnahmen von dem/der
IT-Benutzer/in einzuhalten bzw. umzusetzen sind. Es kann je nach
Schutzbedarf auch über die IT-Grundschutzmaßnahmen hinausgehen.
Die PC-Richtlinie muss regelmäßig -
insbesondere im Hinblick auf die IT-Sicherheitsmaßnahmen - aktualisiert
werden.
Es ist dafür Sorge zu tragen,
dass jede/r PC-Benutzer/in ein Exemplar dieser Richtlinie besitzt und dass
die Einhaltung regelmäßig überprüft wird.
Sind Telearbeiter/innen im Unternehmen bzw. in der Behörde
beschäftigt, sollte die PC-Richtlinie um die dafür spezifischen Regelungen
ergänzt werden. Vgl. dazu Kapitel
Telearbeit .
SYS 5.2 Einführung eines PC-Checkheftes
Relevanz: Umsetzung/Wartung; Anwender/innen;
Um die durchgeführten
IT-Sicherheitsmaßnahmen am PC zu dokumentieren, kann ein PC-Checkheft
eingeführt werden, in dem der/die PC-Nutzer/in die wichtigsten Angaben zum
Gerät dokumentiert. Diese Maßnahme bietet sich in erster Linie für kleine
und mittlere Organisationen an, große Organisationen führen und verwalten
diese Dokumentationen im Allgemeinen zentral.
Kommt ein PC-Checkheft zum Einsatz, so sollte es folgende
Informationen enthalten:
- Name der PC-Benutzerin bzw. des PC-Benutzers,
- Aufstellungsort des PC,
- Beschreibung der Konfiguration,
- Zugangsmittel,
- eingesetzte Hard- und Software,
- planmäßige Zeitpunkte für die Datensicherungen,
- durchgeführte Wartungen und Reparaturen,
- durchgeführte Viren-Kontrollen,
- Zeitpunkt von Passwort-Änderungen,
- zur Verfügung stehendes Zubehör,
- durchgeführte Revisionen,
- Ansprechpartner für Problemfälle und
- Zeitpunkte der durchgeführten Datensicherungen.
Das Führen eines solchen
PC-Checkheftes erleichtert Kontrolltätigkeiten und unterstützt eine
notwendige Selbstkontrolle der PC-Benutzerin bzw. des PC-Benutzers, damit
sie/er regelmäßig Datensicherungen, Passwort-Änderungen und Viren-Checks
durchführt (sofern dies nicht zentral erfolgt (s.o.)).
SYS 5.3 Sicherung von Wechselmedien
Relevanz: Umsetzung/Wartung; Anwender/innen;
Wechselmedien, wie etwa Disketten,
CD-ROMs, ZIP-Disketten, etc., ermöglichen raschen und einfachen Transfer von
Daten und Programmen, bringen aber auch eine Reihe von Risiken mit
sich.
Als derartige Risiken wären
unter anderem zu nennen:
- unkontrolliertes Booten von Geräten etwa von Diskette oder
CD-ROM,
- unautorisierte Installation von Software und
- unberechtigte Kopien von Daten auf Wechselmedien (Verlust der
Vertraulichkeit).
Zur Verringerung dieser Bedrohungen
stehen - abhängig von der Art der Wechselmedien und dem zugrunde liegenden
Betriebssystem - eine Reihe von Möglichkeiten zur Verfügung, die unten
beispielhaft angeführt werden. Es ist aber zu betonen, dass in vielen Fällen
eine völlige Sperre der Wechselmedien entweder technisch nicht möglich oder
aber aus betrieblichen Gründen nicht durchsetzbar ist. Hier sind zusätzliche
personelle (Anweisungen, Verbote, ...) und organisatorische Maßnahmen
(Kontrollen, ...) erforderlich.
Maßnahmen zur Sicherung von Wechselmedien:
- Verzicht auf Disketten-, CD-ROM-, ... Laufwerke (bzw. ihr
nachträglicher Ausbau)
- (Physischer) Verschluss von Laufwerken (z.B. durch Einsatz von
Diskettenschlössern).
- (Logische) Sperre von
Schnittstellen:
Viele Betriebssysteme bieten die
Möglichkeit, Schnittstellen zu sperren. Dabei ist allerdings zu
beachten, dass dies nicht immer technisch möglich (z.B.
SCSI-Schnittstellen) und oft auch aus betrieblichen Gründen nicht
durchführbar ist (z.B. ist die parallele Schnittstelle oft für den
Anschluss eines Druckers offen zu halten).
- Verblenden und Verplomben von
Schnittstellen
Nach Anschluss aller erforderlichen
Schnittstellen wird die Rückseite des Gerätes mit einer speziellen
Abdeckung verblendet. Diese wird verplombt, so dass etwaige
Manipulationen ersichtlich sind. Diese Vorgehensweise bietet einen
relativ hohen Grad an Sicherheit (insbesondere an nachträglichen
Nachweismöglichkeiten), es ist aber zu bedenken, dass damit die
Flexibilität der Systeme stark eingeschränkt wird. Häufige
Übersiedlungen, Konfigurationsänderungen etc. können die Akzeptanz
dieser Maßnahme bei Benutzerinnen bzw. Benutzern und
Systemverantwortlichen stark reduzieren.
Es ist auch zu bedenken, dass bei
IT-Systemen im Netzwerk ein Laden von Treibern etc. etwa über das Internet
oder mittels Attachments von Mails möglich ist. Hier sind entsprechende
Vorkehrungen zu treffen (s. auch Kap.
Remote Access )
SYS 5.4 Nutzung der BIOS-Sicherheitsmechanismen
Relevanz: Umsetzung/Wartung;
Moderne BIOS-Varianten bieten eine
Vielzahl von Sicherheitsmechanismen an, mit denen sich die Benutzer/innen
oder die Systemadministration vertraut machen sollten. Auf keinen Fall
sollten aber ungeschulte Benutzer/innen BIOS-Einträge verändern, da
hierdurch schwerwiegende Schäden verursacht werden können.
- Passwortschutz:
Bei den
meisten BIOS-Varianten kann ein Passwortschutz aktiviert werden. Dieser
kann verhältnismäßig einfach überwunden werden, sollte aber auf jeden
Fall benutzt werden, wenn keine anderen Zugriffsschutzmechanismen zur
Verfügung stehen. Meist kann ausgewählt werden, ob das Passwort vor
jedem Rechnerstart oder nur vor Zugriffen auf die BIOS-Einstellungen
überprüft werden soll. Teilweise können sogar verschiedene Passwörter
für diese Prüfungen benutzt werden. Um zu verhindern, dass Unbefugte die
BIOS-Einstellungen ändern, sollte das Setup- oder Administrator-Passwort
immer aktiviert werden. Mit einigen (leider wenigen) BIOS-Varianten kann
zusätzlich der Zugriff auf die Diskettenlaufwerke durch ein Passwort
geschützt werden. Dies sollte benutzt werden, um das unbefugte
Einspielen von Software oder das unbemerkte Kopieren von Daten zu
verhindern.
- Boot-Reihenfolge:
Die
Boot-Reihenfolge sollte so eingestellt sein, dass immer als Erstes von
der Festplatte gebootet wird. Beispielsweise sollte also _C,A_
eingestellt werden. Dies schützt vor der Infektion mit Boot-Viren, falls
versehentlich eine Diskette im Laufwerksschacht vergessen wird, spart
Zeit und schont das Diskettenlaufwerk. Je nach verwendetem BIOS und
Betriebssystem muss auch das Booten von anderen austauschbaren
Datenträgern wie CD-ROMs verhindert werden. Ohne eine Umstellung der
Boot-Reihenfolge können auch weitere Sicherheitsmaßnahmen wie etwa
Zugriffsschutzmechanismen umgangen werden. Ein Beispiel hierfür ist das
Starten eines anderen Betriebssystems, so dass gesetzte
Sicherheitsattribute ignoriert werden. Generell sollte die Wirksamkeit
der Umstellung der Boot-Reihenfolge durch einen Boot-Versuch geprüft
werden, da einige Controller die interne Reihenfolge außer Betrieb
nehmen und eine getrennte Einstellung erfordern.
- Virenschutz,
Virus-Warnfunktion:
Wird diese Funktion aktiviert, verlangt
der Rechner vor einer Veränderung des Bootsektors bzw. des MBR (Master
Boot Record) eine Bestätigung, ob diese durchgeführt werden darf.
SYS 5.5 Einsatz eines Verschlüsselungsproduktes für Arbeitsplatzsysteme
Relevanz: Umsetzung/Wartung; Anwender/innen;
Mit Hilfe der
marktgängigen Produkte ist es möglich, die betreffenden Daten dergestalt zu
verschlüsseln, dass nur die/derjenige, die/der über den geheimen Schlüssel
verfügt, in der Lage ist, die Daten zu lesen und zu gebrauchen.
Von zentraler Bedeutung für die Sicherheit der
Verschlüsselung sind dabei die folgenden Punkte:
- Der verwendete Verschlüsselungsalgorithmus muss so konstruiert
sein, dass es ohne Kenntnis des verwendeten Schlüssels praktisch nicht
möglich ist, den Klartext aus dem verschlüsselten Text zu
rekonstruieren. Praktisch nicht möglich bedeutet dabei, dass der
erforderliche Aufwand zum Brechen des Algorithmus bzw. zum Entschlüsseln
deutlich höher ist als der dadurch erzielbare Informationsgewinn.
- Der Schlüssel ist geeignet zu wählen. Nach Möglichkeit sollte
ein Schlüssel zufällig erzeugt werden. Wenn es möglich ist, einen
Schlüssel wie ein Passwort zu wählen, sollten die diesbezüglichen Regeln
aus SYS 1.5 Regelungen des Passwortgebrauches beachtet werden.
- Der verschlüsselte Text und die Schlüssel dürfen nicht
zusammen auf einem Datenträger gespeichert werden. Es bietet sich an,
den Schlüssel und die zugehörige Passphrase getrennt und geschützt zu
halten. Ein hohes Maß an Sicherheit wird erreicht, wenn der Schlüssel
auf einer Chipkarte gehalten wird.
Eine Verschlüsselung kann online
oder offline vorgenommen werden. Online bedeutet, dass sämtliche Daten der
Festplatte (bzw. einer Partition) verschlüsselt werden, ohne dass die
Benutzer/innen dies aktiv veranlassen müssen. Eine Offline-Verschlüsselung
wird explizit von dem/der Benutzer/in initiiert. Sie/er muss dann auch
entscheiden, welche Dateien verschlüsselt werden sollen.
Die Benutzer/innen sind im Umgang mit dem
Verschlüsselungsprogramm zu schulen.
SYS 5.6 Verhinderung der unautorisierten Nutzung von Rechnermikrofonen und Videokameras
Relevanz: Umsetzung/Wartung;
Das Mikrofon bzw. die Videokamera
eines vernetzten Rechners kann von denjenigen benutzt werden, die
Zugriffsrechte auf die entsprechende Gerätedatei haben. Der Zugriff auf die
Gerätedatei sollte nur möglich sein, solange jemand an dem IT-System
arbeitet. Wenn die Benutzung eines vorhandenen Mikrofons oder einer Kamera
generell verhindert werden soll, müssen diese - wenn möglich - ausgeschaltet
oder physikalisch vom Gerät getrennt werden.
Falls das Mikrofon bzw. die Kamera in den Rechner (bzw. den
Bildschirm) integriert ist und nur durch Software ein- und ausgeschaltet
werden kann, müssen die Zugriffsrechte so gesetzt sein, dass es keine
Unbefugten benutzen können.
Es ist zu
prüfen, ob Zugriffsrechte und Eigentümer bei einem Zugriff auf die
Gerätedatei verändert werden. Falls dies der Fall ist oder falls gewünscht
ist, dass jede/r Benutzer/in das Mikrofon bzw. die Kamera benutzen kann (und
nicht nur in Einzelfällen eine Freigabe durch den Systemadministrator
erfolgen soll), muss die Systemadministration ein Kommando zur Verfügung
stellen, das
- nur aktiviert werden kann, wenn jemand an dem IT-System
angemeldet ist,
- nur durch diese/n Benutzer/in aktiviert werden kann und
- die Zugriffsberechtigungen dem/der Benutzer/in nach dem
Abmelden wieder entzieht.
Wünschenswert wäre es auch,
Mikrofon und Kamera nach einer voreingestellten Zeitspanne ohne Aktivität
automatisch abzuschalten (Timeout).
SYS 5.7 Software-Reinstallation bei Arbeitsplatzrechnern
Relevanz: Umsetzung/Wartung;
Bei Arbeitsplatzrechnern kann es
häufiger zu Problemen mit dem Betriebssystem oder den Anwendungen kommen,
die nur durch den Benutzersupport wieder behoben werden können. Dies kann
z.B. durch Softwarefehler, Konfigurationsänderungen, Aufspielen neuer
Software oder durch Viren verursacht werden.
Damit die Administratoren bei den oben beschriebenen Problemen auf
den Benutzerrechnern nicht zeitaufwendig nach Fehlern suchen müssen, sollte
eine Software-Reinstallation der Standardkonfiguration vorgenommen
werden.
Dafür muss zunächst der
Rechner eindeutig identifiziert werden und dann über eine entsprechende
Dokumentation oder ein Programm anhand dieser Identifikation genau ermittelt
werden, welche Software in welcher Konfiguration auf genau diesem Rechner
installiert werden muss. Dabei ist es hilfreich, wenn sich die Systeme
weitestgehend gleichen, zumindest in Bereichen mit ähnlicher
Aufgabenstellung.
Es empfiehlt sich,
die Festplatte des Arbeitsplatzrechners neu zu formatieren und anschließend
die erforderliche Software und Daten neu aufzuspielen.
Eine Software-Reinstallation kann auf verschiedene Weise
durchgeführt werden, so gibt es z.B. spezielle Programme, die eine
vorgegebene Konfiguration von einem Server auf den neu zu installierenden
Arbeitsplatzrechner überspielen. Hierbei ist zu beachten, dass solche
Arbeiten meist in zweierlei Hinsicht zeitkritisch sind: Die Neueinrichtung
sollte möglichst schnell erfolgen können, damit das IT-System wieder
verfügbar ist, und das Netz sollte möglichst wenig belastet werden. Dies ist
insbesondere bei Schulungsrechnern oder PC-Pools wichtig.
Natürlich kann eine Reinstallation auch "von
Hand" vorgenommen werden. Zu diesem Zweck sollte als erstes eine
Standardinstallation vorgenommen werden. Im Anschluss daran werden die
Besonderheiten der einzelnen Rechner kopiert, wie spezielle Gerätetreiber,
andere Konfigurationsdateien oder spezielle Software. Dafür müssen diese
allerdings vorkonfiguriert verfügbar sein, z.B. auf dem Netz oder auf
mobilen Datenträgern. Ein aktuelles Virensuchprogramm muss anschließend zum
Einsatz kommen.
SYS 5.8 Sichere Initialkonfiguration und Zertifikatsgrundeinstellung
Relevanz: Umsetzung/Wartung;
Bei Neuinstallationen von
Betriebssystemen und Software berücksichtigen die standardmäßigen und
herstellerseitigen Grundeinstellungen kaum sicherheitstechnische Aspekte.
Somit werden im Zuge von Standardkonfigurationen zur Verfügung stehende
Sicherheitsmechanismen oft nicht aktiviert, bzw. bieten grundsätzliche
Fehlkonfigurationen potentielle Sicherheitsrisken.
Um dem Entgegenzuwirken ist die Verwendung von geprüften
Initialkonfigurationen zu bevorzugen. Derartige Konfigurationen sollten
sowohl für das Betriebssystem (vorrangig) aber auch für die verwendete
Software von der Administration zur Verfügung gestellt werden.
Im Bundesbereich ist gemäß dem IKT-Board
Beschluss
[IKTB-170902-7] eine definierte sichere Initialkonfiguration zu verwenden. Eine
entsprechend dokumentierte Initialkonfiguration wird im Rahmen des
Online-Angebotes des Chief Information Office des Bundes zur Verfügung
stehen.
Zertifikatsgrundeinstellung
Voreingestellt in Betriebssystemen
bzw. in Internet-Programmen (zum Beispiel Browsern) ist eine Vielzahl von
„vertrauenswürdigen“ Zertifizierungsstellen, deren Zertifikaten dadurch
explizit vertraut wird. Dies stellt ein Sicherheitsrisiko dar, denn der/die
Anwender/in hat in der Regel keine Informationen über die
Vertrauenswürdigkeit der Zertifizierungsstellen bzw. ob deren Zertifikate
zwischenzeitlich bereits kompromittiert wurden. Demnach sollten in der
Initialkonfiguration alle im Zertifikatsspeicher vorkonfigurierten
Wurzelzertifikate (vertrauenswürdige Stammzertifikate) entfernt werden, bzw.
durch einen definierten Satz an als vertrauenswürdig anerkannten
Zertifikaten ersetzt werden.
Nach
IKT-Board-Beschluss
[IKTB-040402-2] sind alle in der Bundesverwaltung auszuliefernden Arbeitsstationen
initial so auszuliefern, dass keinem Zertifizierungsdienst automatisch
vertraut wird. Das implizite Vertrauen kann allen Zertifizierungsdiensten
und den zugeordneten Diensten, die der EU Signaturrichtlinie (
, EU 1999/93/EG , idgF, Art. 5.1) genügen, explizit ausgesprochen werden, wenn in den
Arbeitsstationen die Mechanismen des Widerrufs hinreichend umgesetzt sind.
Anderen Zertifizierungsdiensten kann im bereichs-/ressortübergreifenden
Datenverkehr nur dann dass Vertrauen im System implizit gegeben werden, wenn
dies in der allgemeinen Strategie explizit festgehalten ist.
SYS 5.9 Systemdateien
Relevanz: Umsetzung/Wartung;
Das unbeabsichtigte und unkundige
Ändern bzw. Löschen von Systemdateien kann verheerende Auswirkungen auf die
Stabilität und Zuverlässigkeit des IT-Systems haben. Eine strikte
Rechtevergabe bei diesen Dateien ist daher besonders zu
empfehlen.
Im Allgemeinen sollte nur
Administratoren der Zugriff auf diese Dateien gewährt werden. Darüber hinaus
ist eine regelmäßige Verifizierung der Integrität von Systemdateien sinnvoll
(vgl.
BET 2.5 ). Für diesen Zweck stellen viele Betriebssysteme bereits eigene
Tools zur Verfügung.
5.6 System-/Netzwerkadministration
Relevanz: Umsetzung/Wartung; Anwender/innen;
Zur Unterstützung der
System-/Netzwerkadministration ist der Einsatz von entsprechenden Tools
(z.B. CAD-Programmen, speziellen Tools für Netzpläne, Kabelmanagementtools
im Zusammenhang mit Systemmanagementtools o.ä.) empfehlenswert. Eine
konsequente Aktualisierung aller Informationen bei Umbauten oder
Erweiterungen ist ebenso zu gewährleisten wie eine eindeutige und
nachvollziehbare Dokumentation (vgl. auch
INF 4.1 Lagepläne der Versorgungsleitungen und
ENT 2.4 Dokumentation und Kennzeichnung der Verkabelung ).
SYS 6.1 Sicherstellung einer konsistenten Systemverwaltung
Relevanz: Umsetzung/Wartung; Anwender/innen;
In vielen komplexen IT-Systemen gibt
es eine Administratorrolle, die keinerlei Beschränkungen unterliegt. Durch
fehlende Beschränkungen ist die Gefahr von Fehlern oder Missbrauch besonders
hoch.
Um Fehler zu vermeiden, soll
unter dem Super-User-Login nur gearbeitet werden, wenn es notwendig ist.
Andere Arbeiten soll auch der Administrator nicht unter der
Administrator-Kennung erledigen. Insbesondere dürfen keine Programme anderer
Benutzer/innen unter der Administrator-Kennung aufgerufen werden. Ferner
sollte die routinemäßige Systemverwaltung (z.B. Backup, Einrichten
einer/eines neuen Benutzerin/Benutzers) nur menügesteuert durchgeführt
werden können.
Für alle
Administratoren sind zusätzliche Benutzerkennungen einzurichten, die nur
über die eingeschränkten Rechte verfügen, die die Administratoren zur
Aufgabenerfüllung außerhalb der Administration benötigen. Für Arbeiten, die
nicht der Administration dienen, sollen die Administratoren ausschließlich
diese zusätzlichen Benutzerkennungen verwenden.
Falls das Betriebssystem erlaubt, sollte der Administrator
grundsätzlich nicht als Superuser, sondern unter seiner persönlichen
Benutzerkennung einsteigen und erst dann in die Superuser-Rolle
wechseln.
Bekannte Kennungen, wie
etwa root, guest oder administrator, sind zu löschen, stillzulegen oder nach
Bedarf zu modifizieren. Bekannte Passwörter (Firmenkennungen und
Firmen-Passwörter) sind zu löschen bzw. zu ändern, insbesondere bei
Netzwerkkomponenten (Router, Switches, ...).
Alle durchgeführten Änderungen sollten dokumentiert werden, um diese
nachvollziehbar zu machen und die Aufgabenteilung zu erleichtern.
SYS 6.2 Sorgfältige Durchführung von Konfigurationsänderungen
Relevanz: Umsetzung/Wartung;
Die Durchführung von Änderungen an
einem IT-System im Echtbetrieb ist immer als kritisch einzustufen und
entsprechend sorgfältig muss hierbei vorgegangen werden.
Insbesondere für mittlere und große
Organisationen ist es unerlässlich, jede Konfigurationsänderung in einem
Referenzsystem vorzubereiten und zu testen.
Bevor mit Änderungen am System begonnen wird, muss als Erstes die
alte Konfiguration gesichert werden, so dass sie schnell verfügbar ist, wenn
Probleme mit der neuen Konfiguration auftreten.
Bei vernetzten IT-Systemen müssen die Benutzer/innen
rechtzeitig über die Durchführung von Wartungsarbeiten informiert werden,
damit sie zum einen ihre Planung auf eine zeitweise Systemabschaltung
einrichten können, und damit sie zum anderen nach Änderungen auftretende
Probleme richtig zuordnen können.
Die
Konfigurationsänderungen sollten immer nur schrittweise durchgeführt werden.
Zwischendurch sollte immer wieder überprüft werden, ob die Änderungen
korrekt durchgeführt wurden und das IT-System sowie die betroffenen
Applikationen noch lauffähig sind.
Bei Änderungen an Systemdateien ist anschließend ein Neustart
durchzuführen, um zu überprüfen, ob sich das IT-System korrekt starten
lässt. Für Problemfälle sind alle für einen Notstart benötigten Datenträger
vorrätig zu halten, z.B. Boot-Disketten, Start-CD-ROM.
Komplexere Konfigurationsänderungen sollten möglichst
nicht in den Originaldateien vorgenommen werden, sondern in Kopien. Alle
durchgeführten Änderungen sollten von einem Kollegen überprüft werden, bevor
sie in den Echtbetrieb übernommen werden.
Bei IT-Systemen mit hohen Verfügbarkeitsanforderungen ist auf
Ersatzsysteme zurück zu greifen bzw. zumindest ein eingeschränkter
IT-Betrieb zu gewährleisten. Das Vorgehen kann sich dabei idealerweise nach
dem Disaster Recovery Handbuch (vgl. Kap.
Disaster Recovery und Business Continuity Planung ) richten.
Die
durchgeführten Konfigurationsänderungen sollten Schritt für Schritt notiert
werden, so dass bei auftretenden Problemen das IT-System durch sukzessive
Rücknahme der Änderungen wieder in einen lauffähigen Zustand gebracht werden
kann.
SYS 6.3 Ist-Aufnahme der aktuellen Netzsituation
Relevanz: Umsetzung/Wartung;
Die Bestandsaufnahme der aktuellen
Netzsituation ist Voraussetzung für
- eine gezielte Sicherheitsanalyse des bestehenden Netzes sowie
für
- die Erweiterung eines bestehenden Netzes.
Hierzu ist eine Ist-Aufnahme mit
einhergehender Dokumentation der folgenden Aspekte, die z.T. aufeinander
aufbauen, notwendig:
- Netztopographie,
- Netztopologie,
- verwendete Netzprotokolle,
- Kommunikationsübergänge im LAN und zum WAN sowie
- Netzperformance und Verkehrsfluss.
Unter der Topographie eines Netzes
wird die rein physikalische Struktur eines Netzes in Form der Kabelführung
verstanden. Im Gegensatz dazu handelt es sich bei der Netztopologie um die
logische Struktur eines Netzes. Die Topographie und Topologie eines Netzes
sind nicht notwendig identisch.
SYS 6.4 Analyse der aktuellen Netzsituation
Relevanz: Umsetzung/Wartung;
Diese Maßnahme baut auf den
Ergebnissen der Ist-Aufnahme nach
SYS 6.3 Ist-Aufnahme der aktuellen Netzsituation auf und erfordert spezielle Kenntnisse im Bereich der
Netztopologie, der Netztopographie und von netzspezifischen Schwachstellen.
Darüber hinaus ist Erfahrung bei der Beurteilung der eingesetzten
individuellen IT-Anwendungen hinsichtlich Vertraulichkeit, Integrität bzw.
Verfügbarkeit notwendig.
Eine
Analyse der aktuellen Netzsituation besteht im Wesentlichen aus einer
Strukturanalyse, einer Schutzbedarfsfeststellung und einer
Schwachstellenanalyse.
Strukturanalyse
Diese besteht aus einer Analyse der
nach
SYS 6.3 Ist-Aufnahme der aktuellen Netzsituation angelegten Dokumentationen. Die Strukturanalyse muss von einem
Analyseteam durchgeführt werden, das in der Lage ist, alle möglichen
Kommunikationsbeziehungen nachzuvollziehen oder auch herleiten zu können.
Als Ergebnis muss das Analyseteam
die Funktionsweise des Netzes verstanden haben und über die prinzipiellen
Kommunikationsmöglichkeiten informiert sein. Häufig lassen sich bei der
Strukturanalyse bereits konzeptionelle Schwächen des Netzes
identifizieren.
Detaillierte Schutzbedarfsfeststellung
Bei besonders schutzwürdigen
Applikationen sind in einer detaillierten Schutzbedarfsfeststellung
zusätzlich die Anforderungen an Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und
Integrität in einzelnen Netzbereichen bzw. Segmenten zu
berücksichtigen.
Hierzu ist es
notwendig festzustellen, welche Anforderungen auf Grund der verschiedenen
IT-Verfahren bestehen und wie diese auf die gegebene Netzsegmentierung
Einfluss nehmen. Als Ergebnis muss erkenntlich sein, in welchen
Netzsegmenten besondere Sicherheitsanforderungen bestehen.
Analyse von Schwachstellen im Netz
Basierend auf den bisher vorliegenden
Ergebnissen erfolgt eine Analyse der Schwachpunkte des Netzes.
Hierzu gehört insbesondere bei entsprechenden
Verfügbarkeitsanforderungen die Identifizierung von nicht redundant
ausgelegten Netzkomponenten (Single-Point-of-Failures). Weiterhin müssen die
Bereiche benannt werden, in denen die Anforderungen an Verfügbarkeit,
Vertraulichkeit oder Integrität nicht eingehalten werden können bzw.
besonderer Aufmerksamkeit bedürfen. Zudem ist festzustellen, ob die gewählte
Segmentierung hinsichtlich Bandbreite und Performance geeignet
ist.
Es ist zu beachten, dass diese
Maßnahme insbesondere in der Designphase für ein neues Netz oder einen neuen
Netzteil sinnvoll ist, Änderungen in bestehenden Netzen können aus
wirtschaftlichen Aspekten oft sehr schwierig sein.
SYS 6.5 Entwicklung eines Netzkonzeptes
Relevanz: Umsetzung/Wartung;
Um den Anforderungen bezüglich
Verfügbarkeit (auch Bandbreite und Performance), Vertraulichkeit und
Integrität zu genügen, muss der Aufbau, die Änderung bzw. die Erweiterung
eines Netzes sorgfältig geplant werden. Hierzu dient die Erstellung eines
Netzkonzeptes.
Die Entwicklung eines
Netzkonzeptes unterteilt sich in einen analytischen und einen
konzeptionellen Teil:
Analyse
Zunächst ist zu unterscheiden, ob ein
bestehendes Netz zu erweitern bzw. zu verändern ist oder ob das Netz
vollständig neu aufgebaut werden soll.
Zur Ermittlung der
Kommunikationsanforderungen ist der zukünftig zu erwartende Daten- und
Verkehrsfluss zwischen logischen oder organisatorischen Einheiten
festzustellen, da die zu erwartende Last die Segmentierung des zukünftigen
Netzes beeinflussen muss. Die notwendigen logischen bzw. physikalischen
Kommunikationsbeziehungen (dienste-, anwender-, gruppenbezogen) sind
ebenfalls zu eruieren und die Kommunikationsübergänge zur LAN/LAN-Kopplung
oder über ein WAN zu ermitteln.
Die
Schutzbedarfsanforderungen des Netzes werden aus denen der geplanten oder
bereits bestehenden IT-Verfahren abgeleitet. Daraus werden physikalische und
logische Segmentstrukturen gefolgert, so dass diesen Anforderungen (z.B.
hinsichtlich Vertraulichkeit) durch eine Realisierung des Netzes Rechnung
getragen werden kann. Zum Beispiel bestimmt der Schutzbedarf einer
IT-Anwendung die zukünftige Segmentierung des Netzes.
Schließlich muss versucht werden, die abgeleiteten
Kommunikationsbeziehungen mit den Schutzbedarfsanforderungen zu
harmonisieren. Unter Umständen sind hierzu Kommunikationsbeziehungen
einzuschränken, um dem festgestellten Schutzbedarf gerecht zu
werden.
Abschließend sind die
verfügbaren Ressourcen zu ermitteln. Hierzu gehören sowohl
Personalressourcen, die erforderlich sind, um ein Konzept zu erstellen und
umzusetzen bzw. um das Netz zu betreiben, als auch die hierfür notwendigen
finanziellen Ressourcen.
Die
Ergebnisse sind entsprechend zu dokumentieren.
Konzeption
Im nächsten Schritt sind die
Netzstruktur und die zu beachtenden Randbedingungen zu entwickeln. Dabei
sind neben den oben genannten Gesichtspunkten auch die künftig zu
erwartenden Anforderungen (z.B. hinsichtlich Bandbreite) sowie die örtlichen
Gegebenheiten zu berücksichtigen.
Die Erstellung eines Netzkonzeptes erfolgt analog
SYS 6.3 Ist-Aufnahme der aktuellen Netzsituation und besteht danach prinzipiell aus den folgenden Schritten, wobei
diese Schritte nicht in jedem Fall streng aufeinander folgend ausgeführt
werden können. In einigen Teilen beeinflussen sich die Ergebnisse der
Schritte gegenseitig, so dass eine regelmäßige Überprüfung und
Konsolidierung der Teilergebnisse vorgenommen werden muss.
- Konzeption der Netztopographie und der Netztopologie, der
physikalischen und logischen Segmentierung
- Konzeption der verwendeten Netzprotokolle
- Konzeption von Kommunikationsübergängen im LAN und WAN
SYS 6.6 Entwicklung eines Netzmanagementkonzeptes
Relevanz: Umsetzung/Wartung;
Netzmanagement umfasst die Gesamtheit
der Vorkehrungen und Aktivitäten zur Sicherstellung des effektiven Einsatzes
eines Netzes. Hierzu gehört beispielsweise die Überwachung der
Netzkomponenten auf ihre korrekte Funktion, das Monitoring der
Netzperformance und die zentrale Konfiguration der
Netzkomponenten.
Netzmanagement ist
in erster Linie eine organisatorische Problemstellung, deren Lösung mit
technischen Mitteln - einem Netzmanagementsystem - lediglich unterstützt
werden kann. Abzugrenzen vom Netzmanagement ist das Systemmanagement,
welches sich in erster Linie mit dem Management verteilter Systeme befasst.
Hierzu gehören beispielsweise eine zentrale Verwaltung der Benutzer/innen,
Softwareverteilung, Management der Anwendungen usw. In einigen Bereichen,
wie z.B. dem Konfigurationsmanagement (dem Überwachen und Konsolidieren von
Konfigurationen eines Systems oder einer Netzkomponente) sind Netz- und
Systemmanagement nicht klar zu trennen. In der
ISO/IEC-Norm 7498-4 bzw. als
X.700 der ITU-T [ITU-T] ist ein Netz- und Systemmanagement-Framework definiert.
Vor der Beschaffung und dem Betrieb
eines solchen Netzmanagementsystems ist im ersten Schritt ein Konzept zu
erstellen, in dem alle Sicherheitsanforderungen an das Netzmanagement
formuliert und angemessene Maßnahmen für den Fehler- oder Alarmfall
vorgeschlagen werden. Dabei sind insbesondere die folgenden Bestandteile
eines Netzmanagementkonzeptes bei der Erstellung zu berücksichtigen und in
einem Gesamtzusammenhang darzustellen:
- Performancemessungen zur Netzanalyse (siehe SYS 6.4 Analyse der aktuellen Netzsituation ),
- Reaktionen auf Fehlermeldungen der überwachten
Netzkomponenten,
- Fernwartung / Remote-Control, insbesondere der aktiven
Netzkomponenten,
- Generierung von Trouble-Tickets und Eskalation bei
Netzproblemen,
- Protokollierung und Audit (Online und/oder Offline),
- Einbindung eventuell vorhandener proprietärer Systeme bzw. von
Systemen mit unterschiedlichen Managementprotokollen (z.B. im
Telekommunikationsbereich),
- Konfigurationsmanagement aller im Einsatz befindlichen
IT-Systeme,
- Verteilter Zugriff auf die Netzmanagementfunktionalitäten.
(Für die Administration oder für das Audit kann ein Remotezugriff auf
die Netzmanagementfunktionalitäten notwendig sein. Hier ist insbesondere
eine sorgfältige Definition und Vergabe der Zugriffsrechte
notwendig.)
SYS 6.7 Sicherer Betrieb eines Netzmanagementsystems
Relevanz: Umsetzung/Wartung;
Für den sicheren Betrieb eines
Netzmanagementtools oder eines komplexen Netzmanagementsystems, welches
beispielsweise aus mehreren verschiedenen Netzmanagementtools
zusammengesetzt sein kann, ist die sichere Konfiguration aller beteiligten
Komponenten zu überprüfen und sicherzustellen. Hierzu gehören die
Betriebssysteme, auf denen das oder die Netzmanagementsysteme betrieben
werden, die zumeist notwendigen externen Datenbanken für ein
Netzmanagementsystem, das verwendete Protokoll und die aktiven
Netzkomponenten selbst. Vor dem Betrieb eines Netzmanagementsystems muss die
Ermittlung der Anforderungen an den Betrieb und die Erstellung eines
Netzmanagementkonzeptes stehen (siehe
SYS 6.6 Entwicklung eines Netzmanagementkonzeptes ).
Für den sicheren
Betrieb eines Netzmanagementsystems sind folgende Daten relevant:
- Konfigurationsdaten des Netzmanagementsystems, die sich in
entsprechend geschützten Verzeichnissen befinden müssen.
- Konfigurationsdaten der Netzkomponenten
(Metakonfigurationsdateien), die sich ebenfalls in entsprechend
geschützten Verzeichnissen befinden müssen.
- Passwortdateien für das Netzmanagementsystem. Hierbei ist
beispielsweise auf die Güte des Passwortes und die Möglichkeit einer
verschlüsselten Speicherung des Passwortes zu achten.
- Eine Administration der aktiven Netzkomponenten über das Netz
sollte dann eingeschränkt werden und eine Administration über die
lokalen Schnittstellen erfolgen, wenn die Erfüllung der Anforderungen an
Vertraulichkeit und Integrität der Netzmanagementinformationen nicht
gewährleistet werden kann. In diesem Fall ist auf ein zentrales
Netzmanagement zu verzichten.
SYS 6.8 Sichere Konfiguration der aktiven Netzkomponenten
Relevanz: Umsetzung/Wartung;
Neben der Sicherheit von
Serversystemen und Endgeräten wird die eigentliche Netzinfrastruktur mit den
aktiven Netzkomponenten in vielen Fällen vernachlässigt. Gerade zentrale
aktive Netzkomponenten müssen jedoch sorgfältig konfiguriert werden. Denn
während durch eine fehlerhafte Konfiguration eines Serversystems nur
diejenigen Benutzer/innen betroffen sind, die die entsprechenden Dienste
dieses Systems nutzen, können bei einer Fehlkonfiguration eines Routers
größere Teilnetze bzw. sogar das gesamte Netz ausfallen oder Daten unbemerkt
kompromittiert werden.
Im Rahmen des
Netzkonzeptes (siehe
SYS 6.5 Entwicklung eines Netzkonzeptes ) sollte auch die sichere Konfiguration der aktiven
Netzkomponenten festgelegt werden. Dabei gilt es insbesondere Folgendes zu
beachten:
- Für Router und Layer-3-Switching muss ausgewählt werden,
welche Protokolle weitergeleitet und welche nicht durchgelassen werden.
Dies kann durch die Implementation geeigneter Filterregeln
geschehen.
- Es muss festgelegt werden, welche IT-Systeme in welcher
Richtung über die Router kommunizieren. Auch dies kann durch
Filterregeln realisiert werden.
- Sofern dies von den aktiven Netzkomponenten unterstützt wird,
sollte festgelegt werden, welche IT-Systeme Zugriff auf die Ports der
Switches und Hubs des lokalen Netzes haben. Hierzu wird die MAC-Adresse
des zugreifenden IT-Systems ausgewertet und auf ihre Berechtigung hin
überprüft.
Für aktive Netzkomponenten mit
Routing-Funktionalität ist außerdem ein geeigneter Schutz der
Routing-Updates erforderlich. Diese sind zur Aktualisierung der
Routing-Tabellen erforderlich, um eine dynamische Anpassung an die aktuellen
Gegebenheiten des lokalen Netzes zu erreichen. Dabei kann man zwei
verschiedene Sicherheitsmechanismen unterscheiden:
- Passwörter
Die Verwendung von
Passwörtern schützt die so konfigurierten Router vor der Annahme von
Routing-Updates durch Router, die nicht über das entsprechende Passwort
verfügen. Hierdurch können also Router davor geschützt werden, falsche
oder ungültige Routing-Updates anzunehmen. Der Vorteil von Passwörtern
gegenüber den anderen Schutzmechanismen ist ihr geringer Overhead, der
nur wenig Bandbreite und Rechenzeit benötigt.
- Kryptographische Prüfsummen
Prüfsummen dienen zur Wahrung der Integrität von gültigen
Routing-Updates, bzw. Message Authentication Codes schützen vor deren
unbemerkten Veränderungen. Dies wird in der Regel bereits durch das
Routing Protokoll gewährleistet.
SYS 6.9 Update/Upgrade von Soft- und Hardware im Netzbereich
Relevanz: Umsetzung/Wartung;
Durch ein Update von Software können
Schwachstellen beseitigt oder Funktionen erweitert werden. Dies betrifft
beispielsweise die Betriebssoftware von aktiven Netzkomponenten wie z.B.
Switches oder Router, aber auch eine Netzmanagementsoftware. Ein Update ist
insbesondere dann notwendig, wenn Schwachstellen bekannt werden, die
Auswirkungen auf den sicheren Betrieb des Netzes haben, wenn Fehlfunktionen
wiederholt auftauchen oder eine funktionale Erweiterung aus
sicherheitstechnischen oder fachlichen Erfordernissen notwendig
wird.
Auch ein Upgrade von Hardware
kann in bestimmten Fällen sinnvoll sein, wenn z.B. eine neue Version eines
Switches eine höhere Transfer- und Filterrate bietet. Durch diese Maßnahmen
kann der Grad der Verfügbarkeit, der Integrität und der Vertraulichkeit
unter Umständen erhöht werden.
Bevor
ein Upgrade oder ein Update vorgenommen wird, müssen die Funktionalität, die
Interoperabilität und die Zuverlässigkeit der neuen Komponenten genau
geprüft werden. Dies geschieht am sinnvollsten in einem physikalisch
separaten Testnetz, bevor das Update oder Upgrade in den produktiven Einsatz
übernommen wird.
SYS 6.10 Festlegung einer Sicherheitsstrategie für ein Client-Server-Netz
Relevanz: Umsetzung/Wartung;
Nachfolgend wird eine methodische
Vorgehensweise aufgezeigt, mittels derer eine umfassende
Sicherheitsstrategie für ein Client-Server-Netz entwickelt werden kann.
Abhängig vom verwendeten Betriebssystem und den eingesetzten Konfigurationen
ist für die jeweilige Ausprägung individuell zu entscheiden, welche der
beschriebenen Schritte anzuwenden sind.
In der Sicherheitsstrategie muss aufgezeigt werden, wie ein
Client-Server-Netz für die jeweilige Organisation sicher aufgebaut,
administriert und betrieben wird. Nachfolgend werden die einzelnen
Entwicklungsschritte einer solchen Strategie vorgestellt:
1. Definition der
Client-Server-Netzstruktur
Im ersten Schritt sind die logische
Struktur des Client-Server-Netzes, insbesondere die Zuordnung der Server und
der Netz-Domänen festzulegen. Nach Möglichkeit sollte auf die Verwendung von
Peer-to-Peer-Funktionalitäten verzichtet werden, da diese die Sicherheit des
Client-Server-Netzes beeinträchtigen können. Sofern sich dies jedoch nicht
vermeiden lässt, sind verbindliche Regelungen für die Nutzung von
Peer-to-Peer-Funktionalitäten zu treffen.
2. Regelung der
Verantwortlichkeiten
Ein Client-Server-Netz sollte von
geschulten Netzadministratoren nebst Stellvertreterinnen/Stellvertretern
sicher betrieben werden. Diese allein dürfen Sicherheitsparameter im Netz
verändern. Sie sind z.B. dafür zuständig, auf den Servern den entsprechenden
Verantwortlichen Administrationsrechte und -werkzeuge zur Verfügung zu
stellen, damit diese die Vergabe von Datei- und Verzeichnisberechtigungen,
die Freigabe der von anderen benötigten Verzeichnisse bzw. Anwendungen, den
Aufbau von Benutzergruppen und -accounts sowie die Einstellung der
Systemrichtlinien für Benutzer/innen, Zugriffskontrolle und Überwachung
vornehmen können. Die Verantwortlichkeiten der einzelnen Benutzer/innen im
Client-Server-Netz sind unter Schritt 11 dargestellt.
3. Festlegung von
Namenskonventionen
Um die Verwaltung des Client-Server-Netzes zu
erleichtern, sollten eindeutige Namen für die Rechner, Benutzergruppen und
die Benutzer/innen verwendet werden. Zusätzlich sollten Namenskonventionen
für die Freigabenamen von Verzeichnissen oder Druckern eingeführt werden.
Sollen keine Rückschlüsse auf den Inhalt eines freigegebenen Verzeichnisses
möglich sein, sind entsprechende Pseudonyme zu verwenden.
4. Festlegung der Regeln
für Benutzeraccounts
Vor der Einrichtung von Benutzeraccounts
sollten die Restriktionen, die für alle bzw. für bestimmte dieser Accounts
gelten sollen, festgelegt werden. Dies betrifft insbesondere die Regelungen
für Passwörter und für die Reaktion des Systems auf fehlerhafte
Login-Vorgänge.
5. Einrichtung von Gruppen
Zur Vereinfachung der
Administration sollten Benutzeraccounts, für die die gleichen Anforderungen
gelten, zu Gruppen zusammengefasst werden. Benutzerrechte sowie Datei-,
Verzeichnis- und Freigabeberechtigungen und ggf. weitere vordefinierte
Funktionen werden dann den Gruppen und nicht einzelnen Benutzeraccounts
zugeordnet. Die Benutzeraccounts erben die Rechte und Berechtigungen der
Gruppen, denen sie angehören. So ist es z.B. denkbar, alle Mitarbeiter/innen
einer Abteilung in einer Gruppe zusammenzufassen. Eine Zuweisung von
Benutzerrechten und -berechtigungen an einzelne Benutzer/innen sollte nur
erfolgen, wenn dies ausnahmsweise unumgänglich ist.
6. Festlegung von
Benutzerrechten
Rechte gestatten einem/einer Benutzer/in die
Ausführung bestimmter Aktionen auf dem System. Sie beziehen sich auf das
gesamte System, sind keinem speziellen Objekt zugeordnet und können die
Berechtigungen für ein Objekt außer Kraft setzen, da ein Recht Vorrang vor
allen Datei- und Verzeichnisberechtigungen haben kann.
7. Festlegung der Vorgaben für
Protokollierung
Bei der Konfiguration der Protokollierung ist zu
beachten, dass ein Mehr an Protokollierung nicht unbedingt auch die
Sicherheit des überwachten Systems erhöht. Protokolldateien, die nicht
ausgewertet werden oder die auf Grund ihres Umfangs nur mit großem Aufwand
auswertbar sind, führen nicht zu einer besseren Kontrolle der Systemabläufe,
sondern sind letztlich nutzlos. Aus diesen Gründen sollte die
Protokollierung so eingestellt werden, dass sie im Normalfall nur die
wirklich bedeutsamen Ereignisse aufzeichnet. Dabei sind selbstverständlich
die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere die Anforderungen aus dem
Datenschutzgesetz, vorrangig zu beachten (vgl. dazu auch Kapitel
Protokollierung ).
8. Regelungen zur Datenspeicherung
Es ist festzulegen,
wo Benutzerdaten gespeichert werden. So ist denkbar, dass Benutzerdaten nur
auf einem Server abgelegt werden. Eine Datenspeicherung auf der lokalen
Festplatte ist bei diesem Modell nicht erlaubt. Möglich ist aber auch,
bestimmte Benutzerdaten nur auf der lokalen Festplatte abzulegen. Nach
welcher Strategie verfahren werden soll, muss jeweils im konkreten
Einzelfall festgelegt werden. Eine generelle Empfehlung ist hier nicht
möglich.
9.
Einrichtung von Projektverzeichnissen
Um eine saubere Trennung
von benutzer- und projektspezifischen Daten untereinander sowie von den
Programmen und Daten des Betriebssystems durchzusetzen, sollte eine
geeignete Verzeichnisstruktur festgelegt werden, mit der eine projekt- und
benutzerbezogene Dateiablage unterstützt wird. So können beispielsweise zwei
Hauptverzeichnisse \Projekte und \Benutzer angelegt werden, unter denen dann
die Dateien und Verzeichnisse der Projekte bzw. Benutzer/innen in jeweils
eigenen Unterverzeichnissen abgelegt werden.
10. Vergabe der
Zugriffsrechte
Es ist festzulegen, welche Verzeichnisse und ev.
welche Dateien für den Betrieb freizugeben und welche Zugriffsrechte ihnen
zuzuweisen sind. Dies gilt analog für die Freigabe von Druckern.
11. Verantwortlichkeiten
für Administratoren und Benutzer/innen im Client-Server-Netz
Neben der Wahrnehmung der Netzmanagementaufgaben (siehe Pkt. 2) müssen
weitere Verantwortlichkeiten festgelegt werden. Es ist festzulegen, welche
Verantwortung die einzelnen Administratoren im Client-Server-Netz übernehmen
müssen. Dies können zum Beispiel Verantwortlichkeiten sein für
- die Auswertung der Protokolldateien auf den einzelnen Servern
oder Clients,
- die Vergabe von Zugriffsrechten,
- das Hinterlegen und den Wechsel von Passwörtern und
- die Durchführung von Datensicherungen.
Auch die Endbenutzer/innen müssen
in einem Client-Server-Netz bestimmte Verantwortlichkeiten übernehmen,
sofern ihnen Rechte zur Ausführung administrativer Funktionen gegeben
werden. In der Regel beschränken sich diese Verantwortlichkeiten jedoch auf
die Vergabe von Zugriffsrechten auf die eigenen Dateien, sofern diese
explizit festgelegt und nicht von Voreinstellungen des übergeordneten
Verzeichnisses übernommen werden.
12. Schulung
Abschließend muss festgelegt
werden, welche Benutzer/innen zu welchen Punkten geschult werden müssen.
Erst nach ausreichender Schulung kann der Echtbetrieb aufgenommen werden.
Insbesondere die Administratoren sind hinsichtlich der Verwaltung und der
Sicherheit des Systems gründlich zu schulen.
Die so entwickelte Sicherheitsstrategie ist zu
dokumentieren und im erforderlichen Umfang den Benutzerinnen/Benutzern des
Client-Server-Netzes mitzuteilen. Weiters ist sie laufend etwaigen
Veränderungen im Einsatzumfeld anzupassen.
SYS 6.11 Einsatz von Modems und ISDN-Adaptern
Relevanz: Umsetzung/Wartung; Anwender/innen;
Für den sicheren Einsatz von Modems
sind eine Reihe von Regelungen zu treffen.
So ist etwa festzulegen:
- wer die/der Verantwortliche für den sicheren Betrieb des
Modems ist (beispielsweise im Stand-alone Einsatz der IT-Benutzer/innen,
in vernetzten Systemen der Administrator),
- wer das Modem benutzen darf,
- in welchen Fällen vertrauliche Informationen bei der
Übertragung verschlüsselt werden müssen,
- in welchen Fällen durchgeführte Datenübertragungen zu
protokollieren sind (z.B. bei Übermittlung personenbezogener Daten).
Bietet die Kommunikationssoftware Protokollierungsfunktion an, sollten
diese im sinnvollen Rahmen genutzt werden.
Alle Login-Vorgänge, ob erfolgreich
oder erfolglos, müssen protokolliert werden. Korrekt eingegebene Passwörter
sollten nicht mitprotokolliert werden, es ist aber zu überlegen, die bei
erfolglosen Login-Versuchen eingegebenen Passwörter mitzuprotokollieren, um
Passwort-Attacken zu entdecken.
Der
sichere Einsatz eines Modems bedingt weiters einige administrative
Maßnahmen:
- Die Telefonnummer eines Modem-Zugangs darf nur den
Kommunikationspartnern bzw. -partnerinnen bekannt gegeben werden, um den
Zugang vor Einwählversuchen zu schützen. Sie darf nicht im
Telefonverzeichnis der Organisation erscheinen.
- Ist ein Modem in einen Netzserver integriert, können
Benutzer/innen von ihren Arbeitsplatzrechnern auf das Modem zugreifen.
Dann darf ein Zugriff auf die Kommunikationssoftware nur den
Benutzerinnen/Benutzern möglich sein, die für die Datenübertragung
berechtigt sind.
- Außerdem müssen regelmäßig die Einstellungen des Modems und
der Kommunikationssoftware überprüft werden sowie die durchgeführten
Datenübertragungen protokolliert werden.
- Es muss sichergestellt sein, dass das Modem die
Telefonverbindung unterbricht, sobald der/die Benutzer/in sich vom
System abmeldet. Bei einem Stand-alone-System kann dies dadurch
realisiert sein, dass das Modem nur solange mit dem Telefonnetz
verbunden ist, wie es für die Datenübertragung eingesetzt wird, und es
anschließend ausgeschaltet bzw. von der Leitung getrennt wird. Bei einem
im Netzserver integrierten Modem muss dies über die Konfiguration
sichergestellt werden. Ein externes Modem kann einfach ausgeschaltet
werden. Außerdem müssen alle Benutzer/innen darauf hingewiesen werden,
dass nach der Datenübertragung auch das Kommunikationsprogramm zu
beenden ist.
- Es muss außerdem darauf geachtet werden, dass nach einem
Zusammenbruch der Modem-Verbindung externe Benutzer/innen automatisch
vom IT-System ausgeloggt werden. Andernfalls kann der/die nächste
Anrufer/in unter dieser Benutzerkennung weiterarbeiten, ohne sich
einzuloggen.
Sicherheitsmechanismen bei Modems:
Es gibt vielfältige
Sicherheitsmechanismen, die in Modems integriert sein können, wie etwa
Passwortmechanismen oder Callback-Funktionen (vgl. dazu
SYS 6.12 Geeignete Modem-Konfiguration ). Einige Modems bieten auch die Möglichkeit, die übertragenen
Daten zu verschlüsseln.
Die
Anschaffung eines Modems mit Verschlüsselungsoption ist vorteilhaft, wenn
regelmäßig Übertragungen großer Datenmengen innerhalb einer Organisation mit
verstreuten Liegenschaften durchgeführt werden sollen. Diese
Online-Verschlüsselung bedingt einen geringeren organisatorischen Aufwand
als das Verschlüsseln der Daten mittels Zusatzprodukten. Es ist darauf zu
achten, dass die eingesetzten Algorithmen stets dem Stand der Technik
entsprechen.
SYS 6.12 Geeignete Modem-Konfiguration
Relevanz: Umsetzung/Wartung;
Für Modems gibt es im Allgemeinen
sicherheitsrelevante Parameter, die entsprechend einzustellen sind. Es ist
wichtig, den Befehlssatz des eingesetzten Modems daraufhin zu überprüfen,
wie die im Folgenden beschriebenen Funktionen umgesetzt sind und ob durch
fehlerhafte Konfiguration Sicherheitslücken entstehen können.
Die gewählten Einstellungen sollten im
nichtflüchtigen Speicher des Modems gespeichert werden. Außerdem sollten sie
auf Papier ausgedruckt werden, so dass sie jederzeit mit der aktuellen
Einstellung verglichen werden können.
Nachfolgend werden einige sicherheitsrelevante Konfigurationen
vorgestellt:
Auto-Answer:
Es kann eingestellt werden, dass das
Modem einen ankommenden Ruf automatisch nach einer einzustellenden Anzahl
von Klingelzeichen entgegennimmt. Eine Einstellung, die dies verhindert und
erzwingt, dass Anrufe manuell entgegengenommen werden müssen, sollte gewählt
werden, wenn verhindert werden soll, dass von außen unbemerkt eine
Verbindung aufgebaut werden kann. Ansonsten ist ein Callback-Mechanismus
einzusetzen (siehe
SYS 6.13 Aktivierung einer vorhandenen Callback-Option ).
Fernkonfiguration des Modems:
Manche Modems können so
eingestellt werden, dass sie von entfernten Modems fernkonfiguriert werden
können. Es ist darauf zu achten, dass diese Möglichkeit ausgeschaltet ist.
Passwortgeschützte Speicherung von (Rückruf-)Nummern:
Bei der Speicherung von Telefonnummern oder Rückrufnummern im
nichtflüchtigen Speicher des Modems können diese bei vielen Modellen durch
ein Passwort geschützt werden. Wenn diese Möglichkeit vorhanden ist, sollte
sie genutzt und die Passwörter entsprechend den Sicherheitsanforderungen
(vgl. dazu auch
SYS 1.5 Regelungen des Passwortgebrauches ) gewählt werden. Bei einigen Modems wird nach Eingabe eines
bestimmten Befehls eine Liste der Rufnummern mit den zugehörigen Passwörtern
angezeigt. Daher sollte der Zugang zum Modem nur befugten Personen möglich
sein
SYS 6.13 Aktivierung einer vorhandenen Callback-Option
Relevanz: Umsetzung/Wartung;
Viele Modems bieten die Option eines
automatischen Rückrufs (Callback). Ist diese Option aktiviert, trennt das
Modem, wenn es einen Anruf erhält, sofort nach dem erfolgreichen
Verbindungsaufbau die Leitung und ruft eine voreingestellte Nummer zurück.
Dadurch wird verhindert, dass ein nicht autorisierter Anrufer diesen
Modemzugang missbrauchen kann, solange er nicht unter der voreingestellten
Nummer erreichbar ist. Callback ist immer dann einzusetzen, wenn feste
Kommunikationspartner/innen sich automatisch einwählen können sollen. Zu
beachten ist, dass mit dem automatischen Rückruf auch die Kosten der
Datenübertragung übernommen werden.
Anmerkung: Privilegierte Benutzer/innen können ev. die Möglichkeit
haben, die Nummer einzugeben, unter der sie sich zurückrufen lassen möchten.
Hier sollte darauf geachtet werden, dass nur in der Zentrale festgelegte
Nummern zurückgerufen werden, und kein "Overrulen" durch den Anrufer möglich
ist.
Es ist darauf zu achten, dass
der automatische Rückruf nur auf einer Seite aktiviert ist, da der
Mechanismus sonst in eine Endlosschleife führt. Callback sollte auf der
passiven Seite aktiviert sein, also auf der Seite, von der Dateien abgerufen
oder auf der Dateien eingespielt werden.
Es ist sicherzustellen, dass die voreingestellten Rufnummern des
Callback sporadisch kontrolliert und aktualisiert werden.
SYS 6.14 Wireless LAN (WLAN)
Relevanz: Umsetzung/Wartung;
Drahtlose Netzwerke bzw. so genannte
Wireless LAN (WLAN) – Lösungen ergänzen zunehmend LAN Netzwerke. Zum einen
bieten sie Flexibilität bei der Arbeitsplatzgestaltung und zum anderen sind
für deren Aufbau keine aufwendigen Verkabelungsarbeiten notwendig. Die
steigende Zahl von portablen Computern (Notebooks, PDAs, etc.) unterstreicht
die Forderung nach einem WLAN. Sicherheitstechnisch entstehen neue
Gefährdungen und es sind einige Maßnahmen zu beachten, um nicht durch die
Einführung von WLANs die Sicherheit des gesamten lokalen Netzwerkes zu
kompromittieren.
Folgende Maßnahmen
sind zu beachten, wenn es um die Installation und Konfiguration eines WLANs
geht:
- Geeignete Positionierung und Ausrichtung
der Zugriffspunkte und Antennen:
Die Ausstrahlung soll über
die Organisationsgrenzen hinweg weitgehend verhindert werden. Der
Einsatz von Richtantennen hilft dabei die unbeabsichtigte räumliche
Ausstrahlung zu unterbinden.
- Testen des Umkreises:
Der
mögliche Empfang im Umkreis der Organisation muss überprüft werden. Bei
unerwünschten Reichweiten müssen entsprechende Gegenmaßnahmen ergriffen
werden.
- Deaktivieren des Sendens der Service Set
ID:
Die Service Set ID (SSID) ist ein Name des WLANs, über
den Knoten an das Netz verbinden. Dessen Bekanntgabe an Knoten, die
diese eindeutige SSID nicht kennen, ist zu verhindern. Somit soll die
Option des Sendens der SSID deaktiviert werden.
- Verschlüsselungsoptionen
aktivieren:
Verschlüsselungsoptionen, etwa Wired Equivalent
Privacy (WEP), WEP+ oder WiFi Protected Access (WPA), bieten Schutz vor
Zugriffen durch Dritte. Es gibt im Allgemeinen die Wahl zwischen
unterschiedlichen Schlüssellängen (bei WEP beispielsweise 40 Bit oder
128 Bit). Es ist dabei sinnvoll den Schlüssel mit der größten Länge zu
wählen, sofern die verwendeten Endgeräte dies zulassen. Die verwendbaren
Schlüssellängen sollten demnach bei der Anschaffung der WLAN-Komponenten
bereits berücksichtigt werden. Bietet das System darüber hinaus die
Möglichkeit mehrere verschiedene Schlüssel zu verwenden, oder die
Möglichkeit eines periodischen Schlüsselwechsels, so sollte dies genutzt
werden. Zu beachten ist, dass WEP alleine keinen ausreichenden Schutz
vor ambitionierten Angreiferinnen bzw. Angreifern bietet. Zudem sind von
WEP zahlreiche Schwächen bekannt. Es empfiehlt sich daher, auf
verbesserte Sicherheitsmechanismen wie WPA bzw. künftig 802.11i wenn
möglich zurück zu greifen. Darüber hinaus sind zusätzliche Maßnahmen
sinnvoll (z.B. VPN - siehe weiter unten).
- Authentifikation der Knoten:
Möglichkeiten der Authentifikation der Knoten sind zu aktivieren, etwa
nach IEEE 802.1X.
- Einsatz einer zusätzlichen
Firewall:
Eine Firewall zwischen dem Zugriffspunkt und dem
eigentlichen Netzwerk kann die Sicherheit erhöhen.
- Direkten Zugriff auf das Intranet über
das WLAN sperren:
Ist der Zugang über WLAN nicht durch
starke Methoden der Authentifikation der Knoten und Verschlüsselung
gesichert, ist er als RAS anzusehen (vgl. Kapitel 5.7 ).
- Ändern von Standardeinstellungen
(Passwörtern):
Standardeinstellungen der Zugriffspunkte –
etwa Service Set ID (SSID), SNMP Community String,
Administrator-Passwort – sind werksseitig voreingestellt und müssen
sofort geändert werden, da die Standardpasswörter Angreiferinnen bzw.
Angreifern durchaus bekannt sind (vgl. SYS 1.5 Regelungen des Passwortgebrauches ).
- MAC-Adressfilterung am
Zugriffspunkt:
Der Zugang zu Zugriffspunkten kann bei vielen
Geräten auch über die MAC-Adresse kontrolliert werden. Dies sollte nach
Möglichkeit genutzt werden.
- Nutzung eines Virtual Private Networks
(VPN):
Im WLAN sollte möglichst ein VPN etabliert werden,
wodurch die vertraulichen Inhalte mittels IPSEC oder SSL/TLS geschützt
werden. Dies bietet über WEP/WEP+/WPA/o.ä. hinausgehend eine
Ende-zu-Ende Verschlüsselung.
- Für den Bereich der Öffentlichen Verwaltung sind entsprechende
Vorgaben und WLAN-Policies der Stabsstelle IKT-Strategie des Bundes
(CIO) zu beachten (z.B.: [IKT-WLAN] [IKT-CLWLAN] ).
Weiterführende Informationen,
speziell aber nicht nur für die Organisationen der öffentlichen Verwaltung,
sind den von der Stabsstelle IKT-Strategie des Bundes (CIO) herausgegebenen
Empfehlungen zur Verwendung von WLANs zu entnehmen
[IKT-WLAN] . In Ergänzung zu diesen allgemeine Informationen zu WLANs in der
Verwaltung wurde von der Stabsstelle IKT-Strategie des Bundes (CIO) die so
genannte „Checkliste WLAN“
[IKT-CLWLAN] veröffentlicht. Diese Erweiterung berücksichtigt aktuelle
Weiterentwicklungen und Marktveränderungen im Bereich WLAN. Die darin
enthaltene Checkliste ermöglicht ein einfaches und pragmatisches Anwenden
der Empfehlungen.
5.7 Remote Access
Relevanz: Management; Umsetzung/Wartung; Anwender/innen;
Durch Remote Access wird es
einem/einer Benutzer/in ermöglicht, sich mit einem lokalen Rechner an ein
entferntes Rechnernetz zu verbinden und dessen Ressourcen zu nutzen, als ob
eine direkte LAN-Koppelung bestehen würde. Die dafür benutzten Dienste
werden Remote Access Service (RAS) genannt.
Generell lassen sich für den Einsatz von RAS im Wesentlichen folgende
Szenarien unterscheiden:
- das Anbinden einzelner stationärer Arbeitsplatzrechner (z.B.
für Telearbeit einzelner Mitarbeiter/innen),
- das Anbinden mobiler Rechner (z.B. zur Unterstützung von
Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern im Außendienst oder auf
Dienstreise),
- das Anbinden von ganzen LANs (z.B. zur Anbindung von lokalen
Netzen von Außenstellen oder Filialen),
- der Managementzugriff auf entfernte Rechner (z.B. zur
Fernwartung).
Für diese Szenarien bietet RAS eine
einfache Lösung: entfernte Benutzer/innen verbinden sich z.B. über das
Telefonnetz mit Hilfe eines Modems mit dem Firmennetz. Diese
Direktverbindung kann solange wie nötig bestehen bleiben und als
Standleitung angesehen werden, die nur bei Bedarf geschaltet
wird.
Unter dem Gesichtspunkt der
Sicherheit sind für RAS-Zugänge folgende Sicherheitsziele zu
unterscheiden:
1. Zugangssicherheit:
Entfernte Benutzer/innen müssen
durch das RAS-System eindeutig zu identifizieren sein. Ihre Identität muss
jeweils durch einen Authentisierungsmechanismus bei jedem Verbindungsaufbau
zum lokalen Netz sichergestellt werden. Im Rahmen des Systemzugangs müssen
weitere Kontrollmechanismen angewandt werden, um den Systemzugang für
entfernte Benutzer/innen reglementieren zu können (z.B. zeitliche
Beschränkungen oder Einschränkung auf erlaubte entfernte Verbindungspunkte).
2.
Zugriffskontrolle:
Sind die entfernten Benutzer/innen
authentisiert, so muss das System in der Lage sein, ihre Remote-Zugriffe
auch zu kontrollieren. Dazu müssen die Berechtigungen und Einschränkungen,
die für lokale Netzressourcen durch befugte Administratoren festgelegt
wurden, auch für entfernte Benutzer/innen durchgesetzt werden.
3.
Kommunikationssicherheit:
Bei einem Remote-Zugriff auf lokale
Ressourcen sollen im Allgemeinen auch über die aufgebaute RAS-Verbindung
Nutzdaten übertragen werden. Generell sollen auch für Daten, die über
RAS-Verbindungen übertragen werden, die im lokalen Netz geltenden
Sicherheitsanforderungen bezüglich Kommunikationsabsicherung
(Vertraulichkeit, Integrität, Authentizität) durchsetzbar sein. Der
Absicherung der RAS-Kommunikation kommt jedoch eine besondere Bedeutung zu,
da zur Abwicklung der Kommunikation verschiedene Kommunikationsmedien in
Frage kommen, die in der Regel nicht dem Hoheitsbereich des Betreibers des
lokalen Netzes zuzurechnen sind.
4. Verfügbarkeit:
Wird der RAS-Zugang im
produktiven Betrieb genutzt, so ist die Verfügbarkeit des RAS-Zugangs von
besonderer Bedeutung. Der reibungslose Ablauf von Geschäftsprozessen kann
bei Totalausfall des RAS-Zugangs oder bei Verbindungen mit nicht
ausreichender Bandbreite unter Umständen beeinträchtigt werden. Durch die
Nutzung von alternativen oder redundanten RAS-Zugängen kann diese Gefahr bis
zu einem gewissen Grad verringert werden. Dies gilt insbesondere für
RAS-Zugänge, die das Internet als Kommunikationsmedium nutzen, da hier in
der Regel keine Verbindungs- oder Bandbreitengarantien gegeben werden.
Ein RAS-System besteht aus mehreren
Komponenten, die zunächst als Einzelkomponenten abgesichert werden sollten.
Zusätzlich zu der Absicherung der RAS-Systemkomponenten muss jedoch auch ein
RAS-Sicherheitskonzept erstellt werden, das sich in das bestehende
Sicherheitskonzept eingliedert: das RAS-System muss einerseits bestehende
Sicherheitsforderungen umsetzen und erfordert andererseits das Aufstellen
neuer, RAS-spezifischer Sicherheitsregeln.
SYS 7.1 Durchführung einer RAS-Anforderungsanalyse
Relevanz: Umsetzung/Wartung;
Ziel der Anforderungsanalyse ist es
einerseits, alle im konkreten Fall in Frage kommenden Einsatzszenarien zu
bestimmen und andererseits daraus Anforderungen an die benötigten Hard- und
Softwarekomponenten abzuleiten.
Im
Rahmen der Anforderungsanalyse sind u.a. folgende Fragen zu
klären:
- Welche Benutzer/innen werden den RAS-Zugang nutzen
(Telearbeiter/innen, Außendienstmitarbeiter/innen, Mitarbeiter/innen auf
Dienstreise)?
- Soll der RAS-Zugang von mobilen Benutzern/Benutzerinnen
genutzt werden?
- Zu welchem Zweck wird der RAS-Zugang jeweils genutzt (Abfragen
von Informationen, Einstellen von Informationen,
Programmnutzung)?
- Müssen die entfernten Benutzer/innen auf das komplette LAN, d.
h. alle dort verfügbaren Daten und Dienste) Zugriff haben?
- Müssen spezielle Softwareprodukte über den RAS-Zugang genutzt
werden?
- Müssen spezielle Protokolle über den RAS-Zugang genutzt
werden?
- Von welchen (entfernten) Orten wird der RAS-Zugang genutzt
(national, international)?
- Welche Telekommunikations-Zugangstechnologien kommen zum
Einsatz (Festnetz, Mobiltelefon, Internet)?
Die Anforderungen für die geplanten
Szenarien sind zu dokumentieren und mit den Netzadministratoren und dem
technischen Personal abzustimmen.
SYS 7.2 Entwicklung eines RAS-Konzeptes
Relevanz: Management; Umsetzung/Wartung; Anwender/innen;
Ein RAS-Konzept kann grob in drei
Teilbereiche unterteilt werden:
- Organisatorisches Konzept
- Technisches Konzept
- Sicherheitskonzept
Im Folgenden werden jeweils die
wesentlichen Fragestellungen aufgezeigt, die im Rahmen der Teilkonzepte
beantwortet werden müssen. Je nach konkreter Situation ergibt sich
naturgemäß ein speziell auf die jeweiligen organisatorischen und technischen
Gegebenheiten zugeschnittener zusätzlicher Abstimmungsbedarf.
Das organisatorische
Konzept sollte folgende Punkte beinhalten bzw. regeln:
- Festlegung der Verantwortlichkeiten für das RAS-System
(Installation, Verwaltung, Überprüfung, Überwachung).
- Festlegung verbindlicher Zugangs- und Zugriffsregelungen und
deren Dokumentation
- Anforderungen an Betriebsorte
- Festlegung von Anforderungen an feste Remote-Arbeitsplätze
(z.B. Telearbeitsplätze) in Bezug auf Sicherheit, technische Ausstattung
und Ergonomie. Das Konzept kann gegebenenfalls eine anfängliche sowie
eine periodisch wiederkehrende Überprüfung der Räumlichkeiten vorsehen
und regeln, wie und durch wen diese erfolgt.
- Regelungen, von welchen Remote-Standorten aus RAS-Verbindungen
zum Ziel-LAN aufgebaut werden dürfen. Abhängig vom geplanten
Einsatzszenario kann es auch zweckmäßiger sein, eine Negativliste von
besonders ungeeigneten Standorten zu führen. Dazu können z.B.
Hotel-Foyers, Hotel-Business-Center oder Zug-Abteile gehören.
- Änderungsmanagement: Für die RAS-Administration sollten
Prozeduren festgelegt werden, wie Änderungen an der RAS-Konfiguration
durchzuführen sind.
Das technische Konzept sollte folgende Punkte beinhalten
bzw. regeln:
- Beschreibung der Funktionalität der Hard- und
Software-Komponenten des RAS-Systems technisch realisiert ist,
- Beschreibung aller möglichen Zugangspunkte und der darüber
verwendeten Zugangsprotokolle,
- Beschreibung aller Dienste und Protokolle, die über den
RAS-Zugang zugelassen werden, sowie die darüber zugreifbaren
Ressourcen
- Festlegung, welche Teilnetze über den RAS-Zugang erreichbar
sein sollen bzw. müssen (vgl. auch RAS-Sicherheitskonzept).
Das RAS-Sicherheitskonzept sollte folgende Punkte
beinhalten bzw. regeln:
- Erstellung einer Sicherheitspolitik für die RAS-Nutzung: Diese
RAS-Sicherheitspolitik muss sich an den existierenden übergreifenden
IT-Sicherheitspolitik orientieren. In der Regel gilt der Grundsatz, dass
beim Zugriff über das RAS-System geringere Berechtigungen gelten und
stärkere Überprüfungen stattfinden sollten, als beim lokalen
Zugriff.
- Festlegung der Benutzer-Authentisierung sowie der dafür zu
verwendenden Mechanismen
- Erfassung aller an der Authentisierung beteiligten Komponenten
und Beschreibung ihrer Aufgaben und Interaktionen
- Erfassung aller an der Zugriffskontrolle beteiligten
Komponenten und ihrer Aufgaben und Interaktionen. Auf diese Weise kann
festgestellt werden, ob z.B. existierende Zugriffskontrollmechanismen so
konfiguriert werden können, dass beim entfernten Zugriff automatisch
restriktivere Einstellungen gelten.
- Erfassung aller RAS-Zugangspunkte zum lokalen Netz und
Beschreibung, wie diese Zugangspunkte an das LAN angeschlossen
werden
- Das Sicherheitskonzept muss analysieren, aufbauend auf der
aktuellen Netzstruktur, welche Teilnetze bei Nutzung eines RAS-Zugangs
erreichbar sind. Für Bus-basierte Netze (beispielsweise Ethernet) sind
typischerweise alle Rechner des Teilnetzes zugreifbar, in dem der
RAS-Zugang angesiedelt ist. Hier sollte überlegt werden, dedizierte
Zugangsnetze (Access Network) zu bilden, aus denen nur kontrolliert
(über Router, Paketfilter bzw. interne Firewall) in das produktive Netz
zugegriffen werden kann. Die Bildung von Zugangsnetzen erfordert dabei
die Anschaffung und Wartung zusätzlicher Hard- und Software
- Festlegung der Verfügbarkeitsanforderungen an das RAS-System
und Planung etwaiger Ausweichlösungen
- Aufnahme der Handlungsanweisungen und Meldewege im Problemfall
in die Incident Handling Pläne der Organisation (vgl. PER 3.5 Aktionen bei Auftreten von Sicherheitsproblemen (Incident Handling Pläne) und BET 4.1 Erstellung eines Incident Handling Plans ). Im technischen Konzept sollten entsprechend Mechanismen
geplant werden, die das Erkennen von Sicherheitsvorfällen erlauben und
diese Vorfälle zu dem zuständigen Administrator leiten, der den Anfang
des organisatorischen Meldewegs bildet.
- Schulungs- und Awarenessprogramme für Anwender/innen und
Administratoren
- Den Administratoren muss nicht nur für den Betrieb der
RAS-Systeme ausreichend Zeit zur Verfügung stehen, sondern auch für die
Informationssuche über aktuelle Sicherheitslücken und die Einarbeitung
in neue Komponenten.
SYS 7.3 Auswahl einer geeigneten RAS-Systemarchitektur
Relevanz: Umsetzung/Wartung;
Je nach den geplanten Einsatzszenarien
können unterschiedliche RAS-Systemarchitekturen genutzt werden, um den
Remote-Zugang zu einem LAN zu realisieren. Die folgenden RAS-Szenarien,
denen jeweils eine typische Systemarchitektur zugeordnet werden kann, kommen
in der Praxis häufig zum Einsatz.
1. Anbindung einzelner Rechner an ein LAN (z.B. "Direct
Dial-In")
Vorteil: Durch
dieses Verfahren kann ein einzelner Rechner von einem beliebigen Ort aus an
das LAN angeschlossen werden. Dies ist insbesondere für mobile
Benutzer/innen günstig. Der Einsatz von Mechanismen zur
Kommunikationsabsicherung ist auch hier zu empfehlen, also z.B.
Verschlüsselung, digitale Signaturen, Authentisierung.
Nachteil: Je nach Entfernung zum Ziel-LAN können
unterschiedlich hohe Telefonkosten entstehen, die (ohne besondere
Vorkehrungen) in der Regel bei Remote-Benutzer/innen anfallen. Für die
Anbindung mehrerer Benutzer/innen, die sich gemeinsam an einem entfernten
Ort befinden, ist diese Variante nicht geeignet, da jeweils eine dedizierte
Verbindung zwischen Client und Server aufgebaut wird.
2. Anbindung mehrerer Rechner an ein
LAN (z.B. "Direct LAN-to-LAN-Dial-In")
Vorteil: Durch die Funktionstrennung von RAS-Client und
Rechner der entfernten Benutzer/innen können über eine Verbindung zum Ziel-LAN mehrere entfernte IT-Systeme angebunden werden. Der
Router, der den RAS-Client enthält, stellt dabei die aufgebaute Verbindung
für alle am entfernten LAN angeschlossenen Rechner zur gleichzeitigen
Nutzung bereit. Dies ist jedoch zugleich auch nachteilig, da die
Verbindungskapazität unter den zugreifenden entfernten IT-Systemen
aufgeteilt wird und nicht exklusiv genutzt werden kann.
Nachteil: die Clients sind nicht mehr
mobil.
3.
Anbindung eines Rechners oder eines LANs über einen Service
Provider
Als Erweiterung
der beiden vorangegangenen Szenarien kann die Anbindung eines Rechners oder
eines LANs auch über eine spezielle Zugangsrufnummer eines Service Providers
erfolgen. In diesem Fall kontaktiert der RAS-Client eine besondere
Telefonnummer, die häufig eine Ortsgespräch-Rufnummer oder eine kostenfreie
Rufnummer ist. Anrufe für diese spezielle Nummer werden vom anbietenden
Service Provider innerhalb des Kommunikationsnetzes an den RAS-Server des
Ziel-LANs weitergeleitet. Diese Variante erlaubt insbesondere
Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern auf Dienstreise eine für sie kostengünstige
Verbindungsaufnahme.
4. Anbindung eines Rechners oder
eines LANs über Internet
Dieser Fall unterscheidet sich von den obigen Szenarien dadurch, dass
vom Client zunächst eine Verbindung zu einem Internet-Dienstanbieter
(Internet Service Provider - ISP) aufgebaut wird. Erst im zweiten Schritt
verbindet sich der Client über die bestehende Internet-Anbindung mit dem
Ziel-LAN.
5.
Aufbau eines Virtuellen Privaten Netzes (VPN)
Neben der Möglichkeit, mit Hilfe von
Internet-basierten Protokollen und Programmen (z.B. telnet, ftp, POP3) auf
Daten des internen Netzes zuzugreifen, können auch so genannte
Tunnel-Protokolle benutzt werden. Diese erlauben es, über das Internet als
Transportmedium eine Direktverbindung zwischen dem RAS-Client und dem
RAS-Server des Ziel-LANs zu simulieren .
Über diese scheinbare Direktverbindung erfolgt die eigentliche
RAS-Kommunikation. Der RAS-Server des Ziel-LANs muss hierzu über das
Internet erreichbar sein.
Vorteil:
da Internetzugänge mittlerweile weit verbreitet sind, kann hier in einfacher
Weise auf einem existierenden Verbindungsnetz aufgebaut werden.
Nachteil: das Internet wurde aufgrund seiner
offenen Struktur nicht als sicheres Netz konzipiert. Aus diesem Grund ist
hier die Absicherung der Kommunikation besonders wichtig. Beim Tunneling
geschieht dies durch den Einsatz kryptographischer Verfahren. Hierdurch wird
ein so genanntes Virtuelles Privates Netz (VPN) realisiert.
SYS 7.4 Sichere Installation des RAS-Systems
Relevanz: Umsetzung/Wartung;
Voraussetzung für eine sichere
Installation ist die Auswahl geeigneter Hard- und Software für den
RAS-Zugang (Qualität, Interoperabilität, Konformität zu bestehenden
Standards) durch den vorangegangenen Entscheidungsprozess (vgl.
voranstehende Maßnahmen).
Zusätzlich
zu den generellen Sicherheitsmaßnahmen, die für die IT-Komponenten zu
beachten sind, sollten im Rahmen der Installation eines RAS-Systems folgende
zusätzliche Punkte Beachtung finden:
- Es sollte vorgesorgt werden, dass RAS-Zugänge nur über vom
Dienstgeber zur Verfügung gestellte - sichere - Geräte möglich sind
(mittels Workstation-Zertifikat o.ä.), um zu verhindern, dass
Bedienstete mit ihrem RAS-Account von privaten (unkontrollierten und
somit extrem unsicheren) PCs auf das interne Netz zugreifen.
- Weder das RAS-System noch Teile davon sollten während der
Installationsphase für Benutzer/innen oder fremde Dritte zugreifbar
sein. Es sollten also keine Verbindungen zum produktiven LAN und kein
Anschluss an TK-Systeme aktiv sein.
- Die Installation ist durch qualifiziertes Personal
durchzuführen.
- Die Installation sollte gemäß der RAS-Systemplanung
erfolgen.
- Die Installation und Konfiguration ist zu dokumentieren. Dies
kann entweder durch eine separate Installationsdokumentation erfolgen,
oder aber durch eine Bestätigung, dass die Installation mit den
Planungsvorgaben übereinstimmt.
- Ergibt sich im Rahmen der Installation eine Abweichung von den
Planungsvorgaben (z.B. geänderte Leitungsführung, zusätzliche Geräte),
so sind diese zu dokumentieren und ein begründeter Änderungsvermerk in
die Planungsunterlagen zu übernehmen. Diese Dokumentation ist auch im
Hinblick auf die Verbesserung zukünftiger Planungen besonders
wichtig.
- Das korrekte Funktionieren jeder einzelnen Komponente muss
festgestellt werden (z.B. durch Funktionsprüfung bzw.
Selbsttest).
- Für jede sicherheitsrelevante Einstellung muss ein
Funktionstest der Sicherheitsmechanismen durchgeführt werden.
Beispielsweise sollte die Kommunikationsverschlüsselung mittels eines
Netzanalysators überprüft werden.
- Das korrekte Funktionieren des Gesamtsystems ist nach
Abschluss der Installationsarbeiten zu überprüfen (Abnahme und Freigabe
der Installation). In der Regel muss dies durch vorgegebene
Abnahmekonfigurationen und nachgestellte Nutzungsszenarien erfolgen. Bei
den Tests ist darauf zu achten, dass nur die zum Test befugten Personen
Zugriff zum RAS-System erhalten.
- Wenn eine RAS-Verbindung besteht, darf von der RAS-Workstation
keine zweite Netzwerkverbindung in ein anderes Netz bestehen (Gefahr des
Durchschleifens von Sicherheitsproblemen).
Die Installation eines RAS-Systems
sollte mit einer sicheren Anfangskonfiguration abgeschlossen werden, die
zunächst nur den berechtigten Administratoren Zugriffe erlaubt (siehe auch
SYS 7.5 Sichere Konfiguration des RAS-Systems ). Diese überführen das RAS-System dann in einen sicheren
Betriebszustand. Ist dieser erreicht, kann der laufende Betrieb aufgenommen
werden.
SYS 7.5 Sichere Konfiguration des RAS-Systems
Relevanz: Umsetzung/Wartung;
Die Funktion und die Sicherheit eines
RAS-Systems wird wesentlich durch die eingestellten Konfigurationsparameter
bestimmt. Da jedoch ein RAS-System nicht aus nur einer Komponente und deren
Konfiguration besteht, ergibt sich naturgemäß eine erhöhte Komplexität für
die Gesamtkonfiguration. Aufgrund dieser Komplexität können leicht
Konfigurationsfehler entstehen, die die Sicherheit des Gesamtsystems
verringern können. Das nicht abgestimmte Ändern eines
Konfigurationsparameters bei einer Komponente kann daher im Zusammenspiel
mit den anderen Komponenten zu Fehlfunktionen führen. Im Extremfall kann
dadurch auch die Sicherheit des LANs beeinträchtigt werden.
Da die Konfiguration eines RAS-Systems in der
Regel Veränderungen unterworfen ist (z.B. durch Personaländerungen, neue
Nutzungsszenarien, Systemerweiterungen), kann nicht davon ausgegangen
werden, dass es genau eine sichere (und statische) Konfiguration gibt, die
einmal eingestellt und nie wieder verändert wird. Vielmehr unterliegt die
Konfiguration fortschreitenden Versionsänderungen. Es ist Aufgabe der für
das RAS-System zuständigen Administratoren, dass jeweils nur sichere
Versionen der Systemkonfiguration definiert werden und das System von einer
sicheren Konfiguration in die nachfolgende sichere Konfiguration überführt
wird.
Generell kann zwischen den
folgenden Konfigurationskategorien unterschieden werden:
- Die Default-Konfiguration
ergibt sich durch die vom Hersteller voreingestellten Werte für die
Konfigurationsparameter. Diese ist in der Regel nicht ausreichend sicher
und sollte daher nicht verwendet werden.
- Nach der Installation und vor der Inbetriebnahme muss -
ausgehend von der Default-Konfiguration - eine sichere Anfangskonfiguration durch die Administratoren
eingestellt werden. Hier sollten möglichst restriktive Einstellungen
gelten, so dass nur die berechtigten Administratoren Veränderungen
vornehmen können, um z.B. eine erste Betriebskonfiguration einzustellen,
die das geplante Sicherheitskonzept umsetzt.
- Die sicheren Betriebskonfigurationen ergeben sich aus den
jeweiligen Konfigurationen im laufenden Betrieb. Hier muss auch
regelmäßig überprüft werden, ob neu bekannt gewordene Sicherheitslücken
Anpassungen erfordern (siehe auch M 2.35 Informationsbeschaffung über Sicherheitslücken des Systems ).
- Schließlich sollten sichere Notfallkonfigurationen im Rahmen der
Notfallplanung definiert und dokumentiert werden. Sie dienen dazu, auch
bei eingeschränkter Betriebsfähigkeit die Sicherheit aufrechtzuerhalten.
In der Regel werden durch die Notfallplanung mehrere Notfallsituationen
definiert. Es empfiehlt sich, für jede der definierten Situationen eine
adäquate Notfallkonfiguration festzulegen. Im einfachsten Fall besteht
die Notfallkonfiguration darin, den Zugang zum RAS-System zu
sperren.
SYS 7.6 Sicherer Betrieb des RAS-Systems
Relevanz: Umsetzung/Wartung; Anwender/innen;
Voraussetzung für den sicheren
Betrieb eines RAS-Systems ist die sichere Installation und Konfiguration der
beteiligten Hard- und Software-Komponenten (vgl.
SYS 7.4 Sichere Installation des RAS-Systems und
SYS 7.5 Sichere Konfiguration des RAS-Systems . Zusätzlich müssen alle organisatorischen Abläufe definiert und
umgesetzt worden sein (z.B. Meldewege und Zuständigkeiten). Weiterhin ist zu
beachten, dass die angestrebte Systemsicherheit nur gewährleistet werden
kann, wenn auch die physikalische Sicherheit der beteiligten
Hardware-Komponenten sichergestellt ist.
Die Sicherheit eines RAS-Systems lässt sich grob in drei Bereiche
aufteilen:
- die Sicherheit des RAS-Servers,
- die Sicherheit der RAS-Clients und
- die Sicherheit der Datenübertragung.
Im Umfeld des RAS-Servers sind folgende Empfehlungen für den
sicheren Betrieb zu berücksichtigen:
- Der RAS-Zugang sollte durch den Einsatz von Protokollierungs-
und Management-Werkzeugen einer ständigen Überwachung
unterliegen.
- Die im Rahmen der Überwachung gesammelten Informationen
sollten regelmäßig durch geschulte Administratoren kontrolliert werden.
Sie sollten dabei nach Möglichkeit durch eine Software zur Auswertung
von Protokollierungsdaten unterstützt werden. Die Bestimmungen des
Datenschutzes sind zu beachten.
- Werden Sicherheitsvorfälle festgestellt, so sind sofort die
vorher festgelegten Maßnahmen zu ergreifen.
- Damit eine geregelte Benutzer-Authentisierung beim RAS-Zugriff
möglich ist, muss die Konsistenz der Authentisierungsdaten
sichergestellt sein. Dies kann durch zentrale Verwaltung der Daten
(Authentisierungsserver) oder durch periodischen Abgleich
geschehen.
- Für jede Verbindungsaufnahme ist immer die
Benutzer-Authentisierung über den gewählten Mechanismus
durchzuführen.
- Für jede Verbindung sollte die Absicherung der Kommunikation
durch eines der im RAS-Sicherheitskonzept erlaubten Verfahren erzwungen
werden, damit die übertragenen Daten geschützt sind.
- Die durch die Zugangstechnik zur Verfügung gestellten
zusätzlichen Sicherheitsmechanismen
(Nutzung der Rufnummernübertragung, Rückruf einer voreingestellten
Telefonnummer für nicht mobile oder über Mobiltelefon angebundene
RAS-Clients) sollten genutzt werden.
- Revision: Das RAS-System sollte in regelmäßigen Abständen
einer Revision unterzogen werden. Die Rollen Administrator und Revisor
dürfen nicht der gleichen Person zugeordnet werden.
Da RAS-Clients in der Regel in
nicht vollständig kontrollierten Umgebungen betrieben werden, müssen für
diesen Fall spezielle Mechanismen, Verfahren und Maßnahmen zum Einsatz
kommen, die den Schutz des Clients gewährleisten können. Insbesondere mobile
RAS-Clients sind hier einer besonderen Gefahr ausgesetzt, da diese
physikalisch besonders leicht anzugreifen sind (Diebstahl, Vandalismus). Ist
ein RAS-Client kompromittiert, so besteht die Gefahr, dass dadurch auch die
Sicherheit des LANs beeinträchtigt wird.
Für den sicheren Betrieb von RAS-Clients sind daher folgende Aspekte zu
berücksichtigen:
- Die Grundsicherheit des IT-Systems muss gewährleistet
sein.
- Da mobile RAS-Clients größeren Risiken ausgesetzt sind als
stationäre, sollten sie durch zusätzliche Maßnahmen gesichert werden.
Hierzu bietet sich eine Festplattenverschlüsselung an, um
sicherzustellen, dass von abhanden gekommenen Geräten weder Daten
ausgelesen noch unbefugt eine RAS-Verbindung aufgebaut werden
kann.
- Insbesondere beim RAS-Zugriff über Internetverbindungen ist
die Installation von Viren-Schutzprogrammen auf allen RAS-Clients
notwendig.
- Es sollte überlegt werden, auf den RAS-Clients so genannte
PC-Firewalls einzusetzen und so vor unberechtigten Zugriffen aus dem
Internet durch Dritte zu schützen. Ähnlich wie herkömmliche Firewalls
(siehe Kapitel Gesicherte Anbindung an Fremdnetze (Internet-Sicherheit) ) filtern PC-Firewalls die Pakete der
Netzkommunikationsprotokolle. Die Filterregeln können jedoch meist
dynamisch durch den/die Benutzer/in erzeugt werden. Hierzu wird bei
jedem Zugriff, für den noch keine Regel vorliegt, eine Auswahl an
möglichen Reaktionen (z.B. erlauben, ablehnen, bedingte Verarbeitung)
angeboten, um eine neue Regel zu definieren. Da es für den/die
Benutzer/in jedoch in vielen Fällen schwierig ist, zwischen erlaubten
und unberechtigten Zugriffen zu unterscheiden, sollte der Regelsatz
durch einen Administrator vorinstalliert werden.
- Auch RAS-Clients sollten in das Systemmanagement einbezogen
werden, soweit dies möglich ist. Dies erlaubt einerseits die Überwachung
der Clients im Rahmen der Aufrechterhaltung des laufenden Betriebes.
Andererseits können so einfach Software-Updates (Viren-Datenbanken,
Anwendungsprogramme) auf geregeltem Weg eingespielt werden. Entfernte
Rechner stellen jedoch erhöhte Anforderungen an das Systemmanagement, da
diese nicht permanent mit dem Netz verbunden sind, so dass die Rechner
regelmäßig auf (unzulässige) Konfigurationsveränderungen untersucht
werden müssen.
- Falls TCP/IP als Protokoll verwendet wird, sollte überlegt
werden, für RAS-Clients feste IP-Adressen zu benutzen und diese nicht
dynamisch zu vergeben. Dieses Vorgehen bedeutet zwar einen höheren
administrativen Aufwand (Wartung der Zuordnungstabellen), erlaubt jedoch
eine eindeutige Zuordnung von Netzadresse und Rechner. Der Nachteil bei
einer dynamischen Vergabe der Netzadressen besteht darin, dass
protokolliert werden muss, welchem RAS-Client zu welchem Zeitpunkt eine
bestimmte Netzadresse zugewiesen wurde. Anderenfalls ist es meist nicht
möglich festzustellen, welcher RAS-Client eine bestimmte Aktion
ausgeführt hat.
Die Kommunikationsverbindung zwischen RAS-Client und
RAS-Server wird in der Regel über Netze von Dritten aufgebaut. Die dabei
benutzten Netzkomponenten unterliegen meist nicht der Kontrolle durch den
Betreiber des LANs, mit dem die Verbindung aufgebaut werden soll. Es muss
weiter davon ausgegangen werden, dass die Daten nicht nur über das
Telekommunikationsnetz eines Anbieters übertragen werden, sondern dass auch
die Netze von Kooperationspartnern des Telekommunikationsanbieters benutzt
werden. Dies gilt insbesondere beim Zugriff auf ein LAN aus dem Ausland. Um
dem Schutzbedarf der so übertragenen Daten gerecht zu werden, müssen
Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden, die z.B. die Vertraulichkeit der
Daten sicherstellen. Daher gilt für die Datenübertragung:
- Die Nutzung der Datenverschlüsselung für alle übertragenen
Daten ist für den sicheren Betrieb zwingend erforderlich.
- Es sollten Signaturmechanismen eingesetzt werden, um die
Authentizität und Integrität der Daten sicherzustellen.
Um diesen Anforderungen an den
Schutz der Daten gerecht zu werden, können verschiedene
Sicherungsmechanismen für RAS-Verbindungen benutzt werden. Relevant sind
hier unter anderem:
- Tunneling:
Die Kommunikation
kann auf niedriger Protokollebene verschlüsselt werden (so genanntes
Tunneling, siehe auch SYS 7.8 Einsatz geeigneter Tunnel-Protokolle für die RAS-Kommunikation ). Dazu muss ein geeignetes Verfahren ausgewählt werden. Die
herkömmlichen RAS-Systeme stellen solche Verfahren standardmäßig, jedoch
in unterschiedlicher Zahl und Ausprägung zur Verfügung.
- SSL-Verschlüsselung:
Zur
Verschlüsselung kann auch SSL eingesetzt werden, wenn von der
Verschlüsselung auf niedriger Protokollebene aus bestimmten Gründen kein
Gebrauch gemacht werden kann. Dies gilt besonders für Zugriffe auf
WWW-Server oder E-Mail-Server über WWW-Browser, die standardmäßig
SSL-gesicherte Kommunikation unterstützen.
- Verschlüsselung durch
Netzkoppelelemente
Neben der Absicherung der Kommunikation
durch Software kann auch der Einsatz von verschlüsselnden
Netzkoppelelementen (Router, Modems) erwogen werden. Diese sind
besonders für den stationären Einsatz und zur Anbindung mehrerer Rechner
sinnvoll, da die Verschlüsselung transparent erfolgt und die Clients und
Server nicht belastet werden. Zu beachten ist jedoch, dass die Geräte
sorgfältig konfiguriert und gewartet werden müssen.
- E-Mail-Verschlüsselung:
Für
den Austausch von E-Mails über unsichere Kanäle kann die Nutzung von
E-Mail-Verschlüsselung sinnvoll sein
SYS 7.7 Nutzung eines Authentisierungsservers beim RAS-Einsatz
Relevanz: Umsetzung/Wartung;
Für RAS-Systeme mit vielen Benutzern
bzw. Benutzerinnen muss darüber nachgedacht werden, wie die
Benutzerverwaltung für den RAS-Zugang effizient durchgeführt werden kann.
Für mittlere und große Netze, die organisatorisch meist in mehrere Teilnetze
(Domänen, Verwaltungsbereiche) aufgeteilt sind, besteht in vielen Fällen das
Problem, dass in jedem Verwaltungsbereich eine getrennte Verwaltung der
Benutzerdaten durchgeführt wird. Sollen sich Benutzer/innen auch an fremden
Teilnetzen anmelden können, müssen hier Querberechtigungen
(Cross-Zertifikate, Vertrauensstellungen) oder ein zentraler
Verzeichnisdienst eingerichtet und gepflegt werden.
Insbesondere im RAS-Kontext haben sich hier spezielle
Authentisierungssysteme herausgebildet, die auch für den "normalen"
Authentisierungsprozess bei der Systemanmeldung genutzt werden
können.
Prinzipiell besitzen diese
Systeme folgenden Aufbau:
- Die Authentisierungsdaten der Benutzer/innen werden durch
einen zentralen Server verwaltet.
- Das Programm zur Systemanmeldung wendet sich zur Überprüfung
der von dem/der Benutzer/in eingegebenen Authentisierungsdaten an den
Authentisierungsserver.
- Zur Kommunikation zwischen Anmeldeprozess und
Authentisierungsserver wird in der Regel ein abgesichertes Protokoll
eingesetzt.
Der Anmeldeprozess muss dazu die
Nutzung externer Authentisierungsserver unterstützen und die Netzadresse des
zu benutzenden Authentisierungsservers muss in den Konfigurationsdaten des
Anmeldeprozesses korrekt eingetragen sein. Will sich ein/e Benutzer/in nun
am System anmelden - gleichgültig ob sie/er dazu eine RAS-Verbindung benutzt
oder sich direkt im LAN befindet - laufen grob vereinfacht folgende Schritte
ab:
- Findet ein Verbindungsaufbau mit dem System- oder
RAS-Anmeldeprozess statt, kontaktiert dieser den Authentisierungsserver
und informiert ihn über den eingegangenen Verbindungswunsch einer
Benutzerin bzw. eines Benutzers. Der Authentisierungsserver sendet -
sofern ein "Challenge-Response" Verfahren zum Einsatz kommt - eine so
genannte "Challenge" an den Prozess zurück, der diese an den/die
Benutzer/in weiterleitet.
- Der/die Benutzer/in gibt ihr/sein Authentisierungsgeheimnis
ein. Dies kann je nach verwendetem System ein Passwort oder ein
Einmalpasswort in den unterschiedlichsten Ausprägungen (Nummern, Text)
sein.
- Der Anmeldeprozess leitet die Daten (meist transparent für
Benutzer/innen) an den Authentisierungsserver weiter.
- Der Authentisierungsserver verifiziert die Benutzerdaten und
signalisiert dem Anmeldeprozess das Ergebnis der Überprüfung.
- Der Zugang zum (Access-)Netz wird nach erfolgreicher
Überprüfung gewährt.
Durch die Verwendung von zentralen
Authentisierungsservern kann erreicht werden, dass einerseits die
Authentisierungsdaten konsistent verwaltet werden und andererseits bessere
Authentisierungsmechanismen genutzt werden können, als sie von den
Betriebssystemen standardmäßig unterstützt werden. Hier sind insbesondere
Chipkarten- und Token-basierte Mechanismen zu nennen. Je nach System
erzeugen diese z.B. Einmalpasswörter, die auf einem Display angezeigt werden
und welche der/die Benutzer/in als Passwort angeben muss.
Für mittlere und große Netze wird die Verwendung
von Authentisierungsservern insbesondere im RAS-Bereich empfohlen, da diese
eine wesentlich höhere Sicherheit bei der Benutzer-Authentisierung bieten.
Berücksichtigt werden muss jedoch, dass auch diese Server administriert und
gewartet werden müssen. Ein Authentisierungsserver muss so im Netz platziert
werden, dass er einerseits performant erreicht werden kann, aber
andererseits auch vor unberechtigten Zugriffen geschützt ist.
SYS 7.8 Einsatz geeigneter Tunnel-Protokolle für die RAS-Kommunikation
Relevanz: Umsetzung/Wartung;
Wird über Remote Access auf ein LAN
zugegriffen, so geschieht dies über eine Datenverbindung, an deren
Bereitstellung meist externe Dritte beteiligt sind. So wird beispielsweise
bei der Nutzung der direkten Einwahl (Direct Dial-In) das Netz des
Telekommunikationsanbieters benutzt. Geschieht der Verbindungsaufbau über
das Internet, so werden die Daten über die Netze der beteiligten
Internetdienstanbieter (und ggf. deren Kooperationspartner) geleitet. Da
über eine RAS-Verbindung die direkte Anbindung des RAS-Clients in ein LAN
erfolgt, muss der zur Datenübertragung benutzte Netzpfad so abgesichert
werden, dass die Sicherheit der Daten (Vertraulichkeit, Integrität,
Authentizität) gewährleistet ist. Die Absicherung wird durch das
Verschlüsseln und das Signieren der ausgetauschten Datenpakete erreicht,
nachdem die Kommunikationspartner authentisiert wurden. Im RAS-Umfeld haben
sich verschiedene Verfahren und Mechanismen zur Absicherung der
Kommunikationsverbindung (z.B. Tunneling, vgl.
SYS 7.6 Sicherer Betrieb des RAS-Systems ) herausgebildet.
Die Wahl
des Verfahrens, das zur Absicherung einer RAS-Verbindung zu benutzen ist,
hängt von verschiedenen Faktoren ab, u.A.
- von den Sicherheitsanforderungen an die Stärke der Verfahren
(hierdurch werden beispielsweise die Schlüssellängen bestimmt),
- von den auf Protokollebene einsetzbaren Verfahren (siehe
unten),
- von den durch die RAS-Hard- und Software unterstützten
Verfahren.
Generell gilt:
- Das RAS-Produkt bietet in der Regel eine Auswahl von
unterstützten Standardverfahren zur Kommunikationsabsicherung an. Hier
sollte eine möglichst breite Unterstützung von Verfahren angestrebt
werden und entsprechende Standards angewendet werden (beispielsweise
IPSEC, SSL/TLS).
- Die zum Datentransport benutzten Protokolle bieten selbst
schon Sicherheitsmechanismen an. Diese können vom RAS-Produkt genutzt
werden. Alternativ kann das RAS-Produkt auch eigene Verfahren
anbieten.
Die Sicherheitsmechanismen basieren
auf unterschiedlichen kryptographischen Verfahren.
5.8 Gesicherte Anbindung an Fremdnetze (Internet-Sicherheit)
Relevanz: Management; Umsetzung/Wartung; Anwender/innen;
Die Vernetzung vorhandener Teilnetze
mit globalen Netzen wie dem Internet führt zu einem neuen
Informationsangebot, lässt aber auch neue Gefährdungen entstehen, da
prinzipiell nicht nur ein Informationsfluss von außen in das zu schützende
Netz stattfinden kann, sondern auch in die andere Richtung. Darüber hinaus
gefährdet die Möglichkeit remote, d.h. von einem entfernten Rechner aus
(z.B. aus dem Internet), Befehle auf Rechnern im lokalen Netz ausführen zu
lassen, die Integrität und die Verfügbarkeit der lokalen Rechner und dadurch
indirekt auch die Vertraulichkeit der lokalen Daten.
Ein zu schützendes Teilnetz sollte daher nur dann an ein
anderes Netz angeschlossen werden, wenn dies unbedingt erforderlich ist.
Dies gilt insbesondere für Anschlüsse an das Internet. Dabei ist auch zu
prüfen, inwieweit das zu schützende Netz in anschließbare, nicht
anschließbare und bedingt anschließbare Teile segmentiert werden
muss.
IT-Systeme, die zeitweise oder
dauernd an Produktionsnetze angeschlossen sind, dürfen nur unter Verwendung
ausreichender Sicherheitseinrichtungen mit Fremdnetzen verbunden werden.
Diese Sicherheitseinrichtungen, die im Allgemeinen aus einem zwei- oder
mehrstufigen System bestehen, werden im Folgenden als "Firewalls"
bezeichnet.
Zur Absicherung von
Netzwerken gibt es eine Vielzahl von Tutorials und weiterführenden
Informationsquellen (z.B.
[NSA-SD7] ). Im Folgenden werden grundsätzliche Maßnahmen zur Gewährleistung
einer sicheren Anbindung an Fremdnetze, wie etwa das Internet, angeführt.
Im Bereich der Öffentlichen
Verwaltung ist die periodisch aktualisierte Internet Policy
[IKT-IPOL] der Stabsstelle IKT-Strategie des Bundes (CIO) zur Anwendung
empfohlen.
SYS 8.1 Erstellung einer Internet-Sicherheitspolitik
Relevanz: Management; Umsetzung/Wartung;
Eine Internet-Sicherheitspolitik
stellt eine IT-Systemsicherheitspolitik im Sinne von
Kap. 4.3 des Teiles 1 [KIT S01] des vorliegenden Handbuches dar. Sie muss mit der
organisationsweiten IT-Sicherheitspolitik der Behörde bzw. des Unternehmens
kompatibel sein.
- Festlegung der Sicherheitsziele
- Auswahl der Kommunikationsanforderungen
- Diensteauswahl
- organisatorische Regelungen
Beispiele für Sicherheitsziele sind:
- Schutz des internen Netzes gegen unbefugten Zugriff von
außen,
- Schutz einer Firewall gegen Angriffe aus dem externen Netz,
aber auch gegen Manipulationen aus dem internen Netz,
- Schutz der lokal übertragenen und gespeicherten Daten gegen
Angriffe auf deren Vertraulichkeit oder Integrität,
- Schutz der lokalen Netzkomponenten gegen Angriffe auf deren
Verfügbarkeit (insbesondere gilt dies auch für Informationsserver, die
Informationen aus dem internen Bereich für die Allgemeinheit zur
Verfügung stellen),
- Verfügbarkeit der Informationen des externen Netzes im zu
schützenden internen Netz, (Die Verfügbarkeit dieser Informationen muss
aber gegenüber dem Schutz der lokalen Rechner und Informationen
zurückstehen!),
- Schutz vor Angriffen, die auf IP-Spoofing beruhen oder die
Source-Routing Option, das ICMP-Protokoll bzw. Routingprotokolle
missbrauchen,
- Schutz vor Angriffen durch das Bekannt werden von neuen
sicherheitsrelevanten Softwareschwachstellen. (Da die Anzahl der
potentiellen Angreifer/innen und deren Kenntnisstand bei einer Anbindung
an das Internet als sehr hoch angesehen werden muss, ist dieses
Sicherheitsziel von besonderer Bedeutung.)
Im nächsten Schritt ist
festzulegen, welche Arten der Kommunikation mit dem äußeren Netz zugelassen
werden. Bei der Auswahl der
Kommunikationsanforderungen müssen speziell die folgenden Fragen
beantwortet werden:
- Welche Informationen dürfen nach außen hindurch- bzw. nach
innen hereingelassen werden?
- Welche Informationen sollen verdeckt werden (z.B. die interne
Netzstruktur oder die Benutzernamen)?
- Welche Authentisierungsverfahren sollen benutzt werden (z.B.
Einmalpasswörter oder Chipkarten)?
- Welche Zugänge werden benötigt (z.B. nur über einen
Internet-Service-Provider oder auch über einen Modempool)?
- Welcher Datendurchsatz ist zu erwarten?
Diensteauswahl
Im dritten Schritt wird aus den Kommunikationsanforderungen
abgeleitet, welche Dienste im zu sichernden Netz erlaubt und welche verboten
werden müssen.
Es muss unterschieden
werden zwischen denjenigen Diensten, die für die Benutzer/innen im zu
schützenden Netz, und denjenigen, die für externe Benutzer/innen zugelassen
werden.
In der Sicherheitspolitik
muss für jeden Dienst explizit festgelegt werden,
- welche Dienste für welche Benutzer/innen und/oder Rechner
zugelassen werden sollen und
- für welche Dienste Vertraulichkeit und/oder Integrität
gewährleistet werden müssen.
Es sollten nur die Dienste
zugelassen werden, die unbedingt notwendig sind. Alle anderen Dienste müssen
verboten werden. Dies muss auch die Voreinstellung sein: Alle Dienste, für
die noch keine expliziten Regeln festgelegt wurden, dürfen nicht zugelassen
werden.
Die Entscheidung darüber, zu
welchen Diensten ein/e Benutzer/in im Internet Zugang erhalten kann, hängt
von der Qualität der Firewall, vom dienstlichen Aufgabenbereich der
Benutzerin bzw. des Benutzers sowie von ihrem/seinem Problembewusstsein
ab.
Es muss festgelegt werden, ob und
welche der übertragenen Nutzinformationen gefiltert bzw. überprüft werden
sollen (z.B. zur Kontrolle auf Viren).
Die Sicherheitspolitik sollte so beschaffen sein, dass sie auch
zukünftigen Anforderungen gerecht wird, d.h. es sollte eine ausreichende
Anzahl von Verbindungsmöglichkeiten vorgesehen werden. Jede spätere Änderung
muss streng kontrolliert werden und insbesondere auf Seiteneffekte überprüft
werden.
Ausnahmeregelungen,
insbesondere für neue Dienste und kurzzeitige Änderungen (z.B. für Tests),
müssen vorgesehen werden.
Darüber
hinaus sind eine Reihe von organisatorischen
Regelungen erforderlich, wie beispielsweise:
- Es müssen Verantwortliche sowohl für die Erstellung als auch
für die Umsetzung und die Kontrolle der Einhaltung der
Internet-Sicherheitspolitik benannt werden (z.B.
Bereichs-IT-Sicherheitsbeauftragte, s. Teil 1 des vorliegenden Handbuches [KIT S01] ).
- Es muss festgelegt werden, welche Informationen protokolliert
werden und wer die Protokolle auswertet. Es müssen sowohl alle korrekt
aufgebauten als auch die abgewiesenen Verbindungen protokolliert werden.
Die Protokollierung muss den datenschutzrechtlichen Bestimmungen
entsprechen.
- Die Benutzer/innen müssen über ihre Rechte, insbesondere auch
über den Umfang der Nutzdaten-Filterung, umfassend informiert
werden.
- Jeder Internetdienst birgt Gefahren, die nicht auf technischer
Ebene durch eine Firewall abgefangen werden können. Es ist daher eine
Schulung erforderlich, die dem/der Benutzer/in mögliche Risiken aufzeigt
und ihr/sein Problembewusstsein fördert.
- Angriffe auf eine Firewall sollten nicht nur erfolgreich
verhindert, sondern auch frühzeitig erkannt werden können. Angriffe
können über die Auswertung der Protokolldateien erkannt werden. Die
Firewall sollte aber auch in der Lage sein, auf Grund von vordefinierten
Ereignissen, wie z.B. häufigen fehlerhaften Passworteingaben auf einem
Application-Gateway oder Versuchen, verbotene Verbindungen aufzubauen,
Warnungen auszugeben oder evtl. sogar Aktionen auszulösen.
- Es ist zu klären, welche Aktionen bei einem Angriff gestartet
werden, ob z.B. der/die Angreifer/in verfolgt werden soll oder ob die
Netzverbindungen nach außen getrennt werden sollen. Da hiermit starke
Eingriffe in den Netzbetrieb verbunden sein können, müssen
Verantwortliche bestimmt sein, die entscheiden können, ob ein Angriff
vorliegt, und die entsprechenden Maßnahmen einleiten. Die Aufgaben und
Kompetenzen für die betroffenen Personen und Funktionen müssen eindeutig
festgelegt sein.
- Daneben müssen je nach Organisationsstruktur und -größe ein
oder mehrere Verantwortliche für die Pflege der angebotenen
Kommunikationsdienste benannt werden. Neben dem Serverbetrieb wie Mail-,
News- oder FTP-Server müssen auch die von den Benutzerinnen bzw.
Benutzern eingesetzten Kommunikationsclients betreut werden.
SYS 8.2 Entwicklung eines Firewallkonzeptes
Relevanz: Umsetzung/Wartung;
Um die Sicherheit des zu schützenden
Netzes zu gewährleisten, muss eine geeignete Firewall eingesetzt werden.
Damit eine Firewall effektiven Schutz bieten kann, müssen folgende
grundlegende Bedingungen erfüllt sein.
Die Firewall muss
- auf einer umfassenden Sicherheitspolitik aufsetzen (vgl. SYS 8.1 Erstellung einer Internet-Sicherheitspolitik ),
- in der IT-Sicherheitspolitik und dem IT-Sicherheitskonzept der
Organisation eingebettet sein,
- korrekt installiert und
- korrekt administriert werden.
Der Anschluss an ein Fremdnetz darf
erst dann erfolgen, wenn überprüft worden ist, dass mit dem gewählten
Firewallkonzept sowie den personellen und organisatorischen Randbedingungen
alle Risiken beherrscht werden können.
Die Aufgaben und Anforderungen an die Firewall müssen in der
Internet-Sicherheitspolitik festgelegt werden.
Damit eine Firewall einen wirkungsvollen Schutz eines
Netzes gegen Angriffe von außen bietet, müssen einige grundlegende
Voraussetzungen erfüllt sein:
- Jede Kommunikation zwischen den beiden Netzen muss ausnahmslos
über die Firewall geführt werden. Dafür muss sichergestellt sein, dass
die Firewall die einzige Schnittstelle zwischen den beiden Netzen
darstellt. Es müssen Regelungen getroffen werden, dass keine weiteren
externen Verbindungen unter Umgehung der Firewall geschaffen werden
dürfen. Wählleitungsmodems stellen prinzipiell ein erhöhtes
Sicherheitsrisiko dar; sie sind daher nur über Firewalls oder
äquivalente Sicherheitsmaßnahmen in das Netz einzubinden.
- Eine Firewall darf nur zwei Anschlüsse (sicheres / unsicheres
Netz) haben.
- Eine Firewall darf ausschließlich als schützender Übergang zum
internen Netz eingesetzt werden, daher dürfen auf einer Firewall nur die
dafür erforderlichen Dienste verfügbar sein und keine weiteren Dienste
wie z.B. Remote-Login angeboten werden.
- Ein administrativer Zugang zur Firewall darf nur über einen
gesicherten Weg möglich sein, also z.B. über eine gesicherte Konsole,
eine verschlüsselte Verbindung oder ein separates Netz.
- Eine Firewall baut auf einer für das zu schützende Netz
definierten Sicherheitspolitik auf und gestattet nur die dort
festgelegten Verbindungen. Diese Verbindungen müssen nach IP-Adresse,
Dienst, Zeit, Richtung getrennt festgelegt werden können. Eine
Festlegung der Verbindungen auf Benutzerebene ist anzustreben.
- Jede Sicherheitspolitik muss konzeptionell auf bestmögliche
Reduktion des eventuellen Schadensfalles ausgelegt sein (Betrieb von
Teilnetzen, frühzeitiger Einsatz von Routern, ...). In diesem
Zusammenhang ist auch der Raum, in dem die Firewall betrieben wird,
zusammen mit den Netzwerkeinrichtungen wie Routern einer besonderen
Zugangskontrolle zu unterwerfen (vgl. INF 1.4 Zutrittskontrolle und INF 5.6 Serverräume ).
- Es ist zu entscheiden, ob besonders sensible Daten im Netz
besser und kostengünstiger durch organisatorische als durch technische
Maßnahmen geschützt werden sollen.
- Für die Konzeption und den Betrieb einer Firewall muss
geeignetes Personal zur Verfügung stehen. Der zeitliche Aufwand für den
Betrieb einer Firewall darf nicht unterschätzt werden. Alleine die
Auswertung der angefallenen Protokolldaten nimmt erfahrungsgemäß viel
Zeit in Anspruch. Die Logfiles sollten täglich (mindestens jedoch
zweimal pro Woche) kontrolliert werden. Ein Firewall-Administrator muss
fundierte Kenntnisse über die eingesetzten IT-Komponenten besitzen und
auch entsprechend geschult werden.
- Das Firewallkonzept muss sich permanent an Betriebserfahrungen
der Firewall sowie aktuellen Entwicklungen orientieren und bei Bedarf
unverzüglich angepasst werden.
- Die Benutzer/innen des lokalen Netzes sollten durch den
Einsatz einer Firewall möglichst wenig Einschränkungen hinnehmen
müssen.
Eine Firewall kann das interne Netz
vor vielen Gefahren beim Anschluss an das Internet schützen, aber nicht vor
allen. Beim Aufbau einer Firewall und der Erarbeitung einer
Firewall-Sicherheitspolitik sollte man sich daher die Grenzen einer Firewall
verdeutlichen:
- Es werden Protokolle überprüft, nicht die Inhalte. Eine
Protokollprüfung bestätigt beispielsweise, dass eine E-Mail mit
ordnungsgemäßen Befehlen zugestellt wurde, kann aber keine Aussagen zum
eigentlichen Inhalt der E-Mail machen.
- Die Filterung von aktiven Inhalten ist unter Umständen nur
teilweise erfolgreich.
- Sobald Benutzer/innen eine Kommunikation über eine Firewall
herstellen dürfen, können sie über das verwendete
Kommunikationsprotokoll beliebige andere Protokolle tunneln. Damit
könnte ein/e Innentäter/in jemandem Externen den Zugriff auf interne
Rechner ermöglichen.
- Eine Einschränkung der Internetzugriffe auf festgelegte
Webserver ist in der Realität unmöglich, da zu viele WWW-Server auch als
Proxies nutzbar sind, so dass eine Sperrung bestimmter IP-Adressen
leicht umgangen werden kann.
- Die Filtersoftware ist häufig noch unausgereift.
Beispielsweise ist es möglich, dass nicht alle Arten der Adressierung
erfasst werden.
- Die Filterung von Spam-Mails ist noch nicht ausgereift. Keine
Firewall kann zweifelsfrei feststellen, ob eine E-Mail vom Empfänger
erwünscht ist oder nicht. Spam-Mails dürften erst dann verschwinden,
wenn die Absender zweifelsfrei nachweisbar sind, was noch einige Zeit
dauern wird.
- Firewalls schützen nicht vor allen Denial-of-Service-Attacken.
Wenn ein/e Angreifer/in z.B. die Anbindung zum Provider lahm legt, kann
auch die beste Firewall nicht helfen. Außerdem gibt es immer wieder
Implementationsfehler von Protokollen auf Endgeräten, die eine Firewall
nicht abfangen kann.
- Leider ermöglichen viele Firewalls es nicht, durch
Hintereinanderschaltung von verschiedenen Firewalls eine erhöhte
Sicherheit zu erlangen. Gerade in größeren Firmen ist dies
problematisch, wenn innerhalb der Firma auch Firewalls eingesetzt
werden, z.B. zur Bildung von abgesicherten Teilnetzen.
- Eine Firewall kann zwar einen Netzübergang sichern, sie hat
aber keinen Einfluss auf die Sicherheit der Kommunikation innerhalb
dieser Netze!
SYS 8.3 Installation einer Firewall
Relevanz: Umsetzung/Wartung;
Bei der Installation einer Firewall
sind folgende Schritte in der angegebenen Reihenfolge zu setzen (vgl.
[KIT S04] ):
- Festlegen der Sicherheitspolitik sowie der Benutzerordnung
durch organisatorisch und technisch Verantwortliche in Zusammenarbeit
mit Benutzervertretern/Benutzervertreterinnen (vgl. auch PER 1.1 Verpflichtung der Mitarbeiter/innen auf Einhaltung einschlägiger Gesetze, Vorschriften und Regelungen )
- Bestimmung der Sicherheitsverantwortlichen
(Datenschutz-/IT-Sicherheitsbeauftragte/r (soweit nicht bereits
nominiert) und Bereichs-IT-Sicherheitsbeauftragte/r
("Internet-Sicherheitsbeauftragte/r") lt. Teil 1 des vorliegenden Handbuches [KIT S01] )
- Definition der angebotenen und anzufordernden Dienste
- Analyse der Hard- und Softwarevoraussetzungen im internen
Netz
- Auswahl geeigneter Produkte
- Installation und Konfiguration der
Firewall
Der administrative Zugang zur
Sicherheitseinrichtung darf nur über einen gesicherten Weg möglich
sein.
- Überprüfung der Installation durch Querlesen der Definitionen
und Funktionskontrolle
- Dokumentation der Installation zum Zweck der
Nachvollziehbarkeit, der Wartung und der Validierung
- Laufende Beobachtung und Wartung
- Periodische Sicherheitsüberprüfung durch befugte Externe zu
nicht angekündigten Zeitpunkten mindestens einmal im Quartal
("Screening", vgl. SYS 8.4 Sicherer Betrieb einer Firewall ) sowie Weitermeldung der erhobenen Fakten an die/den
Vorgesetzte/n
- Revision der Behebung der bei den Sicherheitstests erhobenen
Mängel
- Sammlung der relevanten Projekterfahrungen als Grundlage für
eine Weiterentwicklung der Internet-Sicherheitspolitik und des
Firewallkonzeptes. Im Bereich der öffentlichen Verwaltung sollten diese
Projekterfahrungen an die IKT Koordinierungsstelle weitergegeben
werden.
- Aus- und Weiterbildung des administrierenden Personals
SYS 8.4 Sicherer Betrieb einer Firewall
Relevanz: Umsetzung/Wartung;
Für einen sicheren Betrieb einer
Firewall sind eine fachgemäße Administration sowie eine regelmäßige
Überprüfung auf die korrekte Einhaltung der umgesetzten Sicherheitsmaßnahmen
(Screening) erforderlich.
Insbesondere müssen die für den Betrieb der Firewall getroffenen
organisatorischen Regelungen regelmäßig oder zumindest sporadisch auf ihre
Einhaltung überprüft werden. Es sollte in zyklischen Abständen kontrolliert
werden, ob neue Zugänge unter Umgehung der Firewall geschaffen wurden. Alle
Sicherheitskontrollen sollten zumindest teilweise auch durch Externe
vorgenommen werden.
Administration
Die Administration einer Firewall
umfasst die nachfolgend angeführten Aufgaben:
- Anlegen und Entfernen von Benutzerinnen/Benutzern, Profilen,
Filtern etc.
- Ändern von Berechtigungen, Funktionen etc.
- Kontrolle und Auswertung der Logfiles
- Einschränken und Beenden des Internetzugangs
- Weiterleitung sicherheitsrelevanter Beobachtungen an die in
der Sicherheitspolitik definierten Instanzen
- Benachrichtigung der zuständigen Instanzen bei Entdecken von
Angriffen aus dem Internet
- Verfolgen der aktuellen Entwicklungen im Bereich Sicherheit
(z.B. durch Lesen der entsprechenden Newsgroups) sowie entsprechende
Weiterbildung
Durch eine angemessene
Stellvertreterregelung (und eine entsprechende Schulung der
Stellvertreter/innen) ist eine kontinuierliche Administration zu
gewährleisten.
Regelmäßige Überprüfung
Zusätzlich zu den regelmäßigen
Wartungsaktivitäten ist es erforderlich, eine Firewall regelmäßig (etwa
einmal pro Quartal) durch eine geeignete Instanz kontrollieren zu lassen.
Sicherheitsrelevante Änderungen erfordern zusätzlich "ad hoc"-Kontrollen.
Diese Kontrollen sollten vorzugsweise durch eine vertrauenswürdige externe
Instanz erfolgen, da die Gefahr besteht, dass Firewall-Administratoren durch
Gewöhnungseffekte und Routinearbeit bestimmte Sicherheitslücken übersehen
könnten, die neutralen Beobachtern mit hoher Wahrscheinlichkeit auffallen.
(Vgl. auch Screening, Security Compliance Checking.)
Eine derartige Prüfung ist wie folgt
durchzuführen:
- Überprüfung der Installation von außen
- interne Überprüfung der Internet-Sicherheitspolitik
- interne Überprüfung der Konfiguration
- interne Durchführung eventuell notwendiger Korrekturen
- erneute Prüfung von außen
Dabei sind die folgenden Punkte zu
beachten:
- Alle Filterregeln müssen korrekt umgesetzt sein. Dabei ist zu
testen, dass nur die Dienste zugelassen werden, die in der
Sicherheitspolitik vorgesehen sind.
- Die Defaulteinstellung der Filterregeln und die Anordnung der
Komponenten müssen sicherstellen, dass alle Verbindungen, die nicht
explizit erlaubt sind, blockiert werden. Dies muss auch bei einem
völligen Ausfall der Firewall-Komponenten gelten.
- Es muss die Regel "Alles, was nicht ausdrücklich erlaubt ist,
ist verboten" realisiert sein. So darf z.B. ein/e Benutzer/in, die/der
keinen Eintrag in einer Access-Liste hat, keine Möglichkeit haben
Dienste des Internets zu benutzen.
- Um ein Mitlesen oder Verändern der
Authentisierungsinformationen zu verhindern, dürfen sich Administrator
und Revisor nur über einen vertrauenswürdigen Pfad authentisieren. Dies
könnte z.B. direkt über die Konsole, eine verschlüsselte Verbindung oder
ein separates Netz erfolgen.
- Es müssen in regelmäßigen Abständen Integritätstests der
eingesetzten Software durchgeführt werden. Im Fehlerfall ist die
Firewall abzuschalten.
- Die Firewall muss auf ihr Verhalten bei einem Systemabsturz
getestet werden. Insbesondere darf kein automatischer Neustart möglich
sein, und die Access-Listen müssen auf einem schreibgeschützten Medium
speicherbar sein. Die Access-Listen sind die wesentlichen Daten für den
Betrieb der Firewall und müssen besonders gesichert werden, damit keine
alten oder fehlerhaften Access-Listen bei einem Neustart benutzt werden,
der durch eine/n Angreifer/in provoziert wird.
- Bei einem Ausfall der Firewall muss sichergestellt sein, dass
in dieser Zeit keine Netzverbindungen aus dem zu schützenden Netz heraus
oder zu diesem aufgebaut werden können.
- Auf den eingesetzten Komponenten dürfen nur Programme, die für
die Funktionsfähigkeit der Firewall nötig sind, vorhanden sein. Der
Einsatz dieser Programme muss ausführlich dokumentiert und begründet
werden. Beispielsweise sollten die Software für die graphische
Benutzeroberfläche sowie alle Treiber, die nicht benötigt werden,
entfernt werden. Diese sollten auch aus dem Betriebssystem-Kern entfernt
werden. Das Verbleiben von Software muss dokumentiert und begründet
werden.
- Beim Wiedereinspielen von gesicherten Datenbeständen muss
darauf geachtet werden, dass für den sicheren Betrieb der Firewall
relevante Dateien wie Access-Listen, Passwortdateien oder Filterregeln
auf dem aktuellsten Stand sind.
Falls nachträgliche Änderungen der
Sicherheitspolitik erforderlich sind, müssen diese streng kontrolliert und
insbesondere auf Seiteneffekte überprüft werden.
SYS 8.5 Firewalls und aktive Inhalte
Relevanz: Umsetzung/Wartung;
Eines der größten Probleme bei der
Konzeption einer Firewall ist die Behandlung der Probleme, die durch die
Übertragung aktiver Inhalte zu den Rechnern im zu schützenden Netz
entstehen. Hierunter fällt nicht nur die Erkennung und Beseitigung von
Viren, die verhältnismäßig einfach auch auf den Rechnern der Anwender/innen
durchgeführt werden kann, sondern auch das weit schwieriger zu lösende
Problem der Erkennung von ActiveX-Controls, Java-Applets oder
Scripting-Programmen mit einer Schadfunktion. Hierfür existieren zurzeit
noch keine brauchbaren Programme, die eine ähnlich wirksame Erkennung von
Schadfunktionen ermöglichen, wie sie im Bereich der Viren möglich
sind.
Die Größe der Gefährdung, die
von aktiven Inhalten für die Rechner im zu schützenden Netz ausgeht, lässt
sich anhand des folgenden Beispiels darstellen. Ein Java-Applet bzw. der
Browser darf gemäß der Java-Spezifikationen eine Netzverbindung zu dem
Server aufbauen, von dem es geladen worden ist. Diese zurzeit noch recht
wenig benutzte Möglichkeit ist eine zentrale Voraussetzung, wenn
Netz-Computer (NC) oder Ähnliches eingesetzt werden sollen, die auch ohne
spezielle Initiierung durch den/die Anwender/in Programme vom Server laden
müssen. Um diese Eigenschaft trotz der Verwendung eines Paket-Filters
vollständig unterstützen zu können, müssen sehr viel mehr Portnummern
freigeschaltet werden oder es muss ein dynamischer Paket-Filter eingesetzt
werden. Ist das der Fall, können Java-Applets verwendet werden, um kaum zu
kontrollierende IP-Verbindungen aufbauen zu können.
Es gibt generell zwei Ansätze, wie der Problematik -
aktive Inhalte mit Schadfunktion - begegnet werden kann. Zum einen kann die
Kontrolle und damit auch die Verantwortung für die Ausführung auf die
Benutzer/innen verlagert werden, die in ihren Browsern die Möglichkeit
haben, die aktiven Inhalte abzuschalten und nur bei einzelnen -
vertrauenswürdigen - Angeboten wieder einzuschalten. Das Hauptproblem bei
dieser Lösung ist, wie festgestellt werden kann, welche Anbieter
vertrauenswürdig sind und welche nicht.
Die zweite Möglichkeit, aktive Inhalte zu kontrollieren, besteht im
Einsatz eines entsprechenden Filters in Verbindung mit einer Firewall.
Proxy-Prozesse sind aufgrund ihres Aufbaus prinzipiell sehr gut dazu
geeignet, die übertragenen Nutzdaten zu analysieren. Die entsprechenden
Programme werden über spezielle Tags (Tag = Kennzeichen für Strukturen
innerhalb einer HTML-Seite) innerhalb einer HTML-Seite aufgerufen. Denkbar
ist also die Lösung, alle Zeilen mit entsprechenden Tags aus einer
HTML-Seite zu löschen oder sie durch Ausgabezeilen zu ersetzen, die dem/der
Anwender/in einen Hinweis geben, dass das gewünschte Java-Applet von der
Firewall abgeblockt worden ist.
Das
Problem bei dieser Vorgehensweise besteht darin, dass es nicht auf einfache
Weise möglich ist, alle HTML-Seiten und in diesen wiederum alle zu
löschenden Tags zu erkennen. So können, und dies wird heute schon vielfach
gemacht, HTML-Seiten als Inhalt einer E-Mail übertragen werden. Intelligente
E-Mail-Programme erkennen dies und starten automatisch einen Browser, der
diese HTML-Seite anzeigen kann und der dann natürlich auch das Java-Applet
bzw. ActiveX-Control ausführt. Auch die Erkennung eines speziellen Tags
innerhalb einer HTML-Seite ist aufgrund der komplexen Möglichkeiten der
aktuellen HTML-Version nicht einfach.
Leider werden Java-Applets nicht durchgängig als Datei mit der
Endung . class verschickt. Stattdessen können auch komprimierte
Dateien eingesetzt werden, die z.B. die Endung . jar (Java-Archive)
haben. Das bedeutet, dass ein Java-Filter auch alle von den verwendeten
Browsern unterstützten Komprimierungsverfahren kennen und berücksichtigen
muss.
Eine weitere Alternative
besteht darin, eine Datenbank mit Verifikationsschlüsseln vertrauenswürdiger
Hersteller anzulegen und die Signatur jedes aus dem Internet geladenen
Programms zu verifizieren. Dieses Verfahren steht noch ganz am Anfang seiner
Entwicklung und es bleibt abzuwarten, ob die entsprechenden Programme
ähnlich wirksam werden, wie es die Programme zur Abwehr von Viren
sind.
Zusätzliches Schadenspotential
resultiert aus der Möglichkeit, JavaScript aus Java heraus auszuführen. Eine
abgestufte Filterung von Java und JavaScript sollte deshalb auf ihre
Wirksamkeit überprüft werden.
SYS 8.6 Firewalls und Verschlüsselung
Relevanz: Umsetzung/Wartung;
Da im Internet die Daten über nicht
vorhersagbare Wege und Knotenpunkte verschickt werden, sollten die
versandten Daten möglichst nur verschlüsselt übertragen werden. Hierbei wäre
es sinnvoll, wenn entsprechende Mechanismen schon in den unteren Schichten
des Protokolls vorgesehen würden.
Zunächst sollte aber unterschieden werden zwischen
- Verschlüsselung auf der Firewall bzw. auf Netzkoppelelementen,
die zum Aufbau sicherer Teilnetze eingesetzt werden kann, und
- Verschlüsselung auf den Endgeräten, die z.B. von
Benutzerinnen/Benutzern bedarfsabhängig eingesetzt wird.
Verschlüsselung auf der Firewall:
Um mit externen
Kommunikationspartnern Daten über ein offenes Netz auszutauschen und /oder
diesen Zugriff auf das eigene Netz zu geben, kann der Aufbau von virtuellen
privaten Netzen (VPNs) sinnvoll sein. Dafür sollten alle Verbindungen von
und zu diesen Partnern verschlüsselt werden, damit Unbefugte keinen Zugriff
darauf nehmen können. Zum Aufbau von verschlüsselten Verbindungen können
eine Vielzahl von Hard- und Softwarelösungen eingesetzt werden. Sollen
hierbei nur wenige Liegenschaften miteinander verbunden werden, sind
insbesondere Hardwarelösungen basierend auf symmetrischen kryptographischen
Verfahren eine einfache und sichere Lösung.
Die Ver- bzw. Entschlüsselung kann auf verschiedenen Geräten
erfolgen. So könnte eine Hardwarelösung im Paketfilter als Schlüsselgerät
arbeiten. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn keine unverschlüsselte
Kommunikation über dieses Gerät gehen soll. Die Integration der
Verschlüsselung auf dem Application Gateway hat dagegen den Vorteil einer
leichteren Benutzerverwaltung. Zudem kann ein/e Angreifer/in, der/die einen
externen Informationsserver unter seine/ihre Kontrolle gebracht hat, die
verschlüsselte Kommunikation nicht belauschen.
Verschlüsselung auf den Endgeräten:
Zum Schutz der Vertraulichkeit
bestimmter Daten, insbesondere bei der Versendung von E-Mails, bietet sich
auch der Gebrauch von Mechanismen an, die eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
ermöglichen. Hierfür wird zum Beispiel häufig das frei verfügbare
Programmpaket PGP (Pretty Good Privacy) eingesetzt. Für eine
vertrauenswürdige Datenübertragung mit ausgewählten Partnern im Internet
sollten geänderte telnet und ftp Programme eingesetzt werden, die eine
Verschlüsselung der übertragenen Daten unterstützen.
Die Verschlüsselung auf den Endsystemen wird auf absehbare
Zeit noch applikationsgebunden sein, z.B. durch den Einsatz von S/MIME, SSL
oder PGP. Die Verschlüsselung von Daten stellt andererseits aber auch ein
großes Problem für den wirksamen Einsatz von Firewalls dar, d.h. den
Filtern. Wenn die Übertragung verschlüsselter Daten über die Firewall
zugelassen wird (z.B. SSL), sind Filter auf der Anwendungsschicht nicht mehr
in der Lage, die Nutzdaten z.B. in Hinblick auf Viren oder andere
Schadprogramme zu kontrollieren. Auch die Protokollierungsmöglichkeiten
werden durch eine Verschlüsselung stark eingeschränkt. Eine erste
ad-hoc-Lösung könnte darin bestehen, von bestimmten internen Rechnern den
Aufbau von SSL-Verbindungen zu erlauben, u.U. nur zu ausgewählten
Zielsystemen. Andererseits sind die Daten selbst dann geschützt, wenn ein/e
Angreifer/in das Application Gateway unter seine/ihre Kontrolle gebracht
hat.
Eine temporäre Entschlüsselung
auf einer Filterkomponente zu Analysezwecken ist weder praktikabel noch
wünschenswert.
Eine generelle
Empfehlung für oder gegen den Einsatz von Verschlüsselung über oder an der
Firewall kann nicht gegeben werden, dies hängt von den Anforderungen im
Einzelfall ab.
SYS 8.7 Festlegung einer Sicherheitspolitik für E-Mail-Nutzung
Relevanz: Management; Umsetzung/Wartung; Anwender/innen;
Vor der Freigabe von E-Mail-Systemen
sollte festgelegt werden, für welchen Einsatz E-Mail vorgesehen ist.
Abhängig davon differieren auch die Ansprüche an Vertraulichkeit,
Verfügbarkeit, Integrität und Verbindlichkeit der zu übertragenden Daten
sowie des eingesetzten E-Mail-Programms. Es muss geklärt werden, ob über
E-Mail ausschließlich unverbindliche oder informelle Informationen
weitergegeben werden sollen oder ob einige oder sogar alle der bisher
schriftlich bearbeiteten Geschäftsvorfälle nun per E-Mail durchgeführt
werden sollen. Bei letzterem ist zu klären, wie Anmerkungen an Vorgängen wie
Verfügungen, Abzeichnungen oder Schlusszeichnungen, die bisher
handschriftlich angebracht wurden, elektronisch abgebildet werden sollen.
Weiters ist festzulegen, ob und in welchem Rahmen eine private Nutzung von
E-Mail erlaubt ist.
Die Organisation
muss eine E-Mail-Sicherheitspolitik festlegen, in der folgende Punkte
beschrieben sind:
Durch organisatorische Regelungen
oder durch die technische Umsetzung sind dabei insbesondere die folgenden
Punkte zu gewährleisten:
- Für Organisationen im öffentlichen Bereich sind die im Rahmen
der Internet-Policy [IKT-IPOL] enthaltenen E-Mail Richtlinien [IKT-MPOL] gemäß IKT-Board-Beschluss vom 17.09.2002 [IKTB-170902-1] umzusetzen.
- Die E-Mail-Progamme der Benutzer/innen müssen durch die
Systemadministration so vorkonfiguriert sein, dass ohne weiteres Zutun
der Benutzer/innen maximale Sicherheit erreicht werden kann (siehe auch
SYS 8.11 Sichere Konfiguration der Mailclients ).
- Für E-Mail-Adressen sind Namenskonventionen festzulegen.
Insbesondere ist darauf zu achten, dass Sonderzeichen (Umlaute, ...)
vermieden werden, da diese inhaltlich nicht einheitlich codiert sind.
(vgl. E-Mail Richtlinien [IKT-MPOL] im Rahmen der Internet-Policy [IKT-IPOL] gemäß [IKTB-170902-1] für Organisationen der öffentlichen Verwaltung zur Anwendung
empfohlen)
- Für E-Mail-Adressen in Behörden bzw. in Organisationen der
öffentlichen Verwaltung ist die in der anzuwendenden E-Mail-Policy
enthaltene Naming-Policy empfohlen. (gemäß [IKTB-170902-1] ).
- Neben personenbezogenen E-Mail-Adressen können auch
organisations- bzw. funktionsbezogene E-Mail-Adressen eingerichtet
werden. Dies ist insbesondere bei zentralen Anlaufstellen
wichtig.
- Die Übermittlung von Daten darf erst nach erfolgreicher
Identifizierung und Authentisierung des Senders beim Übertragungssystem
möglich sein.
- Die Benutzer/innen müssen vor erstmaliger Nutzung von E-Mail
in die Handhabung der relevanten Applikationen eingewiesen werden. Die
organisationsinternen Benutzerregelungen zur Dateiübermittlung müssen
ihnen bekannt sein.
- Zur Beschreibung des Absenders werden bei E-Mails so genannte
Signatures (Absenderangaben) an das Ende der E-Mail angefügt. Der Inhalt
einer Signature sollte dem eines Briefkopfs ähneln, also Name,
Organisationsbezeichnung und Telefonnummer u.ä. enthalten. Eine
Signature sollte nicht zu umfangreich sein, da dies nur unnötig
Übertragungszeit und Speicherplatz kostet. Die Behörde bzw. das
Unternehmen sollte einen Standard für die einheitliche Gestaltung von
Signatures festlegen.
- Von den eingesetzten Sicherheitsmechanismen hängt es ab, bis
zu welchem Vertraulichkeitsanspruch Dateien per E-Mail versandt werden
dürfen. Es ist grundsätzlich festzulegen, ob Mails bzw. Attachments in
verschlüsselter Form übertragen werden dürfen. Dies erhöht zwar die
Sicherheit gegen unautorisiertes Lesen oder Verändern, erschwert aber
die Suche nach Viren oder macht sie gänzlich unmöglich. Ist der Einsatz
von Verschlüsselungsverfahren prinzipiell erlaubt, so sollte geregelt
werden, ob und wann übertragene Dateien verschlüsselt werden müssen
(siehe auch Kap. 2.2.4 in Teil 1 dieses Handbuches [KIT S01] und Kap. Kryptographische Maßnahmen ). Gleichermaßen ist festzulegen, ob und in welcher Form
kryptographische Mechanismen zur Überprüfung der Integrität von Daten
(MACs, Digitale Signaturen, ...) eingesetzt werden dürfen bzw. müssen.
Es ist zentral festzulegen, welche Applikationen für die Verschlüsselung
bzw. den Einsatz von elektronischen Signaturen von den
Benutzerinnen/Benutzern zu verwenden sind. Diese müssen den
Benutzerinnen/Benutzern zur Verfügung gestellt werden, die wiederum in
deren Anwendung unterwiesen werden müssen.
- Für Organisationen der Öffentlichen Verwaltung sind die
„Richtlinien für E-Mail Zertifikate in der Verwaltung“ [IKT-MZERT] gemäß IKT-Board Beschluss [IKTB-230903-17] zu beachten.
- Es sollte festgelegt werden, unter welchen Bedingungen ein-
oder ausgehende E-Mails zusätzlich ausgedruckt werden müssen.
- Die Dateiübertragung kann (optional) dokumentiert werden. Für
jede stattgefundene Übermittlung ist dann in einem Protokoll
festzuhalten, wer wann welche Informationen erhalten hat. Bei der
Übertragung personenbezogener Daten sind die gesetzlichen Vorgaben zur
Protokollierung zu beachten.
- Ob und wie ein externer Zugang zu E-Mail Diensten technisch
und organisatorisch realisiert werden soll, ist zu prüfen und muss
festgelegt werden. Technisch ist ein E-Mail-Zugang von Außen geeignet
abzusichern, z.B. VPN, etc. In Organisationen der öffentlichen
Verwaltung ist gemäß IKT-Board Beschluss [IKTB-110903-8] die Möglichkeit der Identifikation und Authentifikation
mittels Bürgerkarte zu beachten.
E-Mails, die intern versandt
werden, dürfen das interne Netz nicht verlassen. Dies ist durch die
entsprechenden administrativen Maßnahmen sicherzustellen. Beispielsweise
sollte die Übertragung von E-Mails zwischen verschiedenen Liegenschaften
einer Organisation über eigene Standleitungen und nicht über das Internet
erfolgen. Durch heutige Techniken (z.B. VPN) entfällt diese Forderung, wenn
Nachrichten entsprechend verschlüsselt werden.
SYS 8.8 Regelung für den Einsatz von E-Mail und anderen Kommunikationsdiensten
Relevanz: Umsetzung/Wartung; Anwender/innen;
Für den Einsatz von E-Mails sind u.a.
folgende Punkte zu beachten:
- Die Adressierung von E-Mail muss eindeutig erfolgen, um eine
fehlerhafte Zustellung zu vermeiden. Innerhalb einer Organisation
sollten Adressbücher und Verteilerlisten gepflegt werden, um die
Korrektheit der gebräuchlichsten Adressen sicherzustellen. Durch den
Versand von Testnachrichten an neue E-Mail-Adressen ist die korrekte
Zustellung von Nachrichten zu prüfen.
- Für alle nach außen gehenden E-Mails ist eine Signatur
(Absenderangabe am Ende der Mail) zu verwenden.
- Ausgehende E-Mails sollten protokolliert werden, da E-Mails
auch "verschwinden" können.
- Die Betreffangabe (Subject) des Kommunikationssystems sollte
immer ausgefüllt werden, z.B. entsprechend der Betreffangabe in einem
Anschreiben.
- Die Korrektheit der durchgeführten Datenübertragung sollte
überprüft werden. Die Empfängerseite sollte den korrekten Empfang
überprüfen und der Senderseite bestätigen.
- Verwendung residenter Virenscanner für ein- bzw. ausgehende
Dateien: Vor dem Absenden bzw. vor der Dateiübermittlung sind die
ausgehenden Dateien explizit auf Viren zu überprüfen.
- Erfolgt über die E-Mail auch eine Dateiübertragung, so sollten
die folgenden Informationen an den/die Empfänger/in zusätzlich
übermittelt werden:
- Art der Datei (z.B. MS Word),
- Kurzbeschreibung über den Inhalt der Datei,
- Hinweis, dass Dateien auf Viren überprüft sind,
- ggf. Art des verwendeten Packprogramms (z.B. PKZIP)
- ggf. Art der eingesetzten Software für Verschlüsselung
bzw. Elektronischen Signatur.
Jedoch sollte nicht vermerkt werden:
- welches Passwort für die eventuell geschützten
Informationen vergeben wurde,
- welche Schlüssel ggf. für eine Verschlüsselung der
Informationen verwendet wurde.
- Regelmäßiges Löschen von E-Mails: E-Mails sollten nicht
unnötig lange im Posteingang gespeichert werden. Sie sollten entweder
nach dem Lesen gelöscht werden oder in Benutzerverzeichnissen
gespeichert werden, wenn sie erhalten bleiben sollen. Viele
Mailprogramme löschen E-Mails nicht sofort, sondern transferieren sie in
spezielle Ordner. Benutzer/innen müssen darauf hingewiesen werden, wie
sie E-Mails auf ihren Clients vollständig löschen können.
Bei den meisten E-Mail-Systemen
werden die Informationen unverschlüsselt über offene Leitungen transportiert
und können auf diversen Zwischenrechnern gespeichert werden, bis sie
schließlich ihre/n Empfänger/in erreichen. Auf diesem Weg können
Informationen leicht manipuliert werden. Aber auch der/die Versender/in
einer E-Mail hat meistens die Möglichkeit, seine/ihre Absenderadresse (From)
beliebig einzutragen, so dass grundsätzlich gilt, dass man sich nicht auf
die Echtheit der Absenderangabe verlassen und sich nur nach Rückfrage oder
bei Benutzung von Digitalen Signaturen der Authentizität des Absenders
sicher sein kann. In Zweifelsfällen sollte daher die Echtheit des Absenders
durch Rückfrage oder durch den Einsatz von Verschlüsselung und/oder
Digitalen Signaturen (vgl. Kap.
Kryptographische Maßnahmen ) überprüft werden.
Es
ist allerdings zu beachten, dass verschlüsselte Nachrichten im Allgemeinen
nicht zentral auf Viren überprüft werden können (dazu wäre die zentrale
Hinterlegung der notwendigen Schlüssel erforderlich). Es ist daher in der
E-Mail-Sicherheitspolitik festzulegen, ob verschlüsselte Nachrichten
zugelassen sind und wie damit zu verfahren ist. Wenn verschlüsselte
Nachrichten nicht zugelassen sind, können diese etwa durch eine Poststelle
(s.
SYS 8.10 Einrichtung eines Postmasters ) geblockt werden.
Es ist
festzulegen, ob und gegebenenfalls in welchem Rahmen eine private Nutzung
von E-Mail-Diensten zulässig ist. Diese Festlegung sollte im Rahmen einer
Betriebsvereinbarung oder bei Abschluss des Arbeitsvertrages getroffen
werden. Weiters sind auch die zulässigen Kontrollmaßnahmen des/der
Arbeitgebers/Arbeitgeberin (Protokollierung, Auswertung, ...) und die
möglichen Sanktionen bei Verstößen gegen die getroffenen Vereinbarungen zu
regeln.
Alle Regelungen und
Bedienungshinweise zum Einsatz von E-Mail sind schriftlich zu fixieren und
sollten den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern jederzeit zur Verfügung
stehen.
Die Benutzer/innen müssen vor
dem Einsatz von Kommunikationsdiensten wie E-Mail geschult werden, um
Fehlbedienungen zu vermeiden und die Einhaltung der organisationsinternen
Richtlinien zu gewährleisten. Insbesondere müssen sie hinsichtlich möglicher
Gefährdungen und einzuhaltender Sicherheitsmaßnahmen beim Versenden bzw.
Empfangen von E-Mail sensibilisiert werden.
Zur Vermeidung von Überlastung durch E-Mail sind die
Mitarbeiter/innen über potentielles Fehlverhalten zu belehren. Sie sollten
dabei ebenso vor der Teilnahme an E-Mail-Kettenbriefen, vor Spams, der
unnötigen Weiterverbreitung von Virenwarnungen sowie vor der Abonnierung
umfangreicher Mailinglisten gewarnt werden.
Benutzer/innen müssen darüber informiert werden, dass Dateien, deren
Inhalt Anstoß erregen könnte, weder verschickt noch auf Informationsservern
eingestellt noch nachgefragt werden dürfen.
Außerdem sollten Benutzer/innen darauf verpflichtet werden, dass bei
der Nutzung von Kommunikationsdiensten
- die fahrlässige oder gar vorsätzliche Unterbrechung des
laufenden Betriebes unter allen Umständen vermieden werden muss (vgl.
dazu §126a zu Datenbeschädigung (StGB), BGBl. Nr. 60/1974 idgF, ). Zu unterlassen sind insbesondere Versuche, ohne
Autorisierung Zugang zu Netzdiensten - welcher Art auch immer - zu
erhalten, Informationen, die über die Netze verfügbar sind, zu
verändern, in die individuelle Arbeitsumgebung einer Netznutzerin bzw.
eines Netznutzers einzugreifen oder unabsichtlich erhaltene Angaben über
Rechner und Personen weiterzugeben.
- die Verbreitung von für die Allgemeinheit irrelevanten
Informationen unterlassen werden muss. Die Belastung der Netze durch
ungezielte und übermäßige Verbreitung von Informationen sollte vermieden
werden.
- Eindringversuche an internen/externen Netzen/Geräten zu
unterlassen sind,
- die Verbreitung von redundanten Informationen vermieden werden
sollte.
Für den Bereich der öffentlichen
Verwaltung wurde im Rahmen des IKT-Boards als Bestandteil der
"Internet-Policy"
[IKT-IPOL] eine "E-Mail-Policy"
[IKT-MPOL] beschlossen und zur Anwendung empfohlen
[IKTB-170902-1] . Nähere Details dazu sind auch unter dem Punkt
SYS 8.19 Geeignete Auswahl eines E-Mail-Clients/Server zu finden. Darüber hinaus sind im Bereich öffentliche Verwaltung
der Externe Zugang zu E-Mail-Diensten unter Beachtung des IKT-Board
Beschlusses
[IKTB-110903-8] zu gestalten, sowie die Handhabe von E-Mail-Zertifikaten nach den
"Richtlinien für E-Mail-Zertifikate in der Verwaltung"
[IKT-MZERT] der Stabsstelle IKT-Strategie des Bundes (CIO) zu richten.
SYS 8.9 Sicherer Betrieb eines Mail-Servers
Relevanz: Umsetzung/Wartung;
Der sichere Betrieb eines Mailservers
setzt voraus, dass sowohl die lokale Kommunikation als auch die
Kommunikation auf Seiten des öffentlichen Netzes abgesichert wird. Der
Mailserver nimmt von anderen Mailservern E-Mails entgegen und leitet sie an
die angeschlossenen Benutzer/innen oder Mailserver weiter. Weiters reicht
der Mailserver die gesendeten E-Mails lokaler Benutzer/innen an externe
Mailserver weiter. Der Mailserver muss hierbei sicherstellen, dass lokale
E-Mails der angeschlossenen Benutzer/innen nur intern weitergeleitet werden
und nicht in das öffentliche Netz gelangen können.
Die E-Mails werden vom Mailserver bis zur Weitergabe
zwischengespeichert. Viele Internetprovider und Administratoren archivieren
zusätzlich die ein- und ausgehenden E-Mails. Damit Unbefugte nicht über den
Mailserver auf Nachrichteninhalte zugreifen können, muss der Mailserver
gegen unbefugten Zugriff gesichert sein (vgl. dazu
§126a zu Datenbeschädigung (StGB), BGBl. Nr. 60/1974 idgF, ). Dafür sollte er gesichert (in einem Serverraum oder
Serverschrank) aufgestellt sein. Für den ordnungsgemäßen Betrieb sind
Administratoren und Stellvertreter zu benennen und zum Betrieb des
Mailservers und des zugrunde liegenden Betriebssystems zu schulen. Es muss
ein Postmaster-Account eingerichtet werden, an den alle unzustellbaren
E-Mails und alle Fehlermeldungen weitergeleitet werden (siehe auch
SYS 8.10 Einrichtung eines Postmasters ).
Auf die Mailboxen der
lokal angeschlossenen Benutzer/innen dürfen nur diese Zugriff haben. Auf die
Bereiche, in denen E-Mails nur temporär für die Weiterleitung
zwischengespeichert werden (z.B. Spooldateien), ist der Zugriff auch für die
lokalen Benutzer/innen zu unterbinden.
- Es muss regelmäßig kontrolliert werden, ob die Verbindung mit
den benachbarten Mailservern, insbesondere dem Mailserver des
Mail-Providers, noch stabil ist, und
- ob der für die Zwischenspeicherung der Mail zur Verfügung
stehende Plattenplatz noch ausreicht, da ansonsten kein weiterer
Nachrichtenaustausch möglich ist.
Umfang und Inhalt der
Protokollierung der Aktivitäten des Mail-Servers sind
festzulegen.
Der Mailserver sollte
ein abgeschlossenes, eigenes Produktionssystem sein, insbesondere sollten
von der Verfügbarkeit des Mailservers keine weiteren Dienste abhängig sein.
Es sollte jederzeit kurzfristig möglich sein, ihn abzuschalten, z.B. bei
Verdacht auf Manipulationen.
Die
Benutzernamen auf dem Mailserver sollten nicht aus den E-Mail-Adressen
unmittelbar ableitbar sein, um mögliche Angriffe auf Benutzeraccounts zu
erschweren.
Eingehende E-Mails
sollten am Firewall oder am Mailserver auf Viren und andere schädliche
Inhalte wie aktive Inhalte (z.B. Java-Applets) überprüft werden (vgl. auch
SYS 8.5 Firewalls und aktive Inhalte ).
Über Filterregeln
können für bestimmte E-Mail-Adressen der Empfang oder die Weiterleitung von
E-Mails gesperrt werden. Dies kann z.B. sinnvoll sein, um sich vor Spam-Mail
zu schützen. Auch über die Filterung anderer Header-Einträge kann versucht
werden, Spam auszugrenzen. Hierbei muss mit Bedacht vorgegangen werden,
damit der Filterung keine erwünschten E-Mails zum Opfer fallen. Daher
sollten entsprechende Filterregeln sehr genau definiert werden, indem
beispielsweise aus jeder Spam-Mail eine neue dedizierte Filterregel
abgeleitet wird. Entsprechende Filterlisten sind im Internet verfügbar bzw.
können von verschiedenen Herstellern der Kommunikationssoftware bezogen
werden.
Es ist festzulegen, welche
Protokolle und Dienste am Mailserver erlaubt sind.
Ein Mailserver sollte davor geschützt werden, als
Spam-Relay verwendet zu werden. Dafür sollte ein Mailserver so konfiguriert
werden, dass er E-Mails nur für die Organisation selber entgegennimmt und
nur E-Mails verschickt, die von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern der
Organisation stammen.
Für
Organisationen der öffentlichen Verwaltung, welche einen eigenen Mailserver
unterhalten, ist zusätzlich die auf Basis des IKT-Board-Beschlusses
[IKTB-170902-1] empfohlene E-Mail-Policy anzuwenden. Demnach sind auch Maßnahmen
und Empfehlungen aus
SYS 8.19 zu beachten.
SYS 8.10 Einrichtung eines Postmasters
Relevanz: Umsetzung/Wartung; Anwender/innen;
In größeren Organisationen sollte zum
reibungslosen Ablauf des E-Mail-Dienstes ein "Postmaster" benannt
werden.
Dieser nimmt folgende
Aufgaben wahr:
- Bereitstellen der Maildienste auf lokaler Ebene,
- Pflege der Adresstabellen,
- Überprüfung, ob die externen Kommunikationsverbindungen
funktionieren,
- Überprüfung der Attachments auf Viren,
- Setzen von Maßnahmen, falls ein Virus gefunden wurde
(Verhinderung einer Weiterleitung, Ablage in speziellen
Quarantänebereichen, Verständigung der betroffenen Benutzer, ...)
- Überprüfung, ob der gesamte Inhalt einer E-Mail einem gültigen
Dokumentformat genügt (als Grundlage können hier die Richtlinien über
Dokumentenaustauschformate (s. [KIT T05] bzw. für die betreffende Organisation oder für ein IT-System
speziell erstellte Richtlinien gelten),
- Setzen von Maßnahmen, wenn der Inhalt einer E-Mail (zur Gänze
oder teilweise) nicht einem gültigen Dokumentenaustauschformat
entspricht (etwa Blocken der Nachricht, Verständigung des/der
Absenders/Absenderin bzw. Empfängers/Empfängerin, Speicherung in einem
Zwischenbereich, automatische Löschung nach einer vorgegebenen
Zeitspanne, ev. Freigabe durch Sicherheitsbeauftragte nach Rücksprache
und Begründung),
- Anlaufstelle bei Mailproblemen für Endbenutzer/innen sowie für
die Betreiber von Gateway- und Relaydiensten.
Alle unzustellbaren E-Mails und
alle Fehlermeldungen müssen an den Postmaster weitergeleitet werden, die
versuchen sollten die Fehlerquellen zu beheben. E-Mail, die unzustellbar
bleibt, muss nach Ablauf einer vordefinierten Frist vernichtet werden,
der/die Absender/in ist mittels einer entsprechenden Fehlermeldung zu
informieren.
Zuständige
Betreuer/innen (ev. Hotline oder Helpdesk) sollten jederzeit von den
Benutzerinnen/Benutzern telefonisch erreicht werden können.
SYS 8.11 Sichere Konfiguration der Mailclients
Relevanz: Umsetzung/Wartung; Anwender/innen;
Die E-Mail-Progamme der Benutzer/innen
müssen durch den Administrator so vorkonfiguriert sein, dass ohne weiteres
Zutun der Benutzer/innen maximale Sicherheit erreicht werden kann. Die
Benutzer/innen sind darauf hinzuweisen, dass sie die Konfiguration nicht
selbsttätig ändern dürfen.
Insbesondere sollten bei der Konfiguration der E-Mail-Clients
folgende Punkte berücksichtigt werden:
- Das E-Mail-Passwort darf keinesfalls dauerhaft vom
E-Mail-Programm gespeichert werden. Dabei wird das Passwort auf der
Client-Festplatte abgelegt, u.U. sogar im Klartext oder nur schwach
verschlüsselt. Jede/r, der Zugriff auf den Mailclient hat, hat so die
Möglichkeit, unter fremdem Namen E-Mails zu verschicken bzw. das
E-Mail-Passwort auszulesen.
- Als Reply-Adresse ist die E-Mail-Adresse der Benutzerin bzw.
des Benutzers einzustellen, um sicherzustellen, dass keine internen
E-Mail-Adressen weitergegeben werden.
Bei der Konfiguration von
E-Mail-Clients kann auf produktbezogene und aktuelle von vertrauenswürdigen
Stellen veröffentlichte Leitlinien zurückgegriffen werden (z.B.
[NSA-ECC1] ).
SYS 8.12 Festlegung einer WWW-Sicherheitsstrategie
Relevanz: Umsetzung/Wartung;
Vor der Nutzung von WWW-Diensten ist
zunächst in einem Konzept darzustellen, welche Dienste genutzt und welche
angeboten werden sollen. Hierbei ist die Absicherung eines WWW-Servers
ebenso zu betrachten wie die der WWW-Clients und der
Kommunikationsverbindungen zwischen diesen.
WWW-Server sind für Hacker/innen sehr attraktive Ziele, da einem
erfolgreichen Angriff oft sehr große Publizität zuteil wird. Daher muss der
Absicherung eines WWW-Servers ein hoher Stellenwert eingeräumt werden. Vor
dem Einrichten eines WWW-Servers sollte in einer WWW-Sicherheitsstrategie
beschrieben werden, welche Sicherheitsmaßnahmen in welchem Umfang umzusetzen
sind. Anhand der in der WWW-Sicherheitsstrategie festgelegten Anforderungen
kann dann regelmäßig überprüft werden, ob die getroffenen Maßnahmen
ausreichend sind.
In der
WWW-Sicherheitsstrategie muss neben einer Sicherheitsstrategie für den
Betrieb eines WWW-Servers auch eine Sicherheitsstrategie für die WWW-Nutzung
enthalten sein.
WWW-Sicherheitsstrategie für den Betrieb eines WWW-Servers
In der Sicherheitsstrategie für den
Betrieb eines WWW-Servers sollten die folgenden Fragen beantwortet
werden:
- Wer darf welche Informationen einstellen?
- Welche Randbedingungen sind beim Betrieb eines WWW-Servers zu
beachten?
- Wie werden die Verantwortlichen geschult, insbesondere
hinsichtlich möglicher Gefährdungen und einzuhaltender
Sicherheitsmaßnahmen?
- Welche Dateien dürfen aufgrund ihres Inhaltes nicht auf dem
WWW-Server eingestellt werden (z.B. weil die Inhalte vertraulich sind,
nicht zur Veröffentlichung zulässig sind oder nicht der Firmen- bzw.
Behördenpolitik entsprechen)?
- Welche Zugriffsbeschränkungen auf den WWW-Server sollen
realisiert werden?
Teil einer Sicherheitsstrategie
muss auch die regelmäßige Informationsbeschaffung über potentielle
Sicherheitslücken sein, um rechtzeitig Vorsorge dagegen treffen zu können.
Eine wichtige Informationsquelle für Sicherheitshinweise zur WWW-Nutzung
stellt die "World Wide Web Security FAQ" (unter
http://www.w3.org/Security/Faq/ ) dar.
WWW-Sicherheitsstrategie für die WWW-Nutzung
In der Sicherheitsstrategie für die
WWW-Nutzung sollten die folgenden Fragen beantwortet werden:
- Wer erhält WWW-Zugang?
- Welche Randbedingungen sind bei der WWW-Nutzung zu
beachten?
- Wie werden die Benutzer/innen geschult?
- Wie wird technische Hilfestellung für die Benutzer/innen
gewährleistet?
Durch organisatorische Regelungen
oder durch die technische Umsetzung sind dabei insbesondere folgende Punkte
zu gewährleisten:
- Die Browser der Benutzer/innen müssen durch den Administrator
so vorkonfiguriert sein, dass ohne weiteres Zutun der Benutzer/innen
maximale Sicherheit erreicht werden kann (siehe auch SYS 8.14 Sicherheit von WWW-Browsern ).
- Dateien, deren Inhalt Anstoß erregen könnte, dürfen weder auf
WWW-Servern eingestellt noch nachgefragt werden. Es muss festgelegt
werden, welche Inhalte als anstößig gelten.
- Nach dem Download von Dateien sind diese explizit auf Viren zu
überprüfen, soweit dies nicht durch eine zentrale Überprüfung
gewährleistet wird.
Alle Regelungen und
Bedienungshinweise zur WWW-Nutzung sind schriftlich zu fixieren und sollten
den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern jederzeit zur Verfügung stehen.
Die Benutzer/innen müssen vor der WWW-Nutzung
geschult werden, sowohl in der Nutzung ihrer WWW-Browser als auch des
Internets, um Fehlbedienungen zu vermeiden und die Einhaltung der
organisationsinternen Richtlinien zu gewährleisten. Insbesondere müssen sie
hinsichtlich möglicher Gefährdungen und einzuhaltender Sicherheitsmaßnahmen
sensibilisiert werden.
SYS 8.13 Sicherer Betrieb eines WWW-Servers
Relevanz: Umsetzung/Wartung;
WWW-Server sind attraktive Ziele für
Angreifer und müssen daher sehr sorgfältig konfiguriert werden, damit sie
sicher betrieben werden können. Das Betriebssystem und die Software müssen
so konfiguriert sein, dass der Rechner optimal gegen Angriffe geschützt
wird. Solange der Rechner nicht entsprechend konfiguriert ist, darf er nicht
ans Netz genommen werden.
Daher
sollte ein WWW-Server, der Informationen im Internet anbietet, entsprechend
den folgenden Vorgaben installiert werden:
- Auf einem WWW-Server sollte nur ein Minimum an Programmen
vorhanden sein, d.h. das Betriebssystem sollte auf die unbedingt
erforderlichen Funktionalitäten reduziert werden und auch sonst sollten
sich nur unbedingt benötigte Programme auf dem WWW-Server
befinden.
- Ein WWW-Server sollte insbesondere keine unnötigen Netzdienste
enthalten, verschiedene Dienste gehören auf verschiedene Rechner
(beispielsweise ein WWW-Server und ein E-Mail-Server).
- Der Zugriff auf Dateien oder Verzeichnisse muss geschützt
werden (siehe SYS 8.15 Schutz der WWW-Dateien ).
- Die Kommunikation mit dem WWW-Server sollte durch einen
Paketfilter auf ein Minimum beschränkt werden.
- Die Administration des WWW-Servers sollte nur über eine
sichere Verbindung erfolgen, d.h. die Administration sollte direkt an
der Konsole, nach starker Authentisierung (bei Zugriff aus dem LAN) oder
über eine verschlüsselte Verbindung (bei Zugriff aus dem Internet)
erfolgen.
- Weiterhin sollte der WWW-Server vor dem Internet durch einen
Firewall-Proxy oder aber zumindest durch einen Paketfilter abgesichert
werden. Er darf sich nicht zwischen Firewall und internem Netz befinden,
da ein Fehler auf dem WWW-Server sonst Zugriffe auf interne Daten
ermöglichen könnte.
Je nach Art des WWW-Servers bieten
sich unterschiedliche Möglichkeiten zum Schutz an. Allen diesen
Möglichkeiten gemeinsam ist allerdings, dass der eigentliche Serverprozess
des WWW-Servers, nämlich der http-Daemon, nur mit eingeschränkten Rechten
ausgestattet sein sollte. Er muss üblicherweise mit root-Privilegien
gestartet werden, sollte aber nach dem Start so schnell wie möglich mit den
Rechten einer/eines weniger privilegierten neuen Benutzerin/Benutzers
weiterarbeiten. Hierfür sollte ein eigener Benutzeraccount wie wwwserver eingerichtet werden. Wichtig ist, dass
diese/r Benutzer/in keine Schreibrechte auf die Protokolldateien besitzt.
Ein/e Angreifer/in könnte sonst durch Ausnutzung eines Fehlers diese mit den
Rechten des HTTP-Servers manipulieren.
Für die verschiedensten Server-Produkte sind teilweise detaillierte
Leitlinien zu deren sicheren Konfiguration verfügbar (vgl. z.B.
[NSA-SD2] ,
[NSA-SD3] ,
[NSA-SD4] ,
[NSA-SD5] u.ä.).
SYS 8.14 Sicherheit von WWW-Browsern
Relevanz: Umsetzung/Wartung; Anwender/innen;
Beim Zugriff auf das World Wide Web
(WWW) können verschiedene Sicherheitsprobleme auf den angeschlossenen
Arbeitsplatzrechnern auftreten.
Ursachen dafür können sein:
- falsche Handhabung durch die Benutzer/innen
- unzureichende Konfiguration der benutzten Browser (also der
Programme für den Zugriff auf das WWW)
- Sicherheitslücken in den Browsern.
Eine Gefährdung der lokalen Daten
geht beispielsweise von Programmen aus, die aus dem Internet geladen werden
und ohne Nachfrage auf dem lokalen Rechner ausgeführt werden (z.B.
ActiveX-Programme, Java-Applets o.ä., vgl.
SYS 8.5 Firewalls und aktive Inhalte ). Auch innerhalb von Dokumenten oder Bildern können Befehle
enthalten sein, die automatisch beim Betrachten ausgeführt werden und zu
Schäden führen können (z.B. Makro-Viren in Winword- oder Excel-Dokumenten).
Um solche Probleme zu vermeiden, sollten die im Folgenden beschriebenen
Maßnahmen umgesetzt werden. Darüber hinaus kann es auch sinnvoll sein,
produktspezifische Konfigurationsleitlinien zu verwenden (z.B.
[NSA-SD8] ,
[NSA-SD10] , etc.).
Laden von Dateien und/oder Programmen:
Beim Laden von Dateien und/oder
Programmen können eine Vielzahl von Sicherheitsproblemen auftreten, die
bekanntesten sind sicherlich Viren, Makro-Viren und trojanische Pferde. Die
Benutzer/innen dürfen sich nie darauf verlassen, dass die geladenen Dateien
oder Programme aus vertrauenswürdigen Quellen stammen.
Bei der Konfiguration des Browsers ist darauf zu achten,
dass bei Dateitypen, die Makro-Viren enthalten können, die zugehörigen
Anwendungen nicht automatisch gestartet werden.
Aktuelle Virenschutzprogramme sollten auf allen Rechnern mit Internetzugang installiert sein und
automatisch ausgeführt werden.
Alle
Benutzer/innen müssen darauf hingewiesen werden, dass sie selber dafür
verantwortlich sind, beim Dateiladen alle entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen
zu ergreifen. Selbst wenn über die Firewall automatisch die geladenen
Informationen auf Viren überprüft werden, bleiben die Benutzer/innen
verantwortlich für die Schadensfreiheit von geladenen Dateien oder
Programmen. Grundsätzlich müssen bei der Installation von Programmen
natürlich die organisationsinternen Sicherheitsregeln beachtet werden.
Insbesondere dürfen nur getestete und zugelassene Programme installiert
werden (vgl. dazu auch
ENT 1.7 Abnahme und Freigabe von Software ,
ENT 1.8 Installation und Konfiguration von Software und
SYS 3.1 Nutzungsverbot nicht-freigegebener Software ). Vor der Installation sollten auf Stand-alone-Rechnern Tests auf
die Schadensfreiheit der Programme durchgeführt werden. In Zweifelsfällen
ist die IT-Administration hinzuzuziehen.
Plug-Ins und Zusatzprogramme
Nicht alle Browser können alle
Dateiformate direkt verarbeiten, d.h. im Allgemeinen anzeigen, in manchen
Fällen auch abspielen. Bei einigen Dateiformaten werden zusätzlich noch
Plug-Ins bzw. Zusatzprogramme benötigt.
Bei Plug-Ins handelt es sich um Bibliotheksdateien (z.B.
DLL-Dateien), die von Installationsprogrammen ins Plug-In-Verzeichnis
geladen werden und bei Aufruf des entsprechenden Dateiformates vom Browser
ausgeführt werden.
Zusatzprogramme,
z.B. Viewer, sind eigenständige Programme, die in der Lage sind, bestimmte
Dateiformate zu verarbeiten. Der Aufruf eines solchen Zusatzprogramms wird
über eine Konfigurationsdatei des Browsers gesteuert, in der Dateiendung und
Programm verknüpft sind. Bei Viewern von Office-Dokumenten sollte darauf
geachtet werden, dass diese keine Makro-Befehle ausführen können (Schutz vor
Makro-Viren, vgl.
SYS 4.6 ).
Beim Hinzufügen von
Plug-Ins bzw. Zusatzprogrammen für einen WWW-Browser sind dieselben
Vorsichtsmaßnahmen wie beim Laden von Dateien und/oder Programmen zu
beachten. Es dürfen keine Programme installiert werden, denen man nicht
unbedingt vertrauen kann.
Plug-Ins
verbrauchen natürlich auch Speicherplatz und verlängern die Startzeit des
Browsers. Daher sollten alle nicht benötigten Plug-Ins entfernt werden. Das
ist nicht immer einfach: Viele Deinstallationsroutinen erkennen Plug-Ins
nicht und nicht alle Browser bieten eine Übersicht über die installierten
Plug-Ins. Dann müssen alle zu einem Plug-In gehörenden Dateien im
Plug-In-Verzeichnis des Browsers manuell gelöscht werden.
Cookies:
In so genannten Cookie-Dateien werden
auf dem Rechner der Benutzerin bzw. des Benutzers Informationen über
abgerufene WWW-Seiten, Passwörter und Benutzerverhalten gespeichert. Damit
können WWW-Anbieter beim nächsten Besuch der/des jeweiligen
Benutzerin/Benutzers spezielle Informationen für diese/n anbieten oder
dieser/diesem passwortgesichert nur bestimmte Dienste zugänglich machen.
Allerdings kann ein WWW-Anbieter hiermit auch Benutzerprofile erstellen,
z.B. für zielgruppenorientierte Werbung.
Um dies zu verhindern, sollte das Anlegen von Cookie-Dateien
verhindert werden oder, wo das nicht möglich ist, diese regelmäßig gelöscht
werden. Cookies finden sich meist im Konfigurationsverzeichnis des benutzten
WWW-Browsers in Dateien wie cookie.txt oder
Verzeichnissen wie cookies . Es sollten
vorzugsweise Browser eingesetzt werden, mit denen sich das Anlegen von
Cookies verhindern lässt. Wo dies nicht möglich ist, sollten zumindest
solche Browser eingesetzt werden, die die Benutzer/innen vor der Annahme von
Cookies warnen. Diese Option muss immer aktiviert werden. Lassen sich die
Benutzer/innen vor der Annahme von Cookies warnen, bekommen sie mit der
Warnung auch den zu erwartenden Inhalt des Cookies angezeigt, so dass damit
auch transparent wird, welche Anbieter welche Informationen über die
Benutzer/innen sammeln.
Um das
Anlegen von Cookie-Dateien zu verhindern, kann auch eine leere Cookie-Datei
angelegt werden und mit einem Schreibschutz versehen werden. Inwieweit dies
effektiv ist, hängt vom eingesetzten Betriebssystem und der Browser-Variante
ab. Hier ist insbesondere zu überprüfen, ob der Browser weder den
Schreibschutz zurücksetzen kann noch dadurch einen Absturz
verursacht.
Ansonsten kann es
hilfreich sein, das regelmäßige Löschen der Cookies über eine Batch-Datei zu
steuern, die beispielsweise bei jedem Systemstart oder jeder
Benutzeranmeldung die alten Cookie-Dateien löscht.
Datensammlungen:
Nicht nur extern werden Daten über
die Internetnutzung der verschiedenen Benutzer/innen gesammelt, sondern auch
lokal. Auch hier muss sichergestellt werden, dass nur Befugte darauf Zugriff
haben können. Dies gilt insbesondere auch für die von Browsern angelegten
Dateien über History, Hotlists und Cache. Die Benutzer/innen müssen
informiert werden, wo auf ihren lokalen Rechnern solche Daten gespeichert
werden und wie sie diese löschen können.
Diese Dateien sind auf Proxy-Servern besonders sensibel, da auf einem
Proxy-Server alle externen WWW-Zugriffe aller Mitarbeiter/innen
protokolliert werden, inklusive der IP-Nummer des Clients, der die Anfrage
gestartet hat, und der nachgefragten URL. Ein schlecht administrierter
Proxy-Server kann daher massive Datenschutz-Verletzungen nach sich
ziehen.
Von den meisten Browsern
werden viele Informationen über den/die Benutzer/innen und sein/ihr
Nutzerverhalten gesammelt, von denen diese/r einerseits vielleicht nicht
will, dass sie weitergegeben werden, und die anderseits in ihrer Masse den
verfügbaren Speicherplatz mit überflüssigen Informationen blockieren. Zu
diesen Informationen gehören:
- Favoriten,
- abgerufene WWW-Seiten,
- Newsserver Visiten (s.u.),
- History Datenbank (s.u.),
- URL Liste (Liste der letzten aufgerufenen URLs),
- Cookie Liste,
- Informationen über Benutzer/innen, die im Browser gespeichert
und evtl. auch weitergegeben werden (s.u.),
- Informationen im Cache (s.u.).
Informationen über Newsserver Visiten:
Aus den meisten Browsern heraus kann
direkt auf Newsserver zugegriffen werden. Damit kann für ein Benutzerprofil
festgestellt werden, welche Newsgruppen und welche News ein Benutzer gelesen
hat. Manche Browser speichern auch den vollständigen Inhalt aller gelesenen
News.
History Datenbank:
History Datenbanken enthalten eine
vollständige Sammlung über alle Aktivitäten, die mit einem Browser
durchgeführt worden sind, d.h. Angaben über betrachtete Bilder, Adressen,
evtl. betrachtete vertrauliche interne Dokumente etc..
Dadurch verbraucht die History Datenbank auch schnell sehr
viel Speicherplatz und sollte regelmäßig aufgeräumt werden. Die Dateien der
History Datenbank sollten nicht einfach gelöscht werden, sondern durch
vorbereitete Kopien einer leeren History Datenbank ersetzt werden, da
bestimmte Einträge erhalten bleiben müssen.
Informationen über Benutzer/innen:
In einem Browser werden auch diverse
Informationen über Benutzer/innen gespeichert und evtl. auch weitergegeben,
z.B. Realname, E-Mail-Adresse, Organisation. Um nicht mit Werbe-E-Mail
überflutet zu werden, empfiehlt es sich, für die Browser-Benutzung einen
Alias zu verwenden.
Informationen im Cache:
Viele Browser erzeugen in einem
Cache-Verzeichnis große Mengen an Dateien, die den Text und die Bilder aller
besichtigten Web-Seiten enthalten, seit der Cache das letzte Mal gelöscht
wurde. Der Cache dient dazu, um das mehrfache Laden von Informationen einer
Seite während einer Sitzung zu verhindern.
Manche Browser löschen diese Daten, die in jeder weiteren Sitzung absolut
nutzlos sind, allerdings nicht eigenständig, so dass sich in einem nicht
regelmäßig gelöschten Cache schnell Dutzende Megabyte Datenmüll ansammeln.
Aus diesen Daten lassen sich darüber hinaus auch Benutzerprofile erstellen.
Daher sollte der Cache ebenso wie der Verlaufsordner regelmäßig gelöscht
werden.
Wenn auf mit SSL gesicherte
WWW-Seiten zugegriffen wird, kann dies unter anderem dazu dienen, sensible
Informationen wie Kreditkartennummern verschlüsselt über das Internet zu
übertragen. Daher sollten solche Seiten von vornherein nicht im Cache
abgelegt werden. Im Internet Explorer kann dies beispielsweise unter
Ansicht/Optionen/Erweitert/Kryptografieeinstellungen
unter "Sichere Seiten nicht lokal speichern" deaktiviert werden.
Zugriff auf Client-Festplatte:
Bei einigen Browsern wird WWW-Servern
die Möglichkeit gegeben, aktiv auf die Festplatte des Client zuzugreifen
(ActiveX, Java).
Java- bzw.
ActiveX-Programme werden über den Browser statt auf dem Server auf der
Client-Seite ausgeführt. Dies führt aber zu einer Verlagerung des
Sicherheitsrisikos vom Server auf den Client. Daher sind in Java und ActiveX
verschiedene Sicherheitsmechanismen eingebaut, um einen möglichen Missbrauch
zu verhindern, allerdings sind bereits mehrfach Sicherheitslücken gefunden
worden.
Die Benutzung von Browsern,
die Zugriffe auf Dateien des Client gestatten, birgt im Zusammenhang mit
ActiveX und Java gewisse Sicherheitsrisiken. ActiveX erlaubt unter
bestimmten Bedingungen die Nutzung lokaler Ressourcen. Bei Java ist ein
solcher Zugriff ebenfalls möglich, jedoch nur wenn der/die Anwender/in dies
explizit gestattet. Das Sicherheitskonzept von ActiveX basiert darauf, dass
der/die Anwender/in dem Anbieter und einer authentifizierten dritten Stelle
im World Wide Web vertraut. Dieses Vertrauen ist problematisch, wenn
Web-Seiten eines unbekannten oder eines neuen Anbieters aufgerufen
werden.
Auf Grund der bestehenden
Probleme mit ActiveX, Java und JavaScript sollten diese generell
abgeschaltet werden. Falls die Benutzung von ActiveX, Java und JavaScript
unbedingt notwendig ist, sollten diese nur auf Rechnern zugelassen sein, die
gegenüber anderen internen Rechnern so abgeschottet sind, dass die
Vertraulichkeit und Integrität sicherheitsrelevanter Daten nicht
beeinträchtigt werden können.
Sicherheitslücken in den WWW-Browsern:
In den meisten Browsern sind bereits
gravierende Sicherheitslücken gefunden worden. Es ist daher sehr wichtig,
sich über neu bekannt gewordene Schwachstellen zu informieren und
entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
Mögliche Gegenmaßnahmen sind das Einspielen von Patches zur
Beseitigung bekannter Sicherheitslücken, der Einsatz neuer Versionen
(Achtung: gerade in neuen Versionen können ev. neue, zunächst noch
unbekannte Sicherheitsprobleme auftreten!), sowie zusätzliche
organisatorische und administrative Maßnahmen.
Verschlüsselung:
Da im Internet alle Daten im Klartext
übertragen werden, sollten sensible Daten nur verschlüsselt übertragen
werden. Hierbei wäre es sinnvoll, wenn entsprechende Mechanismen schon in
den unteren Schichten des Protokolls vorgesehen würden. Es ist zu überlegen,
inwieweit zur sicheren Übertragung von Daten über das Internet neuere
Protokolle wie IPSEC, HTTPS oder SSL eingesetzt werden können.
Neuere Browser unterstützen die Benutzung
diverser Sicherheitsprotokolle, zumindest SSL sollte unterstützt
werden.
Nutzung vorhandener Sicherheitsfunktionalitäten:
Die vorhandenen
Sicherheitsfunktionalitäten der Browser (Rückfrage vor dem Ausführen von
Programmen, Zugriff nur auf eingeschränkte Dateisysteme, keine Möglichkeit
zum Verändern lokaler Daten) sollten auf jeden Fall genutzt
werden.
Beim Surfen im Internet
sollte die automatische Ausführung von Programmen verhindert werden (z.B.
über die Option Disable Java) und nur bei vertrauenswürdigen Servern wieder
eingeschaltet werden.
News-Reader und
Mail-Clients bieten häufig die Möglichkeit, beliebige Daten im MIME-Format
zu lesen. Auch in diesen Daten können Befehle enthalten sein, die zu einem
automatischen Starten von Programmen auf dem lokalen Rechner führen. Die
entsprechenden Möglichkeiten sollten daher in den Konfigurationsdateien
entfernt werden bzw. nur nach Rückfrage gestartet werden können.
Regelungen:
Ein Großteil der oben beschriebenen
Maßnahmen liegt im Verantwortungsbereich der Benutzer/innen, da deren
Umsetzung wie beispielsweise die Aktivierung bestimmter Optionen nicht
ständig durch die Systemadministration überprüft werden kann. Daher sollte
jede/r Benutzer/in vor der Nutzung von Internet-Diensten durch entsprechende
Anweisungen verpflichtet werden, die aufgeführten Sicherheitsrichtlinien zu
beachten. Es empfiehlt sich vor der Zulassung von Benutzerinnen/Benutzern zu
Internet-Diensten, diese auf eine Benutzerordnung zu verpflichten. Die
Inhalte der Internet-Sicherheitsrichtlinie und der Benutzerordnung sind den
Benutzerinnen und Benutzerin in einer Schulung darzulegen.
In dieser Benutzerordnung sollten die zur
Verfügung stehenden Kommunikationsdienste kurz erläutert und alle relevanten
Regelungen aufgeführt werden. Jede/r Benutzer/in sollte durch Unterschrift
bestätigen, dass die dargestellten Regelungen zur Kenntnis genommen wurden
und bei Benutzung der Kommunikationsdienste beachtet werden.
Es sollten alle Benutzer/innen darauf
hingewiesen werden, dass die Nutzung von Internetdiensten mit nicht
unerheblichen Kosten verbunden ist. Dementsprechend sollte darauf geachtet
werden, im Internet gesammelte Informationen den anderen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen, um wiederholte Zugriffe auf
dieselben externen WWW-Seiten zu vermeiden. Dafür sollte im internen Netz
ein spezieller Bereich vorgesehen werden, in dem solche Informationen
strukturiert abgelegt werden können.
Weiterhin müssen die Benutzer/innen darauf hingewiesen werden,
dass
- die Konfiguration der WWW-Programme nicht eigenmächtig
geändert werden darf,
- welche Daten protokolliert werden,
- wer die Ansprechpartner bei Sicherheitsproblemen sind.
SYS 8.15 Schutz der WWW-Dateien
Relevanz: Umsetzung/Wartung;
Die Dateien und Verzeichnisse auf
einem WWW-Server müssen gegen unbefugte Veränderungen, aber auch u.U. -
abhängig von den Sicherheitsanforderungen - gegen unbefugten Zugriff
geschützt werden.
Generelle Aspekte
Falls Scripts über cgi-bin eingebunden werden, muss auf eine sichere
Programmierung geachtet werden, um zu verhindern, dass diese Scripts zur
Umgehung der Schutzmechanismen des Servers genutzt werden können.
Eine Möglichkeit, unbefugten Zugang
zu erschweren, ist es, die Scripts unter einer Benutzer-ID auszuführen, die
nur Zugang zu ausgewählten Dateien hat. Insbesondere ist es wichtig, die
Konfigurationsdateien zu schützen, da sonst alle Zugangsrestriktionen leicht
ausgeschaltet werden können.
Die
Schreib- und Leserechte der WWW-Dateien sollten als lokale Dateien nur
berechtigten Benutzerinnen/Benutzern Zugang erlauben.
Schutz vor unbefugten Veränderungen
Auf einem typischen WWW-Server ändern
sich nur die Protokolldateien ständig, alle anderen Dateien sind statisch.
Dies trifft insbesondere auf Systemprogramme und die WWW-Seiten zu.
WWW-Seiten werden zwar regelmäßig aktualisiert, sollten aber nicht auf dem
WWW-Server selber bearbeitet werden.
Um sicherzustellen, dass keine Dateien auf dem WWW-Server unbemerkt
abgeändert werden können, sollten über alle statischen Dateien und
Verzeichnisse Prüfsummen gebildet und regelmäßig überprüft werden. Um zu
verhindern, dass WWW-Dateien überhaupt von Unbefugten geändert werden
können, können statische Daten auf einem schreibgeschützten Speichermedium
(z.B. CD-ROM oder Festplatte mit Schreibschutz) gespeichert
werden.
Schutz vor unbefugtem Zugriff
Der Zugriff auf Dateien oder
Verzeichnisse eines WWW-Servers ist zu schützen.
Diese können auf verschiedene Arten geschützt
werden:
- Der Zugriff kann auf frei wählbare IP-Adressen, Teilnetze oder
Domänen beschränkt werden.
- Es können benutzerspezifische Kennungen und Passwörter
vergeben werden.
- Zugriffskontrolle wäre auch durch eine SSL-Verbindung mit
clientseitigen Zertifikaten zur Authentifizierung möglich. Generelles zu
Zertifikaten in der Öffentlichen Verwaltung siehe [IKTB-110903-3] und [IKTB-281003-19] .
- Die Dateien können verschlüsselt abgelegt werden und die
zugehörigen kryptographischen Schlüssel werden nur dem Zielpublikum
bekannt gegeben.
SYS 8.16 Geeignete Auswahl eines Internet Service Providers
Relevanz: Management; Umsetzung/Wartung;
Bei einem Provider, über den ein/e
Benutzer/in an das Internet angeschlossen ist, fallen nicht nur
Informationen über ein- und ausgehende E-Mail an, sondern auch über alle
WWW-Seiten, die die Benutzer/innen aufrufen. Außerdem laufen alle Daten, die
zwischen dem Rechner der Benutzer/innen und einem Server im Internet
ausgetauscht werden, über die IT-Systeme des Providers.
Bei der Auswahl eines Internet Service Providers sollte
hinterfragt werden,
- ob Ansprechpartner/innen zu technischen Problemen rund um die
Uhr zur Verfügung stehen und wie kompetent diese sind,
- wie er auf den Ausfall einer oder mehrerer seiner IT-Systeme
vorbereitet ist (Notfallplanung, Datensicherungskonzept),
- welche Verfügbarkeit (maximale Ausfallzeit) er garantieren
kann,
- ob er regelmäßig überprüft, ob die Verbindungen zum Kunden
noch stabil sind und im negativen Fall entsprechende Schritte
unternimmt,
- was er zur Absicherung seiner IT-Systeme und der seiner Kunden
unternimmt.
Man sollte sich vom Provider
dokumentieren lassen, dass dessen IT-Systeme sicher betrieben werden, also
z.B. die in
SYS 8.13 Sicherer Betrieb eines WWW-Servers beschriebenen Anforderungen erfüllt sind. Bei jedem Provider
sollten ein IT-Sicherheitskonzept und Sicherheitsrichtlinien
selbstverständlich sein. Die Sicherheitsrichtlinien sollten für Externe
einsehbar sein. Die Mitarbeiter/innen des Providers sollten für
IT-Sicherheitsaspekte sensibilisiert sein, auf die Einhaltung der
Sicherheitsrichtlinie verpflichtet worden sein und regelmäßig geschult
werden (nicht nur in Sicherheitsfragen).
Beim Provider sind Daten über die Benutzer für Abrechnungszwecke
gespeichert (Name, Adresse, Benutzerkennung, Bankverbindung) ebenso wie
Verbindungsdaten und für eine je nach Provider kürzere oder längere
Zeitspanne auch die übertragenen Inhalte. Die Anwender sollten sich bei
ihrem Provider erkundigen, welche Daten wie lange über sie gespeichert
werden. Bei der Auswahl von Providern sollte berücksichtigt werden, dass
österreichische Betreiber den einschlägigen datenschutzrechtlichen
Regelungen für die Verarbeitung dieser Daten unterliegen.
SYS 8.17 Einsatz von Verschlüsselungsverfahren zur Netzkommunikation
Relevanz: Umsetzung/Wartung;
Kommunikationsnetze transportieren
Daten zwischen IT-Systemen. Dabei werden die Daten selten über eine
dedizierte Kommunikationsleitung zwischen den an der Kommunikation
beteiligten Partnern übertragen. Vielmehr werden die Daten über viele
Zwischenstationen geleitet. Je nach Kommunikationsmedium und verwendeter
Technik können die Daten von den Zwischenstationen unberechtigt abgehört
werden, oder auch von im jeweiligen Vermittlungsnetz angesiedelten Dritten
(z.B. bei der Verwendung des Ethernetprotokolls ohne
Punkt-zu-Punkt-Vernetzung). Da die zu übertragenden Daten nicht von
unberechtigten Dritten abgehört, verändert oder zur späteren
Wiedereinspeisung in das Netz (Replay-Attacke) benutzt werden sollen, muss
ein geeigneter Mechanismus eingesetzt werden, der dies verhindert.
Verschlüsselung der Daten mit - wenn nötig - gegenseitiger Authentifizierung
der Kommunikationspartner kann diese Gefahr (je nach Stärke des gewählten
Verschlüsselungsverfahrens sowie der Sicherheit der verwendeten Schlüssel)
reduzieren.
In der Regel
kommunizieren Anwendungen miteinander, um anwendungsbezogene Informationen
auszutauschen. Die Verschlüsselung der Daten kann nun auf mehreren Ebenen
erfolgen:
- Auf Applikationsebene:
Die
kommunizierenden Applikationen müssen dabei jeweils über die
entsprechenden Ver- und Entschlüsselungsmechanismen verfügen.
- Auf Betriebssystemebene:
Die
Verschlüsselung wird vom lokalen Betriebssystem durchgeführt. Jegliche
Kommunikation über das Netz wird automatisch oder auf Anforderung
verschlüsselt.
- Auf Netzkoppelelementebene:
Die Verschlüsselung findet zwischen den Netzkoppelelementen (z.B.
Router) statt.
Die einzelnen Mechanismen besitzen
spezifische Vor- und Nachteile. Die Verschlüsselung auf Applikationsebene
hat den Vorteil, dass die Verschlüsselung vollständig der Kontrolle der
jeweiligen Applikation unterliegt. Ein Nachteil ist, dass zur
verschlüsselten Kommunikation nur eine mit demselben
Verschlüsselungsmechanismus ausgestattete Partnerapplikation in Frage kommt.
Weiterhin können entsprechende Authentifizierungsmechanismen zwischen den
beiden Partnerapplikationen zur Anwendung kommen.
Im Gegensatz dazu findet die Verschlüsselung im Fall der
Verschlüsselung auf Betriebssystemebene transparent für jede Applikation
statt. Jede Applikation kann mit jeder anderen Applikation verschlüsselt
kommunizieren, sofern das Betriebssystem, unter dem die Partnerapplikation
abläuft, über den Verschlüsselungsmechanismus verfügt. Nachteilig wirkt sich
hier aus, dass bei einer Authentifizierung lediglich die Rechner gegenseitig
authentifiziert werden können, und nicht die jeweiligen
Partnerapplikationen.
Der Einsatz von
verschlüsselnden Netzkoppelelementen besitzt den Vorteil, dass applikations-
und rechnerseitig keine Verschlüsselungsmechanismen vorhanden sein müssen.
Die Verschlüsselung ist auch hier transparent für die Kommunikationspartner,
allerdings findet die Kommunikation auf der Strecke bis zum ersten
verschlüsselnden Netzkoppelelement unverschlüsselt statt und birgt damit ein
Restrisiko. Authentifizierung ist hier nur zwischen den Koppelelementen
möglich. Die eigentlichen Kommunikationspartner werden hier nicht
authentifiziert.
Werden sensitive
Daten über ein Netz (auch innerhalb des Intranets) übertragen, empfiehlt
sich der Einsatz von Verschlüsselungsmechanismen. Bieten die eingesetzten
Applikationen keinen eigenen Verschlüsselungsmechanismus an oder wird das
angebotene Verfahren als zu schwach eingestuft, so sollte von der
Möglichkeit der betriebssystemseitigen Verschlüsselung Gebrauch gemacht
werden. Hier bieten sich z.B. Verfahren wie SSL an, die zur transparenten
Verschlüsselung auf Betriebssystemebene entworfen wurden. Je nach
Sicherheitspolitik können auch verschlüsselnde Netzkoppelelemente eingesetzt
werden, etwa um ein virtuelles privates Netz (VPN) mit einem
Kommunikationspartner über das Internet zu realisieren. Entsprechende
Softwaremechanismen sind in der Regel auch in Firewall-Systemen
verfügbar.
Erfolgt der Zugang auf sensible Daten über
einen externen Zugang, so sind kryptographische Einmalverfahren mit einer
Besitzkomponente einzusetzen. Wegen der einheitlichen Administrierbarkeit
wird empfohlen für den Zugang die Bürgerkarte/Dienstkarte und MOA-ID zu
verwenden
[IKTB-140605-01] .
Beim Einsatz von
verschlüsselter Kommunikation und gegenseitiger Authentifizierung sind
umfangreiche Planungen im Rahmen der Sicherheitspolitik eines Unternehmens
bzw. einer Behörde nötig. Im Rahmen der hier angesprochenen
Kommunikationsverschlüsselungen sind insbesondere folgende Punkte zu
beachten:
- Welche Verfahren sollen zur Verschlüsselung benutzt werden
bzw. werden angeboten (z.B. in Routern)?
- Unterstützen/Nutzen die eingesetzten
Verschlüsselungsmechanismen existierende oder geplante Standards (IPSec,
IPv6, IKE; SSL, TLS); vergleiche dazu auch SYS 8.19 zu Zugang zu E-Mail.
- Sind gemäß der Sicherheitspolitik ausreichend starke Verfahren
und entsprechend lange Schlüssel gewählt worden?
- Werden die Schlüssel sicher aufbewahrt?
- Werden die Schlüssel in einer sicheren Umgebung erzeugt, und
gelangen sie auf sicherem Weg zum notwendigen Einsatzpunkt (Rechner,
Softwarekomponente)?
- Sind Schlüssel-Recovery-Mechanismen nötig?
Ähnliche Fragestellungen sind bei
der Nutzung von Zertifikaten zur Authentifizierung von
Kommunikationspartnern zu beachten.
Im Bereich der öffentlichen Verwaltung sind außerdem bezüglich der
Verschlüsselung des E-Mail-Verkehrs entsprechende Vorgaben, wie etwa die
Vorgabe der Eigenschaften von Verschlüsselungszertifikaten gemäß des
IKT-Board-Beschlusses
[IKTB-181202-1] zu beachten.
SYS 8.18 Einsatz von Stand-alone-Systemen zur Nutzung des Internets
Relevanz: Umsetzung/Wartung;
Um die Gefährdungen, die durch
Angriffe aus dem Internet auf lokale Daten oder Rechner im LAN entstehen, zu
verringern, ist es sinnvoll Rechner einzusetzen, die nur mit dem Internet
vernetzt sind und keine weitere Netzverbindung zu einem LAN
haben.
Hierfür bieten die
verschiedenen Betriebssysteme unterschiedliche Möglichkeiten mit jeweils
spezifischen Gefährdungen für die Vertraulichkeit und Integrität der Daten
auf diesem Rechner.
Wichtig ist es zu
beachten, dass bei der Installation der Internet-Zugangssoftware keine
unnötigen Programme installiert werden. So gibt es bei einigen Produkten und
Betriebssystemen die Möglichkeiten, durch die Installation von
Server-Programmen den Rechner zu einem vollständigen Internet-Server zu
machen. Die Installation der TCP/IP-Software bietet eine vollständige
bidirektionale Verbindung zum Internet, über die Daten sowohl ins Internet
geschickt als auch von dort abgeholt werden können.
SYS 8.19 Geeignete Auswahl eines E-Mail-Clients/Server
Relevanz: Umsetzung/Wartung;
Gemäß den Vorgaben der
E-Mail-Strategie des Bundes müssen E-Mail-Programme (E-Mail-Clients und
E-Mail-Server) unter dem Gesichtspunkt offener internationaler Standards
gewählt werden.
Die durch den
IKT-Board-Beschluss
[IKTB-170902-1] für die Organisationen der öffentlichen Verwaltung empfohlene
E-Mail-Policy schreibt dabei die Einhaltung der folgenden
Mindesteigenschaften vor:
- Kommunikation:
Für die
Kommunikation zwischen Clients und Servern im E-Mailverkehr sowie für
die Kommunikation zwischen E-Mail-Servern selbst sind folgende
Protokolle festgelegt: POP3 [RFC1939], IMAP [RFC 2060], SMTP [RFC
2821]
- Adress-Verwaltung:
Die
Verwaltung von E-Mail-Adressen und Attributen erfolgt in
Verzeichnisdiensten. Eine komfortable Umsetzung erfordert, dass die
eingesetzten Clients und Server entsprechende Interfaces zu diesen
Verzeichnisdiensten aufweisen. Dafür wird folgender Standard im Rahmen
der E-Mail-Policy für die öffentliche Verwaltung vorgeschrieben: LDAP V3
[RFC 2251]
- Sicherheit:
Für die
E-Mail-Sicherheit ist S/MIME V3 einzusetzen. Die Verschlüsselungen und
Signaturen müssen jedenfalls CMS kompatibel sein. Die dabei eingesetzten
Schlüssellängen der symmetrischen Schlüsselkomponenten müssen mindestens
100 Bit betragen. Für die Signatur von Attachments sind als
Signaturformate PKCS#7 oder XML zu verwenden. PGP kann für die
Vertraulichkeit in einer Übergangszeit in manchen Bereichen notwendig
bleiben. Für die öffentliche Verwaltung ist die "Richtlinie für E-Mail
Zertifikate in der Verwaltung" [IKT-MZERT] zu beachten [IKTB-230903-17] .
- Zugang von Außen:
Der
uneingeschränkte Zugang von außen ist nur über eine geeignete
Verschlüsselung einzurichten (z.B. VPN oder IPSEC), die auch die
End-To-End Authentifizierung sicherstellt. Mailzugänge über
Web-Interfaces müssen zumindest verschlüsselt sein (Standard SSL bzw.
TLS oder IPSEC mit einer Schlüssellänge von mindestens 100 Bit). Darüber
hinaus gilt es die existierende WEBMAIL-Policy (sowie vorhandene
Checklisten) zu beachten. Derartige Anforderungen werden im Detail in
der für Organisationen der öffentlichen Verwaltung zu beachtenden
E-Mail-Policy des Chief Information Office des Bundes behandelt. Im
Bereich der öffentlichen Verwaltung ist für den externen E-Mail-Zugang
auch der IKT-Board Beschluss [IKTB-110903-8] zu berücksichtigen, in dem die Verwendung der Bürgerkarte zur
Identifikation und Authentifikation empfohlen wird.
- Nachweis der
Standardkonformität:
Für die Bereiche der öffentlichen
Verwaltung wird ein Testmailservice angeboten. Dieses dient zur
Kompatibilitätsfeststellung der eingesetzten Systeme sowohl nach innen
als auch nach außen. Damit kann der Nachweis der Konformität der Systeme
mit den geforderten Standards und der Einhaltung der
Mindestantwortzeiten erbracht werden.
SYS 8.20 Portalverbundsystem in der öffentlichen Verwaltung
Relevanz: Umsetzung/Wartung;
Der Portalverbund ist ein
Zusammenschluss von Verwaltungsportalen zur gemeinsamen Nutzung der
bestehenden Infrastruktur. Der Vorteil eines Portals ist, dass mehrere
Anwendungen über einen Punkt zugänglich sind.
Portale zwischen den Verwaltungen bilden die technische
Basis für das zentrale Melderegister, für EKIS und für eine Reihe weiterer
wichtiger Anwendungen verschiedener Ressorts. Im Portalverbund wird durch -
mit einheitlichen Attributen versehene - Zertifikate die Sicherheit
einerseits aber auch die Offenheit gegenüber dem Markt andererseits
erreicht.
- Soweit symmetrische Schlüssel angewendet werden, sind die
Schlüssellängen mit mindestens 100 BIT zu wählen.
- Für die Zertifikate von Server und Client sind
Zertifizierungsdienste zu verwenden, deren Sicherheitsvorgaben nach
österreichischer Rechtslage wirksam sind.
- Generell haben sich Portale, die an andere Portale koppeln,
dies mit Client-Identifikation via Zertifikat durchzuführen.
- Diese Portalstruktur ist für Organwalter und gesetzliche
Vertretungen für den jeweils eigenen Wirkungsbereich - nicht jedoch für
Bürger/innen anwendbar.
- Bei der Umsetzung von Anwendungsportalen ist darauf zu achten,
dass diese das Portalverbundprotokoll unterstützen. Die Benutzer/innen
sind dabei entsprechend der Organisations-Zugehörigkeit zu erfassen
[IKTB-240304-01] .
- Bei Zugriff auf Verwaltungsanwendungen (z.B. SAP und ESS) ist
auf die entsprechende Sicherheitsklasse des Zugangs zu achten [IKTB-270705-01] .
- Weitere Portalkopplungsstrukturen werden nur nach vorheriger
Abstimmung zwischen Bund, Ländern, Städten und Gemeinden
eingesetzt.
Für die Signatur und die
Identifikation wird empfohlen die Module für Sicherheitstechniken für Online
Verfahren (MOA-ID, MOA-SS/SP) einzubinden.
[IKTB-161203-01] Im Rahmen der Anwendungen des Bundes werden diese dann auch zur
Sicherung der Konvergenz verwendet. Neben den Protokollen für den
Portalverbund ist eine einheitliche Vorgehensweise in den Bereichen
- Verwendbare Verschlüsselungsverfahren
- Zertifikatsspezifikationen
- Keystoreformate und
- Zertifikatsmanagement
anzuwenden.
In Hinblick auf die Verwendung von Zertifikaten in der
Öffentlichen Verwaltung werden besonders in den IKT-Board Beschlüssen
[IKTB-110903-3] und
[IKTB-281003-19] entsprechende Dokumente und Richtlinien beschlossen und zur
Anwendung empfohlen (siehe dazu auch Richtlinien der IKT-Stabsstelle für
Server-Zertifikate
[IKT-SZERT] ).
SYS 8.21 Richtlinien bei Verbindung mit Netzen Dritter (Extranet)
Relevanz: Umsetzung/Wartung;
Zunehmend werden die nach außen hin
abgeschotteten und abgesicherten Netzwerke von Organisationen zu einem
Verbund zusammengeschlossen (Extranet). Für diesen Schritt sind als
Grundlage von allen Beteiligten einzuhaltende Richtlinien bzw.
Vereinbarungen notwendig.
In einer
derartigen Vereinbarung (sog. Data Connection Agreement – DCA) sollen
detaillierte Angaben zu folgenden Punkten enthalten sein:
- Bestimmung der Verantwortlichen
- Haftungs- und Schadensersatzregeln (z.B. auch bei Virenbefall,
Hackerangriff, etc.)
- eventuell Non-Disclosure-Agreement (NDA)
- Festlegung der Datennutzung
- Benennung von Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartnern (in
technischen, organisatorischen und sicherheitstechnischen
Belangen)
- welche Dienste werden zur Verfügung gestellt (z.B. ftp, http,
etc.)
- welche Plattformen werden unterstützt
- Richtlinien zur Protokollierung (wer protokolliert was/wann
und wie werden Protokolldaten ggf. ausgetauscht)
- welche Sicherheitsmaßnahmen müssen gewährleistet werden
- wie sind weitere Vertragspartner in die Vereinbarung
einzubinden
- Regelung über das Vorgehen beim Auftreten von
Sicherheitslücken (betrifft Informationspflicht, Vorgehen bei
Netzwerktrennung, etc.)
Sicherheitslücken müssen von allen
Beteiligten vor dem Netzzusammenschluss beseitigt werden. Dabei sind
gegenseitige (stichprobenartige) Überprüfungen der vereinbarten und
einzuhaltenden Sicherheitsmaßnahmen sinnvoll.
SYS 8.22 Sichere Nutzung von E-Commerce bzw. E-Government Applikationen
Relevanz: Umsetzung/Wartung;
E-Commerce und E-Government
Anwendungen ergänzen zunehmend das Angebot im Internet. Beispielhafte
Applikationen in diesem Sinne wären Online-Banking, Internet-Shopping oder
das Angebot von Behörden wie etwa FINANZOnline. Bei diesen Anwendungen
sollte in der Regel ein hohes Maß an Sicherheit gewahrt werden.
- Die Anwendung muss die Anforderungen an Datenschutz und
Datensicherheit erfüllen.
- Clientseitig sind Virenschutzmaßnahmen zu treffen (vgl. Abschnitt 5.4 ).
- Im Falle notwendiger spezieller Software (z.B.:
Online-Banking-Software) ist diese nur von vertrauenswürdigen Quellen zu
beziehen und es ist auf dessen Aktualität (bzgl. Updates,
sicherheitsrelevanter Patches, etc.) zu achten.
- Der für derartige Internet-Anwendungen genutzte Rechner sollte
einem/einer festen Benutzer/in zugeordnet sein – öffentlich zugängliche
Internet-PCs sollten dafür nicht herangezogen werden.
- Die Verwendung von verschlüsselten Verbindungen mittels
SSL/TLS ist bei E-Commerce und E-Government Anwendungen immer
vorauszusetzen (vgl. SYS 8.14 ) Zu diesem Thema veröffentlicht die Operative Unit des Chief
Information Office ein Papier zur Kategorisierung von
SSL/TLS-Verbindungen.
- Werden bei SSL/TLS Zertifikate zur Authentisierung des Servers
verwendet, so ist auf deren Gültigkeit sowie auf die Übereinstimmungen
zwischen Server und den Angaben im Zertifikat zu achten.
- Bei E-Government Anwendungen ist beim Server-Zertifikat auf
die Verwaltungseigenschaft(vgl. "Richtlinien für Zertifikate für das E-Government (E-Government OID)" [IKT-ZERT] ) und auf eine geeignete Zertifikatshierarchie zu achten [IKTB-110504-02] .
- Um dem Missbrauch reservierter Domänen in abgewandelter Form
vorzubeugen, wird empfohlen für Domänen mit Umlauten, diese in beiden
Schreibweisen z.B. sowohl "ae" als auch "ä" einzurichten [IKTB-110504-01] .
- Zur Verringerung der Länge der Signaturstrings ist die
Verwendung von elliptischen Kurven anzuraten. Die MOA Dienste sind für
diese Kurven vorbereitet [IKTB-110505-03] .
- Für elektronische Bescheide wird das Bescheidschema empfohlen
[IKTB-230904-01]
SYS 8.23 Verwendung von WebMail externer Anbietern
Relevanz: Umsetzung/Wartung; Anwender/innen;
Eine Vielzahl von externen
Maildiensteanbietern stellen ihre Services oft kostenlos (evtl. in
Verbindung mit Werbung) zur Verfügung. In diesem Zusammenhang wird der
Zugang zu den E-Mail-Konten in der Regel via Web-Mail angeboten, bei dem
der/die Anwender/in die E-Mail-Dienste ohne jegliche clientseitige Software
sondern nur unter Verwendung des Browsers nutzen kann.
Die Anbieter derartiger Webmaildienste unterscheiden sich
nicht nur hinsichtlich ggf. anfallender Kosten. Es ergeben sich auch
Unterschiede bezüglich Mailbox-Größen, Verfügbarkeit, dem Einsatz von
Spam-Filtern, usw. Diesbezüglich ist eine genaue Durchsicht der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Anbieters vorzunehmen. Darüber
hinaus sind die gebotenen Sicherheitsvorkehrungen zu beachten, wie
etwa:
- ist es möglich, über eine verschlüsselte Verbindung (z.B.
SSL/TLS) auf die Mailbox zuzugreifen
- können E-Mails elektronisch signiert und/oder verschlüsselt
werden
- findet eine Identitätsprüfung von Neukunden statt
- wird der Service durch fachkundiges und sicherheitstechnisch
geschultes Personal realisiert (Social Engineering Attacks:
beispielsweise soll das Erfragen des Passwortes durch einen fingierten
Anruf am Helpdesk nicht möglich sein)
- eine Virenprüfung der E-Mails sollte anbieterseitig
gewährleistet sein
- Spam-Filter sollten zur Verfügung stehen
Bei der Verwendung von Web-Mail
sollte der/die Anwender/in Folgendes beachten (vgl. auch
SYS 8.19 ):
- Wahl eines geeigneten Passwortes (vgl. SYS 1.5 )
- Zugriffe auf das Web-Mail-Konto dürfen nur über verschlüsselte
Verbindungen erfolgen (SSL/TLS)
- trotz eines vorhandenen anbieterseitigen Virenschutzes sollten
Attachments clientseitig auf Viren geprüft werden
- Beenden des Web-Mail-Dienstes nur über den vorgesehenen
Ausstiegsmechanismus (Log-Out-Button, etc.)
5.9 Telearbeit
Relevanz: Management; Umsetzung/Wartung; Anwender/innen;
Unter Telearbeit versteht man im
Allgemeinen Tätigkeiten, die räumlich entfernt vom Standort des Arbeitgebers
durchgeführt werden und deren Erledigung durch eine kommunikationstechnische
Anbindung an die IT des Arbeitgebers unterstützt wird.
Es gibt unterschiedliche Formen von Telearbeit, wie z.B.
Telearbeit in Telearbeitszentren, mobile Telearbeit sowie Telearbeit in der
Wohnung des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin. Bei der letzteren
unterscheidet man zwischen ausschließlicher Teleheimarbeit und
alternierender Telearbeit, d.h. der/die Arbeitnehmer/in arbeitet teilweise
im Büro und teilweise zu Hause.
Dieses Kapitel konzentriert sich auf die Formen der Telearbeit, die
teilweise oder ganz im häuslichen Umfeld durchgeführt werden. Es wird davon
ausgegangen, dass zwischen dem Arbeitsplatz zu Hause und der Institution
eine Telekommunikationsverbindung besteht, die den Austausch von Daten oder
ggf. auch den Zugriff auf Daten in der Institution ermöglicht.
Die Maßnahmenempfehlungen dieses Kapitels
umfassen vier Bereiche:
- die Organisation der Telearbeit,
- den Telearbeitsrechner der Telearbeiterin bzw. des
Telearbeiters,
- die Kommunikationsverbindung zwischen Telearbeitsrechner und
Institution und
- den Kommunikationsrechner der Institution zur Anbindung des
Telearbeitsrechners.
Die in diesem Kapitel aufgeführten
Maßnahmenempfehlungen konzentrieren sich auf zusätzliche
Sicherheitsanforderungen, die sich aus einem Einsatz eines IT-Systems im
Bereich der Telearbeit ergeben. Alle übrigen für dieses IT-System
erforderlichen organisatorischen, personellen und technischen
Sicherheitsmaßnahmen sind selbstverständlich ebenfalls vollinhaltlich zur
Anwendung zu bringen.
SYS 9.1 Geeignete Einrichtung eines häuslichen Arbeitsplatzes
Relevanz: Umsetzung/Wartung; Anwender/innen;
Der häusliche Arbeitsplatz sollte von
der übrigen Wohnung zumindest durch eine Tür abgetrennt sein und
ausschließlich der beruflichen Tätigkeit dienen.
Die Einrichtung sollte unter Berücksichtigung von
Ergonomie, Sicherheit und Gesundheitsschutz ausgewählt werden. Aus dem
Aspekt der Sicherheit entstehen insbesondere folgende zusätzliche
Anforderungen:
- Sichtschutz des Monitors, falls er durch ein Fenster
beobachtet werden könnte,
- Überspannungsschutz
- Bereitstellung versperrbarer Behältnisse zur Aufbewahrung von
Datenträgern und Dokumenten
Dienstlich genutzte IT sollte vom
Arbeitgeber bereitgestellt werden, um z.B. per Dienstanweisung ausschließen
zu können, dass die IT für private Zwecke benutzt wird.
SYS 9.2 Regelungen für Telearbeit
Relevanz: Management; Umsetzung/Wartung; Anwender/innen;
Da es bisher kein "Telearbeitsgesetz"
mit eigenständigen gesetzlichen Regelungen gibt, sollten wichtige Fragen
entweder durch Kollektivverträge, Betriebsvereinbarungen oder zusätzlich zum
Arbeitsvertrag getroffene individuelle Vereinbarungen zwischen
Telearbeiter/innen und Arbeitgeber geklärt werden.
Insbesondere sollten folgende Punkte geregelt
werden:
- Freiwilligkeit der Teilnahme an der Telearbeit,
- Mehrarbeit und Zuschläge,
- Aufwendungen für Fahrten zwischen Betrieb und häuslicher
Wohnung,
- Aufwendungen z.B. für Strom und Heizung,
- Haftung (bei Diebstahl oder Beschädigung der IT, aber auch bei
Arbeitsunfall oder Berufskrankheit),
- Beendigung der Telearbeit.
Am häuslichen Arbeitsplatz sollten
dieselben Vorschriften und Richtlinien bezüglich der Gestaltung des
Arbeitsplatzes (z.B. Einrichtung eines Bildschirmarbeitsplatzes) und der
Arbeitsumgebung gelten wie in der Institution. Dies sollte in Absprache mit
dem/der Telearbeiter/in durch den/die in der Institution Verantwortlichen
für den Arbeitsschutz, dem/der Datenschutz-/IT-Sicherheitsbeauftragten sowie
dem Betriebs- bzw. Personalrat und dem/der direkten Vorgesetzten der
Telearbeiterin bzw. des Telearbeiters begutachtet werden können.
Im Sinne der IT-Sicherheit sollten zusätzlich
folgende Punkte behandelt werden:
- Arbeitszeitregelung:
Die
Verteilung der Arbeitszeiten auf Tätigkeiten in der Institution und am
häuslichen Arbeitsplatz muss geregelt sein und feste Zeiten der
Erreichbarkeit am häuslichen Arbeitsplatz müssen festgelegt
werden.
- Reaktionszeiten:
Es sollte
geregelt werden, in welchen Abständen aktuelle Informationen eingeholt
werden (z.B. wie häufig E-Mails gelesen werden) und wie schnell darauf
reagiert werden sollte.
- Arbeitsmittel:
Es kann
festgeschrieben werden, welche Arbeitsmittel Telearbeiter/innen
einsetzen können und welche nicht genutzt werden dürfen (z.B. nicht
freigegebene Software). So kann ein E-Mail-Anschluss zur Verfügung
gestellt werden, aber die Nutzung von anderen Internet-Diensten wird
untersagt. Weiters kann die Benutzung von Disketten (Gefahr von Viren)
untersagt werden, wenn der Telearbeitsrechner dies nicht
erfordert.
- Datensicherung:
Der/die
Telearbeiter/in ist zu verpflichten, regelmäßig eine Datensicherung
durchzuführen. Darüber hinaus sollte vereinbart werden, dass jeweils
eine Generation der Datensicherung bei der Institution zur Unterstützung
der Verfügbarkeit hinterlegt wird.
- IT-Sicherheitsmaßnahmen:
Der/die Telearbeiter/in ist zu verpflichten, die für die Telearbeit
notwendigen IT-Sicherheitsmaßnahmen zu beachten und zu realisieren. Die
umzusetzenden IT-Sicherheitsmaßnahmen sind dem/der Telearbeiter/in in
schriftlicher Form zu übergeben.
- Datenschutz:
Der/die
Telearbeiter/in ist auf die Einhaltung einschlägiger
Datenschutzvorschriften zu verpflichten sowie auf die notwendigen
Maßnahmen bei der Bearbeitung von personenbezogenen Daten am häuslichen
Arbeitsplatz hinzuweisen.
- Datenkommunikation:
Es muss
festgelegt werden, welche Daten auf welchem Weg übertragen bzw. welche
Daten nicht oder nur verschlüsselt elektronisch übermittelt werden
dürfen.
- Transport von Dokumenten und
Datenträgern:
Die Art und Absicherung des Transports
zwischen häuslichem Arbeitsplatz und Institution ist zu regeln.
- Meldewege:
Der/die
Telearbeiter/in ist zu verpflichten, IT-sicherheitsrelevante
Vorkommnisse unverzüglich an eine zu bestimmende Stelle in der
Institution zu melden.
- Zutrittsrecht zum häuslichen
Arbeitsplatz:
Für die Durchführung von Kontrollen und für
die Verfügbarkeit von Dokumenten und Daten im Vertretungsfall kann ein
Zutrittsrecht zum häuslichen Arbeitsplatz (ggf. mit vorheriger
Anmeldung) vereinbart werden.
Es empfiehlt sich, diese Regelungen
schriftlich festzulegen und jedem/jeder Telearbeiter/in auszuhändigen.
Entsprechende Merkblätter sind regelmäßig zu aktualisieren.
SYS 9.3 Regelung des Dokumenten- und Datenträgertransports zwischen häuslichem Arbeitsplatz und Institution
Relevanz: Umsetzung/Wartung; Anwender/innen;
Damit der Austausch von Dokumenten und
Datenträgern zwischen häuslichem Arbeitsplatz und Institution sicher
vollzogen werden kann, ist eine Regelung über Art und Weise des Austausches
aufzustellen.
Darin sollten zumindest
folgende Punkte betrachtet bzw. geregelt werden:
- welche Dokumente bzw. Datenträger über welchen Transportweg
(Postweg, Kurier, Paketdienst, ...) ausgetauscht werden dürfen,
- welche Schutzmaßnahmen beim Transport zu beachten sind
(beispielsweise Transport in geschlossenem Behälter, in Versandtasche,
per Einschreiben, mit Begleitschreiben oder mit Versiegelung) und
- welche Dokumente bzw. Datenträger nur persönlich transportiert
werden dürfen.
Da Schriftstücke oftmals Unikate
sind, muss bei der Auswahl eines geeigneten Dokumentenaustauschverfahrens
beachtet werden, welchen Schaden der Verlust bedeuten würde. Hingegen kann
beim Datenträgeraustausch vorab eine Datensicherung erfolgen.
SYS 9.4 Geeignete Aufbewahrung dienstlicher Unterlagen und Datenträger
Relevanz: Anwender/innen;
Dienstliche Unterlagen und Datenträger
dürfen auch am häuslichen Arbeitsplatz nur dem/der autorisierten
Mitarbeiter/in zugänglich sein. Aus diesem Grund muss ein verschließbarer
Bereich (Schrank, Schreibtisch o.ä.) verfügbar sein. Die dienstlichen
Unterlagen und Datenträger müssen außerhalb der Nutzungszeit darin
verschlossen aufbewahrt werden. Die Schutzwirkung des abschließbaren
Bereiches hat den Sicherheitsanforderungen der darin zu verwahrenden
Unterlagen und Datenträger zu entsprechen.
Backup-Datenträger
müssen im häuslichen Bereich verschlossen aufbewahrt werden. Es ist
sicherzustellen, dass nur der/die Telearbeiter/in selber bzw. deren
Vertretung darauf Zugriff hat. Jeweils eine Generation der
Backup-Datenträger sollte jedoch in der Institution aufbewahrt werden, damit
im Katastrophenfall derdie Vertreter/in auf die Backup-Datenträger zugreifen
kann.
SYS 9.5 Betreuungs- und Wartungskonzept für Telearbeitsplätze
Relevanz: Umsetzung/Wartung; Anwender/innen;
Für die Telearbeitsplätze muss ein
spezielles Betreuungs- und Wartungskonzept erstellt werden.
Dieses sollte folgende Punkte
vorsehen:
- Benennen von problembezogenen
Ansprechpartnern für den Benutzerservice:
An diese Stelle
wenden sich Telearbeiter/innen bei Software- und Hardwareproblemen. Der
Benutzerservice versucht (auch telefonisch) kurzfristig Hilfestellung zu
leisten bzw. leitet Wartungs- und Reparaturarbeiten ein.
- Wartungstermine:
Die Termine
für vor Ort durchzuführende Wartungsarbeiten sollten frühzeitig bekannt
gegeben werden, damit die Telearbeiter/innen zu diesen Zeiten den
Zutritt zum häuslichen Arbeitsplatz gewährleisten können.
- Einführung von
Standard-Telearbeitsrechnern:
Wenn möglich sollten alle
Telearbeiter/innen einer Institution einen definierten
Standard-Telearbeitsrechner haben. Dies verringert den konzeptionellen
und administrativen Aufwand für den Aufbau eines sicheren
Telearbeitsrechners und erleichtert Problemlösungen für den
Benutzerservice.
- Fernwartung:
Falls der
Telearbeitsrechner über Fernwartung administriert und gewartet werden
kann, sind die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen sowie die erforderlichen
Online-Zeiten zu vereinbaren. Insbesondere ist ein Sicherungsverfahren
festzulegen, um den Missbrauch eines Fernwartungszugangs zu verhindern
(vgl. BET 1.3 Fernwartung )
- Transport der IT:
Es sollte
aus Gründen der Haftung festgelegt werden, wer autorisiert ist,
IT-Komponenten zwischen Institution und häuslichem Arbeitsplatz der
Telearbeiterin bzw. des Telearbeiters zu transportieren.
SYS 9.6 Geregelte Nutzung der Kommunikationsmöglichkeiten
Relevanz: Umsetzung/Wartung; Anwender/innen;
Grundsätzlich verfügt ein
Telearbeitsrechner über elektronische Kommunikationsmöglichkeiten. Im Sinne
der IT-Sicherheit muss geregelt werden, auf welche Weise die vorhandenen
Kommunikationsmöglichkeiten genutzt werden dürfen. Grundsätzlich sollte die
private Nutzung der Kommunikationsmöglichkeiten untersagt werden.
Zu klären sind zumindest folgende
Punkte:
- Datenflusskontrolle
- Welche Dienste dürfen zur Datenübertragung genutzt
werden?
- Welche Dienste dürfen explizit nicht genutzt
werden?
- Welche Informationen dürfen an wen versendet
werden?
- Welcher Schriftverkehr darf über E-Mail abgewickelt
werden?
- Falls der Telearbeitsrechner ein Fax-Modem besitzt oder
wenn am Telearbeitsplatz ein Faxgerät vorhanden ist, so ist zu
klären, welche Informationen per Fax an wen übermittelt werden
dürfen.
- Der elektronische Versand welcher Informationen bedarf der
vorherigen Zustimmung der Institution?
- Informationsgewinnung
- Welche elektronischen Dienstleistungen (Datenbankabfragen,
elektronische Recherchen) dürfen vom Telearbeitsrechner aus in
Anspruch genommen werden? Beispielsweise können aus der Art der
Abfragen u.U. Rückschlüsse auf Unternehmensstrategien gezogen
werden.
- Welches Budget steht für elektronische Dienstleistungen
zur Verfügung?
- IT-Sicherheitsmaßnahmen
- Für welche Daten sollen welche Verschlüsselungsverfahren
eingesetzt werden?
- Für welche Daten ist eine Löschung nach erfolgreicher
Übertragung notwendig? Dies kann beispielsweise für personenbezogene
Daten gelten.
- Von welchen Daten soll trotz der erfolgreichen Übertragung
eine Kopie der Daten auf dem Telearbeitsrechner verbleiben?
- Wird vor Versand oder nach Erhalt von Daten ein
Viren-Check der Daten durchgeführt?
- Für welche Datenübertragung soll eine Protokollierung
erfolgen? Falls eine automatische Protokollierung nicht möglich sein
sollte, ist festzulegen, ob und in welchem Umfang eine
handschriftliche Protokollierung vorzusehen ist.
- Internet-Nutzung
- Wird die Nutzung von Internet-Diensten generell
verboten?
- Welche Art von Daten darf aus dem Internet geladen werden?
Werden Daten von fremden Servern geladen, so besteht die Gefahr,
dass Viren importiert werden.
- Welche Optionen dürfen im Internet-Browser aktiviert
werden?
- Welche Sicherungsverfahren sollen im Internet-Browser
aktiviert werden?
- Ist die Zustimmung der Institution erforderlich, wenn der
Telearbeiter sich am Informationsaustausch mittels Newsgruppen
beteiligen will? Ggf. ist eine anonyme Nutzung erforderlich.
- Unterschriftenregelung
- Ist eine Unterschriftenregelung für die Kommunikation
vorgesehen?
- Werden gesetzeskonforme elektronische Signaturen
eingesetzt?
- Werden andere Authentisierungsverfahren für den
Schriftverkehr genutzt?
SYS 9.7 Regelung der Zugriffsmöglichkeiten von Telearbeiter/innen
Relevanz: Umsetzung/Wartung; Anwender/innen;
Erfordert die Telearbeit den Zugriff
auf die IT der Institution (zum Beispiel auf einen Server), muss zuvor
festgelegt werden, welche Objekte (Daten, Programme, IT-Komponenten) der/die
Telearbeiter/in tatsächlich für die Erfüllung seiner/ihrer Aufgaben
benötigt. Entsprechend sind die notwendigen Rechte wie Lese- und
Schreibrechte auf diese Objekte zuzuweisen.
Auf Objekte, die der/die Telearbeiter/in für seine/ihre
Aufgabenwahrnehmung nicht braucht, sollte er/sie auch nicht zugreifen
können. Dies gilt sowohl für den Zugriff auf Daten wie auf in der
Institution verfügbare IT-Komponenten. Damit soll erreicht werden, dass der
Schaden, der auf Grund eines Hacker-Angriffs auf den Kommunikationsrechner
entstehen kann, minimiert wird.
SYS 9.8 Sicherheitstechnische Anforderungen an die Kommunikationsverbindung Telearbeitsrechner- Institution
Relevanz: Umsetzung/Wartung; Anwender/innen;
Erfolgt im Rahmen der Telearbeit eine
Datenübertragung zwischen einem Telearbeitsrechner und dem
Kommunikationsrechner der Institution, werden dabei dienstliche
Informationen üblicherweise über öffentliche Kommunikationsnetze übertragen.
Da weder die Institution noch die Telearbeiter/innen großen Einfluss darauf
nehmen können, ob die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit im
öffentlichen Kommunikationsnetz gewahrt werden, sind ggf. zusätzliche
Maßnahmen erforderlich, falls das öffentliche Netz keine ausreichende
Sicherheit bieten kann.
Generell muss
die Datenübertragung zwischen Telearbeitsrechner und Institution folgende
Sicherheitsanforderungen erfüllen:
- Sicherstellung der Vertraulichkeit der
übertragenen Daten:
Es muss durch eine ausreichend sichere
Verschlüsselung erreicht werden, dass auch durch Abhören der
Kommunikation zwischen Telearbeitsrechner und Kommunikationsrechner der
Institution kein Rückschluss auf den Inhalt der Daten möglich ist. Dazu
gehört neben einem geeigneten Verschlüsselungsverfahren auch ein
angepasstes Schlüsselmanagement mit periodischem
Schlüsselwechsel.
- Sicherstellung der Integrität der
übertragenen Daten:
Die eingesetzten Übertragungsprotokolle
müssen eine zufällige Veränderung übertragener Daten erkennen und
beheben. Bei Bedarf kann auch ein zusätzlicher
Fehlererkennungsmechanismus benutzt werden, um absichtliche
Manipulationen während der Datenübertragung erkennen zu können (vgl.
dazu §126a zu Datenbeschädigung (StGB), BGBl. Nr. 60/1974 idgF, ).
- Sicherstellung der Verfügbarkeit der
Datenübertragung:
Falls zeitliche Verzögerungen bei der
Telearbeit nur schwer zu tolerieren sind, sollte ein redundant
ausgelegtes öffentliches Kommunikationsnetz als Übertragungsweg
ausgewählt werden, in dem der Ausfall einzelner Verbindungsstrecken
nicht den Totalausfall der Kommunikationsmöglichkeiten bedeutet. Auf
eine redundante Einführung der Netzanbindung an den Telearbeitsrechner
und die Schnittstelle der Institution kann ggf. verzichtet
werden.
- Sicherstellung der Authentizität der
Daten:
Bei der Übertragung der Daten zwischen
Telearbeitsrechner und Institution muss vertrauenswürdig feststellbar
sein, ob die Kommunikation zwischen den richtigen Teilnehmern
stattfindet, so dass eine Maskerade ausgeschlossen werden kann. Dies
bedeutet, dass Daten mit Absender "Telearbeitsrechner" auch tatsächlich
von dort stammen. Ebenso muss der Ursprung von Institutionsdaten
zweifelsfrei auf die Institution zurückgeführt werden können.
- Sicherstellung der Nachvollziehbarkeit
der Datenübertragung:
Um eine Kommunikation nachvollziehbar
zu machen, können Protokollierungsfunktionen eingesetzt werden, die
nachträglich feststellen lassen, welche Daten wann an wen übertragen
wurden.
- Sicherstellung des
Datenempfangs:
Ist es für die Telearbeit von Bedeutung, ob
Daten korrekt empfangen wurden, so können Quittungsmechanismen
eingesetzt werden, aus denen hervorgeht, ob der/die Empfänger/in die
Daten korrekt empfangen hat.
Die Stärke der dazu erforderlichen
Mechanismen richtet sich dabei nach dem Schutzbedarf der übertragenen
Daten.
SYS 9.9 Sicherheitstechnische Anforderungen an den Kommunikationsrechner
Relevanz: Umsetzung/Wartung; Anwender/innen;
Je nach Art der Telearbeit und der
dabei durchzuführenden Aufgaben gestaltet sich der Zugriff der
Telearbeiter/innen auf Institutionsdaten anders. So ist denkbar, dass
zwischen Telearbeiterinnen/Telearbeitern und Institution nur E-Mails
ausgetauscht werden. Andererseits kann auch ein Zugriff auf Server in der
Institution für die Telearbeiter/innen notwendig sein.
Unabhängig von den Zugriffsweisen muss der
Kommunikationsrechner der Institution im Allgemeinen folgende
Sicherheitsanforderungen erfüllen:
- Identifikation und
Authentisierung:
Sämtliche Benutzer/innen des
Kommunikationsrechners, also Administratoren, Mitarbeiter/innen in der
Institution und Telearbeiter/innen, müssen sich vor einem Zugriff auf
den Rechner identifizieren und authentisieren. Nach mehrfachen
Fehlversuchen ist der Zugang zu sperren. Voreingestellte Passwörter sind
zu ändern. Ggf. muss es für den Kommunikationsrechner auch möglich sein,
während der Datenübertragung eine erneute Authentisierung der
Telearbeiterin bzw. des Telearbeiters oder des Telearbeitsrechners
anzustoßen, um aufgeschaltete Angreifer abzuwehren. Im Rahmen der
Identifikation und Authentisierung der Benutzer/innen sollte auch
zusätzlich eine Identifizierung der Telearbeitsrechner stattfinden (zum
Beispiel über Rufnummern und Callback-Verfahren).
- Rollentrennung:
Die Rollen
der Administratoren und der Benutzer/innen des Kommunikationsrechners
sind zu trennen. Eine Rechtevergabe darf ausschließlich Administratoren
möglich sein.
- Rechteverwaltung und
-kontrolle:
Der Zugriff auf Dateien des
Kommunikationsrechners darf nur im Rahmen der gebilligten Rechte
erfolgen können. Der Zugriff auf angeschlossene Rechner in der
Institution und darauf gespeicherte Dateien ist zu reglementieren. Dabei
ist darauf zu achten, dass die Zugriffsmöglichkeiten auf das notwendige
Mindestmaß beschränkt werden. Bei Systemabsturz oder bei
Unregelmäßigkeiten muss der Kommunikationsrechner in einen sicheren
Zustand übergehen, in dem ggf. kein Zugriff mehr möglich ist.
- Minimalität der Dienste:
Dienste, die durch den Kommunikationsrechner zur Verfügung gestellt
werden, müssen dem Minimalitätsprinzip unterliegen: alles ist verboten,
was nicht ausdrücklich erlaubt wird. Die Dienste selbst sind auf den
Umfang zu beschränken, der für die Aufgaben der Telearbeiter/innen
notwendig ist.
- Protokollierung:
Datenübertragungen vom, zum und über den Kommunikationsrechner sind mit
Uhrzeit, Benutzer/in, Adresse und Dienst zu protokollieren. Dem
Administrator bzw. dem Revisor sollten Werkzeuge zur Verfügung stehen,
um die Protokolldaten auszuwerten. Dabei sollten Auffälligkeiten
automatisch gemeldet werden.
- Automatische Virenprüfung:
Übertragene Daten sind einer automatischen Prüfung auf Viren zu
unterziehen.
- Verschlüsselung:
Daten, die
auf dem Kommunikationsrechner für die Telearbeiter/innen vorgehalten
werden, sind bei entsprechender Vertraulichkeit - in Abstimmung mit der
organisationsweiten IT-Sicherheitspolitik - zu verschlüsseln.
- Vermeidung oder Absicherung von
Fernadministration:
Benötigt der Kommunikationsrechner keine
Fernadministration, so sind sämtliche Funktionalitäten zur
Fernadministration zu sperren. Ist eine Fernadministration unvermeidbar,
so muss sie ausreichend abgesichert werden. Jegliche Fernadministration
darf nur nach vorhergehender erfolgreicher Identifikation und
Authentisierung stattfinden. Administrationstätigkeiten sind zu
protokollieren. Administrationsdaten sollten verschlüsselt übertragen
werden. Voreingestellte Passwörter und kryptographische Schlüssel sind
zu ändern.
SYS 9.10 Informationsfluss, Meldewege und Fortbildung
Relevanz: Management; Umsetzung/Wartung; Anwender/innen;
Damit der/die Telearbeiter/in nicht
vom betrieblichen Geschehen abgeschnitten wird, sollte der/die Vorgesetzte
einen regelmäßigen Informationsaustausch zwischen Telearbeiter/innen und den
Arbeitskolleginnen und -kollegen ermöglichen. Dies ist wichtig, damit
der/die Telearbeiter/in auch zukünftig über Planungen und Zielsetzungen in
seinem/ihrem Arbeitsbereich informiert ist, damit Frustrationen vermieden
werden und ein positives Telearbeitsklima geschaffen wird und erhalten
bleibt.
Die Beteiligung der
Telearbeiter/innen an Umlaufverfahren für Hausmitteilungen, einschlägige
Informationen und Zeitschriften ist zu regeln. Dies stellt dann ein Problem
dar, wenn der/die Telearbeiter/in ausschließlich zu Hause arbeitet. Eine
Lösung wäre eventuell das Einscannen wichtiger Schriftstücke, um sie dann
dem/der Telearbeiter/in per E-Mail zuzustellen. Zusätzlich sind die
Telearbeiter/innen über Änderungen von IT-Sicherheitsmaßnahmen zu
unterrichten.
Weiters müssen die
Arbeitskolleginnen und -kollegen über Anwesenheits- und
Erreichbarkeitszeiten sowie die E-Mail-Adressen bzw. Telefonnummern der
Telearbeiter/innen in Kenntnis gesetzt werden.
Folgende Punkte müssen darüber hinaus bei der Telearbeit
geklärt werden:
- Wer ist Ansprechperson bei technischen und/oder
organisatorischen Problemen in der Telearbeit?
- Wem müssen Sicherheitsvorkommnisse mitgeteilt werden?
- Wie erfolgt die Aufgabenzuteilung?
- Wie erfolgt die Übergabe der Arbeitsergebnisse?
Treten technisch-organisatorische
Probleme auf, müssen diese von dem/der Telearbeiter/in unverzüglich der
Institution gemeldet werden.
Da für
die Telearbeit zum Teil andere IT-Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden
müssen als für die Arbeit innerhalb der Institution, ist es notwendig, dass
ein Sicherheitskonzept für die Telearbeitsplätze erstellt wird. Nach
Bekanntgabe des Konzeptes müssen Telearbeiter/innen in die zu realisierenden
Sicherheitsmaßnahmen eingewiesen und eventuell in ihrem Umgang geschult
werden. Darüber hinaus ist der/die Telearbeiter/in so weit im Umgang mit dem
Telearbeitsrechner zu schulen, dass er/sie einfache Tätigkeiten (z.B.
Druckerpatrone wechseln) wahrnehmen kann bzw. einfache Probleme
selbstständig lösen kann.
SYS 9.11 Vertretungsregelung für Telearbeit
Relevanz: Umsetzung/Wartung; Anwender/innen;
Über die Maßnahme
PER 1.3 Vertretungsregelungen hinaus sind im Falle der Vertretung von Telearbeitern und
Telearbeiterinnen weitere Schritte notwendig. Da der/die Telearbeiter/in
hauptsächlich außerhalb der Institution tätig ist, muss ein
Informationsfluss zu seiner/ihrer Vertretung vorgesehen werden. Auch eine
Dokumentation der Arbeitsergebnisse seitens der Telearbeiterin bzw. des
Telearbeiters ist unabdingbar. Ggf. sind sporadische oder regelmäßige
Treffen zwischen Telearbeiter/innen und ihren Vertretungen sinnvoll.
Ergänzend dazu muss geregelt werden,
wie Vertreter im unerwarteten Vertretungsfall Zugriff auf die Daten im
Telearbeitsrechner oder am Telearbeitsplatz vorhandene Unterlagen nehmen
kann.
Es empfiehlt sich, den
Vertretungsfall probeweise durchzuspielen.
5.10 Protokollierung
Relevanz: Management; Umsetzung/Wartung; Anwender/innen;
SYS 10.1 Erstellung von Protokolldateien
Relevanz: Umsetzung/Wartung;
Art und Umfang von Protokollierungen
hängen von den speziellen Anforderungen des IT-Systems und der darauf
befindlichen Applikationen und Daten ab und sind im Einzelfall sorgfältig
festzulegen. Die im Folgenden angeführten Anforderungen an die
Protokollierung stellen Mindestanforderungen dar, wie sie für die meisten
Systeme Gültigkeit haben.
Demnach
sind bei der Administration von IT-Systemen die folgenden Aktivitäten
vollständig zu protokollieren:
- Systemgenerierung und Modifikation von
Systemparametern:
Da auf dieser Ebene in der Regel keine
systemgesteuerten Protokolle erzeugt werden, bedarf es entsprechender
detaillierter manueller Aufzeichnungen, die mit der Systemdokumentation
korrespondieren sollten.
- Einrichten von Benutzerinnen und
Benutzern:
Es ist vollständig zu protokollieren, wem von
wann bis wann durch wen das Recht eingeräumt worden ist, das betreffende
IT-System zu benutzen. Diese Protokolle sind Grundlage praktisch jeder
Revisionsmaßnahme.
- Erstellung von
Rechteprofilen:
Im Rahmen der Protokollierung der
Benutzerverwaltung kommt es insbesondere auch darauf an aufzuzeichnen,
wer die Anweisung zur Einrichtung bestimmter Benutzerrechte erteilt
hat.
- Einspielen und Änderung von
Anwendungssoftware:
Die Protokolle repräsentieren das
Ergebnis der Programm- und Verfahrensfreigaben.
- Änderungen an der
Dateiorganisation:
Im Hinblick auf die vielfältigen
Manipulationsmöglichkeiten, die sich bereits bei Benutzung der
"Standard-Dateiverwaltungssysteme" ergeben, kommt einer vollständigen
Protokollierung eine besondere Bedeutung zu (vgl. z.B.
Datenbankmanagement).
- Durchführung von
Datensicherungsmaßnahmen:
Da derartige Maßnahmen (Backup,
Restore) mit der Anfertigung von Kopien bzw. dem Überschreiben von
Datenbeständen verbunden sind und häufig in "Ausnahmesituationen"
durchgeführt werden, besteht eine erhöhte Notwendigkeit zur
Protokollierung.
- Sonstiger Aufruf von
Administrations-Tools:
Die Benutzung aller
Administrations-Tools ist zu dokumentieren, um feststellen zu können, ob
Unbefugte sich Systemadministrator-Rechte erschlichen haben.
- Versuche unbefugten Einloggens und
Überschreitung von Befugnissen:
Geht man von einer wirksamen
Authentisierungsprozedur und sachgerechten Befugniszuweisungen aus,
kommt der vollständigen Protokollierung aller "auffälligen Abnormitäten"
beim Einloggen und der Benutzung von Hard- und Softwarekomponenten eine
zentrale Bedeutung zu. Benutzer/innen in diesem Sinne ist auch
Systemadministratoren.
Um eine ordnungsgemäße Auswertung
der Protokolldaten zu ermöglichen ist zu beachten:
- Die Speicherung der Protokolldaten hat in einer nicht
manipulierbaren Form zu erfolgen (die Daten dürfen nicht gezielt
verändert, unbefugt gelöscht oder zerstört werden können).
- Nicht-personenbezogene IDs sind zu vermeiden, da sie eine
personenbezogene Auswertung unmöglich machen.
- Das Überschreiben eines bestimmten protokollierten Ereignisses
durch ein gezieltes Auffüllen des Speichers der Protokolldaten mit
"unverdächtigen" Daten muss zuverlässig verhindert werden.
- Die Entscheidung, welche Daten zu protokollieren sind, haben
Datenschutz-/IT-Sicherheitsbeauftragte oder Applikationsverantwortliche
in Übereinstimmung mit gesetzlichen Vorgaben (etwa Datenschutzgesetz (DSG 2000), BGBl. I Nr. 165/1999 idgF, ) und der organisationsweiten IT-Sicherheitspolitik zu
treffen. Dabei ist es wichtig, sich auf die tatsächlich relevanten
Informationen zu beschränken, da ein zu großer Umfang an Daten die
Auswertung der Daten erschweren oder sogar unmöglich machen kann.
SYS 10.2 Datenschutzrechtliche Aspekte bei der Erstellung von Protokolldateien
Relevanz: Umsetzung/Wartung; Anwender/innen;
Lt.
§ 14 (DSG 2000), BGBl. I Nr. 165/1999 idgF, (Datensicherheitsmaßnahmen) ist je nach Art der verwendeten
personenbezogenen Daten und nach Umfang und Zweck der Verwendung, sowie
unter Bedachtnahme auf den Stand der technischen Möglichkeiten und auf die
wirtschaftliche Vertretbarkeit sicherzustellen, dass die Daten vor
zufälliger oder unrechtmäßiger Zerstörung und vor Verlust geschützt sind,
dass ihre Verwendung ordnungsgemäß erfolgt und dass die Daten Unbefugten
nicht zugänglich sind.
Unter anderem
ist dazu Protokoll zu führen, damit tatsächlich durchgeführte
Verwendungsvorgänge, wie insbesondere Änderungen, Abfragen und
Übermittlungen, im Hinblick auf ihre Zulässigkeit im notwendigen Ausmaß
nachvollzogen werden können.
Protokoll- und Dokumentationsdaten dürfen nicht für Zwecke verwendet
werden, die mit ihrem Ermittlungszweck - das ist die Kontrolle der
Zulässigkeit der Verwendung des protokollierten oder dokumentierten
Datenbestandes - unvereinbar sind. Unvereinbar ist insbesondere die
Weiterverwendung zum Zweck der Kontrolle von Betroffenen, deren Daten im
protokollierten Datenbestand enthalten sind, oder zum Zweck der Kontrolle
jener Personen, die auf den protokollierten Datenbestand zugegriffen haben,
aus einem anderen Grund als jenem der Prüfung ihrer Zugriffsberechtigung, es
sei denn, dass es sich um die Verwendung zum Zweck der Verhinderung oder
Verfolgung eines Verbrechens handelt, das mit mindestens fünfjähriger
Freiheitsstrafe bedroht ist.
Aufbewahrungsfristen
Sofern gesetzlich nicht ausdrücklich
anderes angeordnet ist, sind Protokoll- und Dokumentationsdaten drei Jahre
lang aufzubewahren. Davon darf in jenem Ausmaß abgewichen werden, als der
von der Protokollierung oder Dokumentation betroffene Datenbestand
zulässigerweise früher gelöscht oder länger aufbewahrt wird (lt.
§ 14 (DSG 2000), BGBl. I Nr. 165/1999 idgF, ).
Diese Pflichten gelten
nur für den Gebrauch von personenbezogenen Daten. Protokollierungen von
nicht-personenbezogenen Daten, wie z.B. die Installation eines Servers,
Aufzeichnungen über den Datendurchsatz eines Systems, etc. sind nicht
betroffen.
SYS 10.3 Kontrolle von Protokolldateien
Relevanz: Umsetzung/Wartung; Anwender/innen;
Die Protokollierung
sicherheitsrelevanter Ereignisse ist als Sicherheitsmaßnahme nur wirksam,
wenn die protokollierten Daten in regelmäßigen Abständen durch einen Revisor
ausgewertet werden. Ist es personell oder technisch nicht möglich, die Rolle
eines unabhängigen Revisors für Protokolldateien zu implementieren, kann
ihre Auswertung auch durch den Administrator erfolgen. Für diesen Fall
bleibt zu beachten, dass damit eine Kontrolle der Tätigkeiten des
Administrators nur schwer möglich ist. Dem/der
Datenschutz-/IT-Sicherheitsbeauftragten ist jedenfalls eine derartige
Auswertung vorzulegen.
Die
regelmäßige Kontrolle dient darüber hinaus auch dem Zweck, durch die
anschließende Löschung der Protokolldaten ein übermäßiges Anwachsen der
Protokolldateien zu verhindern.
Je
nach Art der Protokolldaten kann es sinnvoll sein, diese auf externen
Datenträgern zu archivieren.
Da
Protokolldateien in vielen Fällen personenbezogene Daten beinhalten, ist
sicherzustellen, dass diese Daten nur für Zwecke, die mit ihrem
Ermittlungszweck vereinbar sind, der Datensicherung oder zur Sicherstellung
eines ordnungsgemäßen Betriebes verwendet werden dürfen (vgl.
§14 Z4 DSG 2000 (DSG 2000), BGBl. I Nr. 165/1999 idgF, ).
Die nachfolgenden
Auswertungskriterien dienen als Beispiele, die Hinweise auf eventuelle
Sicherheitslücken, Manipulationsversuche und Unregelmäßigkeiten erkennen
lassen:
- Liegen die Zeiten des An- und Abmeldens außerhalb der
Arbeitszeit (Hinweis auf Manipulationsversuche)?
- Häufen sich fehlerhafte Anmeldeversuche (Hinweis auf den
Versuch, Passwörter zu erraten)?
- Häufen sich unzulässige Zugriffsversuche (Hinweis auf Versuche
zur Manipulation)?
- Gibt es auffällig große Zeitintervalle, in denen keine
Protokolldaten aufgezeichnet wurden (Hinweis auf eventuell gelöschte
Protokollsätze)?
- Ist der Umfang der protokollierten Daten zu groß (eine
umfangreiche Protokolldatei erschwert das Auffinden von
Unregelmäßigkeiten)?
- Gibt es auffällig große Zeitintervalle, in denen anscheinend
kein Benutzerwechsel stattgefunden hat (Hinweis darauf, dass das
konsequente Abmelden nach Arbeitsende nicht vollzogen wird)?
- Gibt es auffallend lange Verbindungszeiten in öffentliche
Netze hinein?
- Wurde in einzelnen Netzsegmenten oder im gesamten Netz eine
auffällig hohe Netzlast oder eine Unterbrechung des Netzbetriebes
festgestellt (Hinweis auf Versuche, die Dienste des Netzes zu verhindern
bzw. zu beeinträchtigen oder auf eine ungeeignete Konzeption bzw.
Konfiguration des Netzes)?
Bei der Auswertung der
Protokolldateien sollte besonderes Augenmerk auf alle Zugriffe gelegt
werden, die unter Administratorkennungen durchgeführt wurden.
Wenn regelmäßig umfangreiche Protokolldateien
ausgewertet werden müssen, ist es sinnvoll, ein Werkzeug zur Auswertung zu
benutzen. Dieses Werkzeug sollte wählbare Auswertungskriterien zulassen und
besonders kritische Einträge (z.B. mehrfacher fehlerhafter Anmeldeversuch)
hervorheben.
Weiters ist zu
beachten:
- Die Verantwortung für die Auswertung der Protokolldaten ist
genau festzulegen.
- In besonders sicherheitskritischen Fällen sollte das
Vier-Augen-Prinzip zur Anwendung kommen.
- Die Meldewege im Fall von Auffälligkeiten sind
festzulegen.
- Es ist sicherzustellen, dass die Aktivitäten von
Administratoren ausreichend kontrolliert werden können. Diese
Sicherstellung kann durch technische oder organisatorische Maßnahmen
erfolgen.
SYS 10.4 Rechtliche Aspekte bei der Erstellung und Auswertung von Protokolldateien zur E-Mail- und Internetnutzung
Relevanz: Management;
Die Überwachung des Fernmeldeverkehrs
(Telefon. E-Mail etc.) durch den Arbeitgeber ist ein Problem, für das es
derzeit noch keine klare Lösung gibt. Private Kommunikation genießt
prinzipiell den Schutz des Fernmeldegeheimnisses und des Grundrechtes auf
Datenschutz. Es muss aber auch gesagt werden, dass kein Recht der
Arbeitnehmer/innen besteht, die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten
Ressourcen privat zu nutzen. Eine geringfügige private oder halbprivate
Nutzung im Rahmen des normalen menschlichen Sozialverhaltens sollte
zugelassen bzw. ignoriert werden. Ein totales Verbot privater Nutzung sollte
nur in Extremfällen ausgesprochen werden (z.B. bei Behörden mit sehr hohen
Ansprüchen an Sicherheit und Geheimhaltung).
Ein Arbeitgeber, der die private Nutzung von Internetdiensten
einschränken will, sollte sich über die Gründe im Klaren sein.
- Der Hauptgrund werden die Kosten sein, die durch private
Kommunikation verursacht werden, und zwar die direkten Kosten
(Bandbreite, Speicherplatz) als auch der Verlust an
Produktivität.
- Ein weiterer Grund für die Beschränkung privater
E-Mail-Kommunikation kann im Schutz vor Viren, Trojanern und anderer
schädlicher Software liegen.
Eine Vereinbarung zu diesem Thema
ist wünschenswert. Gemäß
§9 Abs.2 lit. f Bundes-Personalvertretungsgesetz, BGBl. Nr. 133/1967 idgF, ist bei der Einführung von Systemen zur automationsunterstützten
Ermittlung, Verarbeitung und Übermittlung von personenbezogenen Daten der
Bediensteten, die über die Ermittlung von allgemeinen Angaben zur Person
oder über die Ermittlung von fachlichen Voraussetzungen hinausgehen, mit dem
Dienststellenausschuss das Einvernehmen herzustellen.
Gemäß
§79c Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, BGBl. Nr.333/1979 idgF, ,
§29l Vertragsbedienstetengesetz 1948, BGBl. Nr.86/1948 idgF, und
§76g Richterdienstgesetz (RDG), BGBl. Nr.305/1961 idgF, , ist die Einführung und Verwendung von Kontrollmaßnahmen und
technischen Systemen, welche die Menschenwürde berühren, unzulässig, wobei
die Frage, welche Maßnahmen die Menschenwürde berühren, interpretiert werden
muss. Die Erläuterungen zu den Bestimmungen (
1574 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP, NR: GP XX idgF, ) verweisen auf die Judikatur zu
§96 Arbeitsverfassungsgesetz, BGBl. Nr.22/1974 idgF, .
Die Rechte des
Arbeitgebers auf Schutz seiner EDV (insb. Gebrauch von Virenscannern)
bleiben unberührt.
Die Gefahr von
Virenbefall, Trojanern und anderer schädlicher Software lässt sich mit Hilfe
geeigneter technischer Mittel stark reduzieren, insb. Virenscanner,
Begrenzung des Rechts zur Installation ausführbarer Programme, Gebrauch von
stabiler Systemsoftware, Einrichtung von kontrollierten Umgebungen zur
Ausführung fragwürdiger Programme, etc.
Behörden, die im Rahmen des E-Governments tätig sind, werden rasch
auf ein ernstes Problem stoßen: Den Nachweis von Zustellungen per E-Mail.
Solange keine zuverlässigen Verfahren für E-Mail-Zustellbestätigungen
existieren, begründet der protokollierte Postausgang zumindest den Anschein
einer korrekten Versendung durch die Behörde. Der protokollierte Posteingang
wiederum macht es unseriösen Elementen schwer, falsche Behauptungen
aufzustellen ("Ich habe alles rechtzeitig mit E-Mail beantragt..."). Eine
Aufzeichnung und Speicherung aller E-Mails (oder auch nur von Teilen, wie
z.B. der Betreffzeile, Datum, Uhrzeit, Absender/in und Empfänger/in) kann
die oben genannten Probleme verschärfen, aber auch die Beamtinnen und
Beamten bei ihrer Tätigkeit unterstützen.
Falls ein dienstliches Interesse an der Verwendung von E-Mail für
nicht unmittelbar dienstliche Zwecke besteht (z.B. Zusendung von
Informationen durch die Personalvertretung), sollte derartige Mail von
jeglicher Kontrolle ausgenommen werden. Weiters darf Mail an die
Personalvertretung durch den Arbeitgeber nicht inhaltlich kontrolliert
werden.
§26 Bundes-Personalvertretungsgesetz (PVG), BGBl. Nr. 133/1967 idgF, statuiert eine Geheimhaltungspflicht der Mitglieder der
Personalvertretung über alle ihnen von einzelnen Bediensteten gemachten
Mitteilungen, die der Sache nach oder auf Wunsch des/der Bediensteten
vertraulich zu behandeln sind. Eine Erfassung von Telefondaten, mit der sich
nachvollziehen lässt, mit wem ein Personalvertreter telefonisch in Kontakt
war, widerspricht daher dem Datenschutzgesetz (Entscheidung der
Datenschutzkommission vom 6.Oktober 1998, Zahl 120.599/8-DSK/98). Diese
Entscheidung lässt sich auch auf E-Mail übertragen.
SYS 10.5 Audit und Protokollierung der Aktivitäten im Netz
Relevanz: Umsetzung/Wartung;
Eine angemessene Durchführung von
Protokollierung, Audit und Revision ist ein wesentlicher Faktor der
Netzsicherheit.
Protokollierung:
Eine Protokollierung innerhalb eines
Netzmanagementsystems oder an bestimmten aktiven Netzkomponenten erlaubt es,
gewisse (im Allgemeinen zu definierende) Zustände für eine spätere
Auswertung abzuspeichern. Typische Fälle, die protokolliert werden können,
sind z.B. die übertragenen fehlerhaften Pakete an einer Netzkomponente, ein
unautorisierter Zugriff auf eine Netzkomponente oder die Performance eines
Netzes zu bestimmten Zeiten. Eine Auswertung solcher Protokolle mit
geeigneten Hilfsmitteln erlaubt beispielsweise einen Rückschluss, ob die
Bandbreite des Netzes den derzeitigen Anforderungen genügt, oder die
Erkennung von systematischen Angriffen auf das Netz.
Bei der Protokollierung fallen zumeist sehr viele Einträge
an, so dass diese oft nur mit Hilfe eines Werkzeuges sinnvoll ausgewertet
werden können.
Audit:
Unter einem Audit wird die Verwendung
eines Dienstes verstanden, der insbesondere sicherheitskritische Ereignisse
betrachtet. Dies kann online oder offline erfolgen. Bei einem Online-Audit
werden die Ereignisse mit Hilfe eines Tools (z.B. einem
Netzmanagementsystem) in Echtzeit betrachtet und ausgewertet. Bei einem
Offline-Audit werden die Daten protokolliert oder aus einer bestehenden
Protokolldatei extrahiert.
Beim Audit
liegt die Fokussierung auf der Überwachung von sicherheitskritischen
Ereignissen. Zusätzlich werden beim Audit häufig auch Daten über
Nutzungszeiträume und anfallende Kosten erhoben.
Dabei sind für ein Audit insbesondere folgende
Vorkommnisse von Interesse:
- Daten über die Betriebsdauer von IT-Systemen (wann wurde
welches IT-System ein- bzw. wieder ausgeschaltet?),
- Zugriffe auf aktive Netzkomponenten (wer hat sich wann
angemeldet?),
- sicherheitskritische Zugriffe auf Netzkomponenten und
Netzmanagementkomponenten mit oder ohne Erfolg,
- Verteilung der Netzlast über die Betriebsdauer eines Tages
oder eines Monats und die allgemeine Performance des Netzes.
Weiterhin sollten folgende
Vorkommnisse protokolliert werden:
- Hardware-Fehlfunktionen, die zu einem Ausfall eines IT-Systems
führen können,
- unzulässige Änderungen der IP-Adresse eines IT-Systems (in
einem TCP/IP-Umfeld).
Ein Audit kann sowohl online als
auch offline betrieben werden. Bei einem Online-Audit werden entsprechend
kategorisierte Ereignisse direkt dem Auditor mitgeteilt, der ggf. sofort
Maßnahmen einleiten kann. Dafür müssen Ereignisse in geeignete Kategorien
eingeteilt werden, damit der zuständige Administrator oder Auditor auf
wichtige Ereignisse sofort reagieren kann und nicht unter einer Flut von
Informationen den Überblick verliert. Dabei ist auch zu überlegen, ob eine
Rollentrennung erforderlich ist.
Bei
einem Offline-Audit werden die Daten aus den Protokolldateien oder
speziellen Auditdateien mit Hilfe eines Werkzeuges für Auditzwecke
aufbereitet und durch den Auditor überprüft. Im letzteren Fall können
Maßnahmen zur Einhaltung oder Wiederherstellung der Sicherheit nur
zeitverzögert eingeleitet werden. Im Allgemeinen wird eine Mischform aus
Online- und Offline-Audit empfohlen. Dabei werden für das Online-Audit die
sicherheitskritischen Ereignisse gefiltert und dem Auditor sofort zur
Kenntnis gebracht. Zusätzlich werden weniger kritische Ereignisse offline
ausgewertet.
Revision:
Bei der Revision werden die beim
(Offline-) Audit gesammelten Daten von einem/einer oder mehreren
unabhängigen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen (4-Augen-Prinzip) überprüft, um
Unregelmäßigkeiten beim Betrieb der IT-Systeme aufzudecken und die Arbeit
der Administratoren zu kontrollieren. Die mit einem Netzmanagementsystem
möglichen Protokollierungs- und Audit-Funktionen sind in einem sinnvollen
Umfang zu aktivieren. Neben Performance-Messungen zur Überwachung der
Netzlast sind dabei insbesondere die Ereignisse (Events) auszuwerten, die
von einem Netzmanagementsystem generiert werden, oder spezifische
Datensammler einzusetzen, mit denen sicherheitskritische Ereignisse
überwacht und ausgewertet werden können.
Auf keinen Fall dürfen Benutzer-Passwörter im Rahmen eines Audits
oder einer Protokollierung gesammelt werden. Dadurch wird ein hohes
Sicherheitsrisiko erzeugt, falls es zu einem unberechtigten Zugriff auf
diese Informationen kommt. Ob falsch eingegebene Passwörter, die sich von
den gültigen Passwörtern meist nur um ein Zeichen bzw. um eine Vertauschung
zweier Zeichen unterscheiden, protokolliert werden, ist im Einzelfall zu
entscheiden.
Es muss weiterhin
festgelegt werden, wer die Protokolle und Audit-Daten auswertet. Hierbei
muss eine angemessene Trennung zwischen Ereignisverursacher und -auswerter
(z.B. Administrator und Auditor) vorgenommen werden. Weiterhin ist darauf zu
achten, dass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten
werden.
Die Protokoll- oder
Auditdateien müssen regelmäßig ausgewertet werden. Sie können sehr schnell
sehr umfangreich werden. Um die Protokoll- oder Auditdateien auf ein
auswertbares Maß zu beschränken, sollten die Auswertungsintervalle daher
angemessen, aber dennoch so kurz gewählt werden, dass eine sinnvolle
Auswertung möglich ist.
SYS 10.6 Intrusion Detection Systeme
Relevanz: Umsetzung/Wartung;
Aufgabe von Intrusion Detection
Systemen ist die Überwachung bzw. Analyse des Datenverkehrs bzw. der
Aktivitäten auf IT-Systemen, mit dem Ziel, Eindringversuche zu erkennen,
weiterzumelden und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen einzuleiten.
Dies umfasst folgende Teilaufgaben:
- Erfassung von Ereignissen:
Sammlung der wesentlichen Ereignisdaten aus Netzpaketen oder
Protokolldateien
- Analyse der erfassten
Ereignisse:
Untersuchung der gespeicherten Aktivitäten auf
Auffälligkeiten (z.B. anormales Verhalten von Benutzerinnen/Benutzern
("Anomalie Intrusion Detection Systeme") oder bekannte Befehlsmuster
("Misuse Intrusion Detection Systeme"))
- Speicherung der analysierten Daten
- Einleitung von
Gegenmaßnahmen:
Generierung von Warnmeldungen und Setzen von
Gegenmaßnahmen
Im Unterschied zu Firewalls, die
die Anbindung eines Netzwerkes an ein Fremdnetz (etwa Internet) absichern,
unterstützen Intrusion Detection Systeme die Erkennung unberechtigter
Zugriffsversuche sowohl externer als auch interner Benutzer/innen innerhalb
eines lokalen Netzes.
Intrusion
Detection Systeme können andere Sicherheitsmaßnahmen, wie Authentisierung,
Zugriffsschutzsysteme und Firewalls nicht ersetzen, sie können jedoch zu
einer weiteren Erhöhung der Sicherheit, insbesondere in sensiblen Bereichen,
beitragen.
5.11 Kryptographische Maßnahmen
Relevanz: Management; Umsetzung/Wartung; Anwender/innen;
Der Einsatz kryptographischer
Verfahren kann die Gesamtsicherheit eines IT-Systems beträchtlich
erhöhen.
Kryptographische Verfahren
leisten etwa:
Vertraulichkeitsschutz durch Verschlüsselung
Die Vertraulichkeit übertragener oder
gespeicherter Information kann durch geeignete Verschlüsselung
sichergestellt werden. Das entscheidende Merkmal eines
Verschlüsselungsverfahrens ist die Güte des Algorithmus sowie der
Schlüsselauswahl.
Integritätsschutz durch MACs oder Digitale Signaturen
Schutz gegenüber Manipulationen
bieten etwa Verfahren, die unter Verwendung eines symmetrischen
Verschlüsselungsalgorithmus aus der zu übermittelnden Information einen so
genannten Message Authentication Code (MAC) (auch Modification Detection
Code (MDC) oder Message Integrity Code (MIC)) erzeugen.
Andere Verfahren bedienen sich eines asymmetrischen
Verschlüsselungsalgorithmus in Kombination mit einer Hash-Funktion und
erzeugen eine "Digitale Signatur". Die jeweiligen erzeugten "Fingerabdrücke"
(MAC, Digitale Signatur) werden zusammen mit der Information an den/die
Empfänger/in übertragen und können von diesem/dieser überprüft
werden.
Nichtabstreitbarkeit durch Elektronische Signaturen
Elektronische Signaturen sollen ein
Pendant zur handschriftlichen Unterschrift für digitale Dateien und
Nachrichten darstellen.
Sie beruhen
auf asymmetrischen Verfahren. Die wesentliche Voraussetzung für
elektronische Signaturen ist, dass jede/r Teilnehmer/in ein nur ihm/ihr
bekanntes Geheimnis besitzt, mit dem er/sie zu beliebigen Dateien eine
elektronische Signatur bilden kann. Anhand von öffentlichen Informationen
muss es möglich sein, diese elektronische Signatur zu überprüfen.
In den nachfolgenden Maßnahmenbeschreibungen
wird die Kenntnis kryptographischer Grundbegriffe vorausgesetzt. Andernfalls
sei hier auf die entsprechenden Ausführungen in
[BSI GSHB] (Maßnahme M 3.23 Einführung in kryptographische Grundbegriffe)
bzw. die umfangreiche Fachliteratur zu diesem Thema verwiesen.
SYS 11.1 Entwicklung eines Kryptokonzepts
Relevanz: Management; Umsetzung/Wartung;
Aufgrund der Vielfalt
kryptographischer Problemstellungen und unterschiedlicher Einflussfaktoren
gibt es auch vielfältige Lösungsansätze und Realisierungsmöglichkeiten. Um
den benötigten Grad an Sicherheit zu erreichen ist es erforderlich, ein
Kryptokonzept zu entwickeln, das in das IT-Sicherheitskonzept der Behörde
bzw. des Unternehmens integriert wird.
Die Auswahl geeigneter kryptographischer Komponenten muss auf diesem
Konzept basieren.
Einzelne Punkte dieses Konzepts werden in den nachfolgenden
Maßnahmenbeschreibungen näher ausgeführt.
Bei der Erstellung eines Kryptokonzeptes handelt es sich nicht um
eine einmalige Aufgabe, sondern um einen dynamischen Prozess. Ein
Kryptokonzept muss daher regelmäßig den aktuellen Gegebenheiten angepasst
werden.
SYS 11.2 Bedarfserhebung für den Einsatz kryptographischer Verfahren und Produkte
Relevanz: Umsetzung/Wartung;
Um bei der Verarbeitung und
Übertragung sensitiver Informationen zu realistischen, verlässlichen und
anwendungsgerechten Bedarfsanforderungen und Rahmenbedingungen für den
Einsatz kryptographischer Verfahren und Produkte zu kommen, müssen zunächst
die schützenswerten Daten identifiziert und bewertet werden.
Identifikation der zu schützenden Daten
Zunächst muss festgestellt werden,
für welche Aufgaben kryptographische Verfahren eingesetzt werden sollen, und
welche Daten damit gesichert werden sollen.
Der Einsatz kryptographischer Verfahren kann aus verschiedenen
Gründen erforderlich sein, etwa:
- zum Schutz der Vertraulichkeit bzw. der Integrität von
Daten,
- zur Authentisierung,
- für Sende- oder Empfangsnachweise.
Je nach Einsatzzweck können
verschiedene kryptographische Methoden wie z.B. Verschlüsselung oder
Digitale Signaturen sinnvoll sein (s.o.).
Um festzustellen, welche kryptographischen Verfahren bzw. Produkte
benötigt werden und welche Daten damit zu schützen sind, sollte zunächst die
aktuelle IT-Struktur ermittelt werden.
Ermittelt werden sollte,
- welche IT-Systeme es gibt, auf denen Daten verarbeitet bzw.
gespeichert (PCs, Laptops, Server, ...) oder mit denen Daten übermittelt
werden (Bridge, Router, Gateway, Firewall, ..) und
- welche Übertragungswege es gibt. Dazu sollte die logische und
physikalische Vernetzungsstruktur erfasst werden (siehe auch SYS 6.3 Ist-Aufnahme der aktuellen Netzsituation ).
Schutzbedarf der Daten (Vertraulichkeit, Integrität, Authentizität, Nichtabstreitbarkeit)
Es sollten alle Anwendungen bzw.
Daten ermittelt werden, bei denen ein besonderer Anspruch an
Vertraulichkeit, Integrität, Authentizität bzw. Nichtabstreitbarkeit
besteht. Allerdings werden nicht nur für IT-Systeme, Anwendungen oder
Informationen mit höherem Schutzbedarf kryptographische Produkte benötigt,
sondern auch für solche mit mittlerem Schutzbedarf.
Beispiele für Daten mit besonderem
Vertraulichkeitsanspruch sind
- personenbezogene Daten,
- Passwörter und kryptographische Schlüssel,
- Daten, aus denen ein Konkurrenzunternehmen finanzielle Gewinne
ziehen könnte,
- Daten, ohne deren Vertraulichkeit die Aufgabenerfüllung
gefährdet ist (z.B. Ermittlungsergebnisse),
- Daten, deren Veröffentlichung eine Rufschädigung verursachen
könnte.
Beispiele für Daten mit besonderem
Integritätsanspruch sind
- finanzwirksame Daten, durch deren Manipulation finanzielle
Schäden entstehen können,
- Informationen, deren verfälschte Veröffentlichung
Regressforderungen nach sich ziehen könnte,
- Daten, deren Verfälschung zu einer verminderten
Produktqualität führen kann.
Ein Beispiel für Anwendungen mit
besonderem Anspruch an Authentizität sind Remote-Zugriffe. Ein Beispiel für
Daten mit besonderem Anspruch an Nichtabstreitbarkeit sind Bestellungen oder
Reservierungen, bei denen der Besteller identifizierbar sein
sollte.
Als Ergebnis der
Schutzbedarfsfeststellung ist festzulegen, welche Anwendungen oder Daten
kryptographisch gesichert werden sollen. Diese Festlegung kann später noch
verfeinert werden und sollte regelmäßig überarbeitet werden.
Als Resultat ergibt sich somit ein Überblick
über alle Speicherorte und Übertragungsstrecken, die kryptographisch
gesichert werden müssen.
Über die sicherheitstechnischen Anforderungen hinaus sind bei der
Entwicklung eines Kryptokonzeptes und dem Einsatz kryptographischer Produkte
auch noch eine Reihe anderer Aspekte von Bedeutung:
- Technische Aspekte:
Dazu
zählen etwa Fragen nach der physischen Sicherheit der Einsatzumgebung
und Performance-Anforderungen.
- Personelle und organisatorische
Aspekte:
Dazu zählen Benutzerfreundlichkeit, Zumutbarkeit
und Zuverlässigkeit der kryptographischen Verfahren und Produkte sowie
eventueller zusätzlicher Schulungs- und Personalbedarf.
- Wirtschaftliche Aspekte,
wie
etwa einmalige Investitionskosten, laufende Kosten für Betrieb und
Wartung sowie Lizenzgebühren.
- Key Recovery:
Falls die zur
Verschlüsselung benutzten Schlüssel verloren gehen, sind im Allgemeinen
auch die damit geschützten Daten verloren. Viele Kryptoprodukte bieten
daher Funktionen zur Datenwiedergewinnung für solche Fälle an. Solche
Funktionen bringen aber auch Risiken mit sich: Wenn dadurch vertrauliche
Schlüssel wiederhergestellt werden können, muss sichergestellt sein,
dass dies nur Berechtigte können. Wenn es möglich ist, ohne Wissen der
Original-Schlüsselbenutzerin bzw. des Original-Schlüsselbenutzers auf
deren/dessen Daten zuzugreifen, hat diese/r keine Möglichkeit,
böswillige Manipulationen zu beweisen. Der Einsatz von Key Recovery
Mechanismen führt auch häufig aufgrund des entgegengebrachten
Misstrauens zu Vorbehalten innerhalb des eigenen Unternehmens bzw.
Behörde, aber auch bei den Kommunikationspartnern. Bei der
Datenübertragung sollte daher generell auf Key Recovery verzichtet
werden. Hierfür gibt es auch keine Notwendigkeit, da beim Schlüssel-
oder Datenverlust diese einfach noch einmal ausgetauscht werden können.
Bei der lokalen Speicherung von Daten sollte der Einsatz sorgfältig
überlegt werden (siehe auch BCP 1.4 Datensicherung bei Einsatz kryptographischer Verfahren ).
- Lebensdauer von kryptographischen
Verfahren:
Kryptographische Verfahren und Produkte müssen
regelmäßig daraufhin überprüft werden, ob sie noch dem Stand der Technik
entsprechen. Bereits bei der Auswahl kryptographischer Verfahren sollte
daher eine zeitliche Grenze für deren Einsatz festgelegt werden. Zu
diesem Zeitpunkt sollte noch einmal gründlich überdacht werden, ob die
eingesetzten Kryptomodule noch den erwarteten Schutz bieten.
- Gesetzliche
Rahmenbedingungen:
Beim Einsatz kryptographischer Produkte
sind diverse gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten. In einigen
Ländern dürfen beispielsweise kryptographische Verfahren nicht ohne
Genehmigung eingesetzt werden. Daher muss untersucht werden, ob
innerhalb der zum Einsatzgebiet gehörenden Länder Einschränkungen beim
Einsatz kryptographischer Produkte zu beachten sind und ob für in Frage
kommende Produkte Exportbeschränkungen beachtet werden müssen (z.B. lt.
Außenhandelsgesetz 1995, BGBl. Nr.172/1995 idgF, ) (siehe SYS 11.4 Auswahl eines geeigneten kryptographischen Produktes ).
SYS 11.3 Auswahl eines geeigneten kryptographischen Verfahrens
Relevanz: Umsetzung/Wartung;
Kriterien für die Auswahl eines
kryptographischen Verfahrens sind:
- Mechanismenstärke /
Schlüssellänge:
Ein wesentliches Kriterium für die Auswahl
von kryptographischen Verfahren stellt ihre kryptographische Stärke dar.
Bei symmetrischen Verfahren stellt eine ausreichend große Schlüssellänge
eine notwendige - wenn auch nicht hinreichende - Bedingung für die
Sicherheit dar. Je größer die verwendete Schlüssellänge bei einem
kryptographischen Verfahren ist, desto länger dauert die Berechnung des
Schlüssels durch eine Brute-Force-Attacke. Andererseits werden die
Verfahren bei der Verwendung längerer Schlüssel langsamer, so dass immer
zu überlegen ist, welche Schlüssellänge unter
Nutzen-/Leistungsgesichtspunkten angemessen ist. Als Faustregel für gute
Verfahren und mittleren Schutzbedarf gilt derzeit, dass die eingesetzten
Schlüssel mindestens 100 Bit lang sein sollten (vgl. Signaturverordnung (SigV), BGBl. II Nr. 30/2000 idgF, ). Bei Verwendung von Blockchiffren sollten größere,
strukturierte Datenmengen nicht im ECB-Modus verschlüsselt werden.
Stattdessen sollten dazu der CBC-Modus oder der CFB-Modus verwendet
werden. Mindestens eine dieser Betriebsarten sollte daher implementiert
sein. Bei asymmetrischen Verfahren sollte die Mechanismenstärke so
gewählt werden, dass die Lösung der zu Grunde liegenden mathematischen
Probleme zum Brechen des Verfahrens einen unvertretbar großen bzw.
praktisch unmöglichen Rechenaufwand erfordert (die zu wählende
Mechanismenstärke hängt daher vom aktuellen Stand der Algorithmik und
der Rechentechnik ab). Gegenwärtig kann man davon ausgehen, dass mit
Modullängen von 1024 Bit bei RSA bzw. Untergruppenordnungen in der Größe
von 160 Bit bei ElGamal-Verfahren auf einer geeigneten elliptischen
Kurve ausreichende Sicherheit für mittleren
Schutzbedarf erreicht wird (Quelle: [BSI GSHB] Ausgaben Juli 1999 / Oktober 2000, Maßnahme M 2.164). Zu
beachten ist, dass für bestimmte Anforderungen u.U. größere
Schlüssellängen erforderlich sind; so sind etwa laut derzeit gültiger
Signaturverordnung (SigV), BGBl. II Nr. 30/2000 idgF, für sichere elektronische Signaturen Schlüssellängen von 1023
Bit für RSA und DSA erforderlich. Grundsätzlich sollten nur Algorithmen
eingesetzt werden, die veröffentlicht sind, von einem breiten
Fachpublikum intensiv untersucht wurden und von denen keine
Sicherheitslücken bekannt sind. Vor der Verwendung von unbekannten
Algorithmen aus Quellen, deren kryptographische Kompetenz nicht
ausreichend nachgewiesen ist, kann nur gewarnt werden.
- Symmetrische, asymmetrische oder hybride
Verfahren?
Aus Performancegründen werden für
Verschlüsselungszwecke keine reinen Public-Key-Implementierungen
eingesetzt. Alle gängigen Implementierungen von Public-Key-Kryptographie
nutzen hybride Verfahren. In Anwendungen mit großen oder offenen
Nutzergruppen empfiehlt sich meist die Verwendung eines hybriden
Verfahrens (wegen der Vorzüge für das Schlüsselmanagement). Bei kleinen,
geschlossenen Nutzergruppen (insbesondere natürlich bei einem/einer
einzelnen Benutzer/in) kann man sich auf symmetrische Verfahren
beschränken. Bei Einsatz hybrider Verfahren ist es sinnvoll, die Stärken
des symmetrischen und des asymmetrischen Anteils aufeinander
abzustimmen. Da mit dem asymmetrischen Verfahren vor einem
Schlüsselwechsel in der Regel viele Schlüssel für das symmetrische
Verfahren verschlüsselt werden ("Überschlüsselung"), sollte der
asymmetrische Algorithmus eher etwas stärker ausgelegt werden.
- Realisierbarkeit von technischen
Anforderungen
Die Chiffrieralgorithmen müssen so beschaffen
sein, dass die technischen Anforderungen, insbesondere die geforderte
Performance, durch eine geeignete Implementation erfüllt werden können.
Hierunter fallen Anforderungen an die Fehlerfortpflanzung (z.B. falls
über stark rauschende Kanäle gesendet wird), aber auch Anforderungen an
Synchronisationsoverhead und Zeitverzögerung (z.B. falls
"Echtzeit"-Verschlüsselung von großen Datenmengen erforderlich
ist).
SYS 11.4 Auswahl eines geeigneten kryptographischen Produktes
Relevanz: Umsetzung/Wartung;
Aufgrund des breiten Spektrums
kryptographischer Anwendungen können im Folgenden lediglich grundsätzliche
Empfehlungen zur Auswahl von kryptographischen Produkten gegeben werden, die
im konkreten Fall zu detaillieren sind.
Funktionalität
Das ausgewählte Produkt muss die von
dem/der Anwender/in spezifizierte Funktionalität aufweisen.
Es muss insbesondere:
- die geforderten kryptographischen Grunddienste leisten,
- evtl. besonderen Anforderungen durch die Einsatzumgebung
genügen (z.B. Single-User/Multi-User-PC, LAN-Umgebung,
WAN-Anbindung),
- die geforderten technischen Leistungsmerkmale aufweisen (z.B.
Durchsatzraten),
- die geforderten Sicherheitsfunktionalitäten aufweisen,
insbesondere müssen die eingesetzten kryptographischen Mechanismen die
erforderliche Stärke aufweisen.
Interoperabilität
Das ausgewählte Produkt wird in der
Regel in eine bestehende IT-Umgebung eingefügt.
Es muss dort möglichst interoperabel sein. Die Einhaltung
interner Standards ist nötig, um die Interoperabilität mit dem bereits
vorhandenen IT-System bzw. Systemkomponenten zu gewährleisten. Die Anwendung
internationaler Standards für kryptographische Techniken sollte
selbstverständlich sein, sie erleichtert auch eine Sicherheitsevaluierung
der kryptographischen Komponenten.
Wirtschaftlichkeit
Das ausgewählte Produkt sollte
möglichst wirtschaftlich sein.
Dabei
müssen Anschaffungskosten, Stückzahlen, Kosten für Wartung und
Produktpflege, aber auch Einsparungen durch etwaige Rationalisierungseffekte
berücksichtigt werden.
Zertifizierte Produkte
Die "Information Technology Security
Evaluation Criteria" (
[ITSEC] ) bzw. die "Common Criteria" (
[Common Criteria] ) bieten einen Rahmen, innerhalb dessen die
Sicherheitsfunktionalitäten eines IT-Produktes durch Anlegen von etablierten
Kriterien in eine genau spezifizierte Hierarchie von Sicherheitsstufen
eingeordnet werden können.
Die
Informationssicherheitsbehörden mehrerer Staaten haben jeweils ein
nationales Zertifizierungsschema nach diesen Kriterien aufgebaut.
Importprodukte
In mehreren Staaten unterliegt der
Export von starker Kryptographie starken Beschränkungen.
Insbesondere wird die Stärke von an sich starken
Verschlüsselungsprodukten künstlich (durch Reduzierung der
Schlüsselmannigfaltigkeit) herabgesetzt. Solche künstlich geschwächten
Verfahren erreichen i.d.R. nicht die für mittleren Schutzbedarf
erforderliche Mechanismenstärke. Beim Einsatz von Importprodukten sollte
immer darauf geachtet werden, ob sie den vollen Leistungsumfang
bieten.
Grenzüberschreitender Einsatz
Viele Unternehmen und Behörden haben
zunehmend das Problem, dass sie auch ihre internationale Kommunikation, z.B.
mit ausländischen Tochterunternehmen, kryptographisch absichern
wollen.
Hierfür muss zunächst
untersucht werden,
- ob innerhalb der jeweiligen Länder Einschränkungen beim
Einsatz kryptographischer Produkte zu beachten sind und
- ob für in Frage kommende Produkte Export- oder
Importbeschränkungen bestehen.
Fehlbedienungs- und Fehlfunktionssicherheit
Das Gefährliche an kryptographischen
Produkten ist, dass sie Anwender/innen in einer - mitunter trügerischen -
Sicherheit wiegen.
Daher kommt
Maßnahmen gegen Kompromittierungen durch Bedienungsfehler oder technisches
Versagen besondere Bedeutung zu, da deren Folgen eine gravierende Gefährdung
der Sicherheit darstellen können. Allerdings ist die Bandbreite bezüglich
redundanter Systemauslegung und zusätzlicher Überwachungsfunktionen - und
damit an Gerätekosten - groß, sodass hier die Maßnahmen im Einzelfall in
Abhängigkeit von den Anforderungen festzulegen sind.
Implementierung in Software, Firmware oder Hardware
Kryptographische Algorithmen können
sowohl in Software, in Firmware als auch in Hardware implementiert
werden.
Softwarerealisierungen werden
in der Regel vom Betriebssystem des jeweiligen IT-Systems gesteuert. Unter
Firmware versteht man Programme und Daten, die permanent so in Hardware
gespeichert sind, dass die Speicherinhalte nicht dynamisch verändert werden
können, und die während ihres Ablaufs nicht modifiziert werden können. Bei
Hardwarelösungen wird das kryptographische Verfahren direkt in Hardware
realisiert, z.B. als separates Sicherheitsmodul oder als
Einsteckkarte.
Softwarelösungen
bieten den Vorteil, leicht anpassbar und kostengünstig zu sein.
Hardwarerealisierungen bieten im Allgemeinen sowohl höhere
Manipulationsresistenz (und damit Sicherheit) als auch höheren
Datendurchsatz als Softwarerealisierungen, sie sind aber meist auch
teurer.
Firmwarelösungen kann man als
Kompromiss der beiden vorangegangenen Möglichkeiten verstehen. Die Vor- und
Nachteile der jeweiligen Realisierung beziehen sich jedoch immer nur auf
lokale Aspekte (dazu gehört vor allem das Schlüsselmanagement). Sind die
Daten einmal verschlüsselt und befinden sie sich auf dem Kommunikationsweg,
ist im Prinzip das Zustandekommen der Verschlüsselung nicht mehr
relevant.
Ein Beispiel für (relativ)
preiswerte, transportable und benutzerfreundliche Kryptomodule sind
Chipkarten, die im Bereich der lokalen Verschlüsselung als sicheres
Speichermedium für die kryptographischen Schlüssel oder im Bereich der
Authentikation zur Passwort-Generierung und Verschlüsselung eingesetzt
werden können.
SYS 11.5 Regelung des Einsatzes von Kryptomodulen
Relevanz: Umsetzung/Wartung; Anwender/innen;
Auch im laufenden Betrieb müssen eine
Reihe von Sicherheitsanforderungen an den Einsatz von Kryptomodulen gestellt
werden. Diese müssen adäquat in das technische und organisatorische Umfeld
eingebunden sein, in dem sie eingesetzt werden.
Wichtige organisatorische Regelungen dafür
sind:
- Es müssen Verantwortliche benannt werden, und zwar für die
Erstellung des Kryptokonzeptes, für die Auswahl sowie für den sicheren
Betrieb der kryptographischen Produkte.
- Es sind geeignete personelle Maßnahmen festzulegen bzw.
durchzuführen (Schulung, Benutzer-Support, Vertretungsregelungen,
Verpflichtungen, Rollenzuteilungen).
- Die Benutzer/innen sollten nicht nur im Umgang mit den von
ihnen zu bedienenden Kryptomodulen geschult werden, sie sollten darüber
hinaus für den Nutzen und die Notwendigkeit der kryptographischen
Verfahren sensibilisiert werden und einen Überblick über
kryptographische Grundbegriffe erhalten.
- Falls Probleme oder der Verdacht auf Sicherheitsvorfälle beim
Einsatz von Kryptomodulen auftreten, muss klar definiert sein, was in
solchen Fällen zu unternehmen ist. Alle Benutzer/innen müssen über die
entsprechenden Verhaltensregeln und Meldewege informiert sein.
- Im Rahmen des Kryptokonzeptes ist festzulegen, wer wann welche
Kryptoprodukte benutzen muss bzw. darf und welche Randbedingungen dabei
zu beachten sind (z.B. Schlüsselhinterlegung).
- Der korrekte Einsatz der Kryptomodule sollte regelmäßig
überprüft werden. Ebenso ist regelmäßig zu hinterfragen, ob die
eingesetzten kryptographischen Verfahren noch dem Stand der Technik
entsprechen.
- Abhängig von den definierten Verfügbarkeitsanforderungen
sollten Ersatz-Kryptomodule vorrätig gehalten werden, um einen
reibungslosen Betrieb zu gewährleisten. Dies ist insbesondere dort
wichtig, wo der Zugriff auf verschlüsselte Daten von der
Funktionsfähigkeit eines einzelnen Kryptomoduls abhängt, z.B. bei der
Datenarchivierung oder der ISDN-Verschlüsselung.
Zur Gewährleistung eines sicheren
Betriebs der Kryptomodule sind folgende Maßnahmen zu setzen:
- Vor der Inbetriebnahme muss die optimale Konfiguration der
Kryptomodule festgelegt werden, z.B. hinsichtlich Schlüssellänge,
Betriebsmodi oder Kryptoalgorithmen.
- Die festgelegte Konfiguration muss dokumentiert sein, damit
sie nach einem Systemversagen oder einer Neuinstallation schnell wieder
eingerichtet werden kann.
- Für die Benutzer/innen müssen die Kryptoprodukte durch den
Administrator so vorkonfiguriert sein, dass ohne weiteres Zutun der
Benutzer/innen maximale Sicherheit erreicht werden kann.
- Bei komplexeren Kryptoprodukten müssen geeignete Handbücher
verfügbar sein.
- Die Kryptomodule müssen sicher installiert und anschließend
getestet werden.
- Die Anforderungen an die Einsatzumgebung müssen festgelegt
sein, eventuell sind dafür ergänzende Maßnahmen im IT-Umfeld zu
treffen.
- Umfang und Häufigkeit der Wartung sowie die
Verantwortlichkeiten dafür sind festzulegen.
SYS 11.6 Physikalische Sicherheit von Kryptomodulen
Relevanz: Umsetzung/Wartung;
Hardware-Kryptomodule sollten unter Verwendung
von physikalischen Sicherheitsmaßnahmen oder unter Ausnutzung entsprechender
Materialeigenschaften so konstruiert sein, dass ein unautorisierter
physikalischer Zugriff auf Modulinhalte erfolgreich verhindert werden
kann.
Möglichkeiten dazu sind
etwa:
- die Verwendung von Passivierungsmaterialien,
- geeignete Tamperschutzmaßnahmen,
- mechanische Schlösser sowie
- automatische Löschung (Vernichtung) aller im Klartext
enthaltenen sensitiven Schlüsseldaten und -parameter bei unbefugtem
Öffnen des Gehäuses.
Durch den Einsatz von Sensoren und
Überwachungseinrichtungen lässt sich sicherstellen, dass das Kryptomodul in
seinem vorgesehenen Arbeitsbereich, etwa bzgl. Spannungsversorgung, Taktung,
Temperatur, mechanische Beanspruchung und elektromagnetische
Beeinträchtigung, betrieben wird.
Zur
Aufrechterhaltung seiner beabsichtigten Funktionalität sollte das
Kryptomodul Selbsttests initiieren und durchführen können. Diese Tests
können sich auf folgende Bereiche erstrecken: Algorithmentests, Software und
Firmwaretests, Funktionstests, statistische Zufallstests, Konsistenztests,
Bedingungstests sowie Schlüsselgenerierungs- und -ladetests. Bei einem
negativen Testergebnis sollte den Benutzerinnen bzw. Benutzern des
Kryptomoduls eine entsprechende Fehlermeldung signalisiert und ein
entsprechender Fehlerzustand eingenommen werden. Erst nach Behebung der
Fehlerursache(n) darf eine Freischaltung aus diesem Fehlerzustand möglich
sein.
Beim Einsatz von
Softwareprodukten muss die physikalische Sicherheit des Kryptomoduls durch
das jeweilige IT-System bzw. dessen Einsatzumgebung geleistet werden. Eine
Softwarelösung sollte Selbsttests durchführen können, um Modifikationen
durch Trojanische Pferde oder Viren erkennen zu können.
SYS 11.7 Key-Management
Relevanz: Umsetzung/Wartung; Anwender/innen;
Die Verwendung kryptographischer
Sicherheitsmechanismen (z.B. Verschlüsselung, digitale Signatur) setzt die
vertrauliche, integere und authentische Erzeugung, Verteilung und
Installation von geeigneten Schlüsseln voraus. Schlüssel, die Unbefugten zur
Kenntnis gelangt sind, bei der Verteilung verfälscht worden sind oder gar
aus unkontrollierter Quelle stammen, können den kryptographischen
Sicherheitsmechanismus genauso kompromittieren wie qualitativ schlechte
Schlüssel, die auf ungeeignete Weise erzeugt worden sind. Qualitativ gute
Schlüssel werden in der Regel unter Verwendung geeigneter
Schlüsselgeneratoren erzeugt.
Für das
Schlüsselmanagement sind folgende Punkte zu beachten:
Schlüsselgenerierung
Die Auswahl der Schlüssel muss sich
am eingesetzten Verfahren orientieren.
Schlüssel dürfen nicht leicht erratbar oder rekonstruierbar sein. Für
eine "gute" Schlüsselwahl eignen sich insbesondere Zufallszahlengeneratoren.
Auch muss sichergestellt werden, dass bei der Installation des
Verschlüsselungsverfahrens etwaige voreingestellte Schlüssel geändert
werden.
Schlüsseldiversifizierung
Kryptographische Schlüssel sollten
möglichst nur für einen Einsatzzweck dienen.
Insbesondere sollten für die Verschlüsselung immer andere Schlüssel
als für die Signaturbildung benutzt werden. Dies ist sinnvoll,
- damit bei der Offenlegung eines Schlüssels nicht alle
Verfahren betroffen sind,
- um Abhängigkeiten zwischen Schlüsseln bzw. erzeugten Daten zu
vermeiden,
- da es manchmal erforderlich sein kann, Schlüssel weiterzugeben
(Vertretungsfall),
- da es unterschiedliche Zyklen für den Schlüsselwechsel geben
kann.
Schlüsselverteilung / Schlüsselaustausch
Kryptographische
Kommunikationsbeziehungen können nur dann funktionieren, wenn die
Kommunikationspartner über aufeinander abgestimmte kryptographische
Schlüssel verfügen.
Dazu müssen alle
Kommunikationspartner mit den dazu erforderlichen Schlüsseln versorgt
werden. Zur Schlüsselverteilung und zum Schlüsselaustausch können
unterschiedliche Verfahren verwendet werden.
Unter Schlüsselverteilung wird hier die initiale Versorgung der
Kommunikationspartner mit Grundschlüsseln verstanden. Die Schlüssel werden
dazu von einer meist zentralen Schlüsselerzeugungsstelle (z.B. einem Trust
Center) an die einzelnen Kommunikationspartner übermittelt. Die Verteilung
der Schlüssel sollte auf geeigneten Datenträgern (z.B. Chipkarten) oder über
Kommunikationsverbindungen (z.B. LAN, WAN) vertraulich (z.B. verschlüsselt),
integer (z.B. MAC-gesichert) und authentisch (z.B. digital signiert)
erfolgen. Die unbefugte Kenntnisnahme bzw. Verfälschung der Schlüssel muss
verhindert oder wenigstens erkannt werden können.
Mit Schlüsselaustausch wird die Schlüsseleinigungsprozedur
zwischen zwei Kommunikationspartnern auf einen Sitzungsschlüssel (Session
Key) bezeichnet. Der Session Key ist ein Schlüssel, der nur eine begrenzte
Zeit, etwa für die Dauer einer Kommunikationsverbindung, verwendet
wird.
Schlüsselinstallation und -speicherung
Der Vertraulichkeitsschutz durch
Verschlüsselung kann nur dann umfassend erreicht werden, wenn die
verwendeten kryptographischen Schlüssel geheim gehalten werden
können.
Bieten die IT-Systeme, auf
denen das Verschlüsselungsverfahren eingesetzt ist, keinen ausreichenden
Zugriffsschutz für die Schlüssel, sollten diese nicht auf diesem IT-System
gespeichert werden. Besser ist eine bedarfsorientierte manuelle Eingabe oder
die Auslagerung der Schlüssel auf einen externen Datenträger. Aus
Sicherheitsgründen bieten sich hier insbesondere Chipkarten an.
Auf jeden Fall muss sichergestellt werden, dass
bei der Installation des Verschlüsselungsverfahrens voreingestellte
Schlüssel geändert werden.
Schlüsselarchivierung
Für Archivierungszwecke sollte das
kryptographische Schlüsselmaterial auch außerhalb des Kryptomoduls in
verschlüsselter Form speicherbar und gegebenenfalls wieder einlesbar
sein.
Die kryptographischen Schlüssel
können ihrerseits wieder - unter einem so genannten Masterkey oder
Key-Encrypting-Key (KEK) - verschlüsselt werden. Der KEK muss entsprechend
sicher (z.B. auf einer im Safe deponierten Chipkarte gespeichert) aufgehoben
werden. Empfehlenswert ist die Splittung des KEK in zwei oder mehrere
Teilschlüssel, sodass zur Rekonstruktion des KEK zwei oder mehrere Personen
gleichzeitig anwesend sein müssen.
Im Bereich der öffentlichen Verwaltung wird zur Verschlüsselung die
Verwendung von Verschlüsselungszertifikaten empfohlen, wobei alle
Zertifikate innerhalb einer Organisationseinheit das gleiche Schlüsselpaar
verwenden, sodass eine separate Schlüsselhinterlegung nicht notwendig wird.
Es ist somit nur mehr das innerhalb der Organisationseinheit gemeinsame
Schlüsselpaar geeignet zu archivieren.
[IKTB-181202-1]
Zugriffs- und Vertretungsregelung
In der Sicherheitspolitik sollten
Fragen bzgl. der Zugriffs- und Vertretungsrechte geregelt sein.
Entsprechende Mechanismen müssen vom
Schlüsselmanagement und von den einzusetzenden Kryptomodulen/-geräten
unterstützt werden (z.B. Schlüsselhinterlegung für den Fall, dass ein/e
Mitarbeiter/in das Unternehmen verlässt oder wegen Krankheit längere Zeit
ausfällt).
Wird innerhalb einer
Organisationseinheit der öffentlichen Verwaltung ein und dasselbe
Schlüsselpaar zur Verschlüsselung verwendet, so werden die Vertretungsregeln
damit umsetzbar und eine Schlüsselhinterlegung innerhalb einer Einheit wird
obsolet.
[IKTB-181202-1]
Schlüsselwechsel
Die verwendeten Schlüssel sind
abhängig von der Häufigkeit ihres Einsatzes, von dem relevanten
Bedrohungspotential und der Sicherheit ihrer lokalen Aufbewahrung
hinreichend oft präventiv zu wechseln.
Besteht der Verdacht, dass ein verwendeter Schlüssel kompromittiert
wurde, so ist dieser Schlüssel nicht mehr zu verwenden und alle Beteiligten
sind zu informieren. Bereits mit diesem Schlüssel verschlüsselte
Informationen sind zu entschlüsseln und mit einem anderen Schlüssel zu
verschlüsseln.
Außerbetriebnahme
Nicht mehr benötigte Schlüssel (z.B.
Schlüssel, deren Gültigkeitsdauer abgelaufen ist) sind auf sichere Art zu
löschen bzw. zu vernichten (z.B. durch mehrfaches Löschen/Überschreiben
und/oder mechanische Zerstörung des Datenträgers).
Auf Produkte mit unkontrollierbarer Schlüsselablage sollte
generell verzichtet werden.
SYS 11.8 Einsatz elektronischer Signaturen
Relevanz: Management; Umsetzung/Wartung; Anwender/innen;
Elektronische Signaturen stellen ein
Pendant zur eigenhändigen Unterschrift für digitale Dateien und Nachrichten
dar.
Sie leisten im Wesentlichen zwei
Aufgaben:
- Authentifizierung:
Es kann
eindeutig verifiziert werden, ob eine bestimmte Person eine bestimmte
elektronische Signatur erzeugt hat.
- Überprüfung der Integrität der signierten
Daten:
Es ist eindeutig überprüfbar, ob die Daten, an die
eine elektronische Signatur angehängt wurde, identisch sind mit den
Daten, die tatsächlich signiert wurden.
Elektronische Signaturen
gewährleisten nicht die Vertraulichkeit von
Daten, hierzu sind zusätzliche Verschlüsselungsmaßnahmen erforderlich.
Der Einsatz elektronischer
Signaturen empfiehlt sich vor allem in offenen Systemen, in denen a priori
kein gegenseitiges Vertrauen zwischen den Kommunikationsteilnehmern
vorausgesetzt werden kann, aber verbindliche, authentische Kommunikation
erforderlich ist.
Das Signaturgesetz regelt u.a.
- die Rechtswirkungen elektronischer und sicherer elektronischer
Signaturen,
- die Tätigkeit der Zertifizierungsanbieter,
- die Aufsicht,
- technische Sicherheitserfordernisse,
- Rechte und Pflichten der Anwender/innen sowie
- die Frage der Anerkennung ausländischer Zertifikate.
Nähere Anforderungen an die
technischen Komponenten und Verfahren etc. werden in der Signaturverordnung
geregelt.
SYS 11.9 Zertifizierungsdienste
Relevanz: Umsetzung/Wartung; Anwender/innen;
Zertifikate können einerseits zur
Verschlüsselung aber andererseits auch zur Authentisierung verwendet werden.
Demnach unterscheiden sich auch die Vorgaben und Anforderungen an die
ausstellenden Zertifizierungsdienste.
Im Rahmen des IKT-Board Beschlusses vom 11.März 2003
[IKTB-110303-1] wurde die Kennzeichnung von Sicherheitszertifikaten beschlossen.
Zur eindeutigen Erkennung von Zertifikaten für Signatur und Server wurde der
Object Identifier für .gv.at mit der Arbeitsgruppe der Länder abgestimmt.
Zur Stärkung des Vertrauens und zur nachweisbaren Sicherheit wird empfohlen,
die Server für Anwendungen des E-Government automatisiert erkennbar zu
machen. Dies erfordert die Anwendung der
"Richtlinien für Zertifikate für das E-Government" [IKT-ZERT] . Diese Kennung wurde auch im internationalen Kennungsschema
(Zertifikatsattribute) festgelegt.
Im IKT-Board
Beschluss vom 3.Mai 2005
[IKTB-030505-01-] werden für Anwendungen in der Bundesverwaltung je nach
Anwendungsgebiet drei Arten von Zertifikaten unterschieden.
- Amtssignatur (automatisch ausgehende Erledigungen und
Bescheide
- Signatur mit der Bürgerkarte/Dienstkarte (Identifikation der
Organverwalter und gegebenenfalls, wie die Amtssignatur, für
individuelle einzelne Erledigungen)
- Signatur im Rahmen des E-Mailverkehrs
Des Weiteren wurde in
[IKTB-110303-2] für eine automatisierte Vernetzung von E-Government-Anwendungen
ein eindeutiges Kennzeichen für Organisationseinheiten der öffentlichen
Verwaltung (VKZ) empfohlen. Da bereits eine Reihe von Schlüsselsystemen für
Teilbereiche der öffentlichen Verwaltung besteht, soll ein Überbau über
bestehende Systeme geschaffen werden.
Das Kennzeichen soll für folgende Bereiche verwendet
werden:
- Portalverbund
- Vernetzung von Verfahrensinformationen
- Verzeichnisdienste
- Elektronische Signatur (Zeichnungsberechtigungen)
Die Verwaltung des Kennzeichens für
Teilbereiche der dargestellten Organisationen soll durch diese selbst
dezentral erfolgen können.